Arbeitnehmerhaftung im med. Bereich

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich bin Arzthelferin in einer internistischen Praxis und hatte heute folgende Arbeitsanweisung auf meinem Platz liegen:

ÜBERWEISUNGEN

Gemäß gesetzlicher Vorlagen müssen Überweisungsscheine immer konkret ausgefüllt werden:

  • entweder mit gezieltem Überweisungsauftrag
  • oder mit der Diagnose, die eine entsprechende Abklärung nach sich zieht

Blanko-Überweisungen sind nicht zulässig.
Wer Überweisungen ohne Zielauftrag oder Diagnose aushändigt, übernimmt die volle Haftung der hieraus entstehenden finanziellen Forderungen seitens der Krankenkassen sowei der juristische Konsequenzen.

kann ich wirklich mit meinem Privatvermögen hierfür haftbar gemacht werden?

MfG

Anonym

Mal wieder FAQ
Hallo,

Bitte erst mal FAQ:1129 lesen (gilt übrigens nicht nur für Fragesteller, sondern auch für Antworter hier) und nicht einfach vorgeschaltete Beitrags-Hinweise ungelesen weggklicken.

MfG

hallo!

also nicht nur ungelesen wegklicken!

sehe aber da kein großes problem, ab dem tag dieser anweisung des angenommenen AG, dürfte das als dienst/arbeitsanweisung gelten, nach der auch zu verfahren ist. kenn das von meinem arzt, das die praxis in der praxis anders aussieht.
man könnte fast annehmen, dass ein vorsätzlicher verstoß gegen eine solche anweisung als zu 100% haftend gelten könnte. natürlich haftet man nur bis zu einem gewissen satz seines einkommens und kaum mit haus und grund, dann ginge wohl keiner mehr einer verantwortungsvollen tätigkeit nach. da kannst du im net im rechtslexikon nachschlagen, suchbegriff: haftung.

grüße