Hallo, mal angenommen es wurde vor längerer Zeit an einer Tankstelle für 15 Euro getankt. Beim bezahlen stellte man dann fest, daß man den Geldbeutel vergessen hatte. Der Perso war zum Glück im Auto, er wurde einbehalten. Bis heute (4 Monate später) wurde die Tankrechnung nicht bezahlt. Aufgrund des geringen Betrages wehrt sich der Tankstellenbetreiber gegen eine Anzeige und fordert von der Aushilfe (400 Euro) den Betrag ein. Ist das rechtens? Es liegt kein Fall von grober Fahrlässigkeit vor, da ja der Ausweis einbehalten wurde. Wo kann man evtl. Präzedensfälle oder Gesetzestexte hierzu finden? Oder weiss jemand einen Rat?
Vielen Dank für´s
weiterhelfen
Hallo mikmona,
also zunächst einmal kann ein AG ohne den Nachweis der groben Fahrlässigkeit den AN nicht für entstandene Schäden haftbar machen. Du schreibst leider nichts über den Arbeitsvertrag. An Tankstellen handelt es sich sicherlich auch um „Kassentätigkeiten“. Hier ist die Haftung meistens im Arbeitsvertrag geregelt. Weiterhin handelt es sich um einen 400 Euro - Job bei dem es mit dem Arbeitsrecht in den meisten Fällen auch nicht so genau genommen wird von Seiten der AGs. Gerade bei den Aushilfen mit Kassentätigkeiten wird bei Differenzen oft, diese vom ohnehin spärlichen Stundenlohn abgezogen. Du schreibst leider nicht, wie dies bei Euch gehandhabt wird. Nichts anderes ist dein Fall, da dir ja 15 Euro im Tagesabschluss fehlten. Hat der Kunden denn eine Rechnung erhalten und die Aufforderung den Betrag zu zahlen? Möchte dieser denn seinen Ausweis nicht wieder haben? Wenn der Kunde bekannt ist, sollte doch das Begleichen kein Problem darstellen. Vielleicht kannst du selbst mit dem Kunden sprechen.
Gruß Milan
Hallo, kann hier leider nicht helfen.
Mfg
Richard
Hallo Milan45,
also einen Arbeitsvertrag habe ich nicht, wie du schon selbst gesagt hast, ist es leider so, das sich die AG bei 400 Euro jobs nicht an die Bestimmungen halten. Es ist mein erster und bisher einziger Fall, daß ein Kunde nicht bezahlt hat. Ich arbeite dort erst seit einem Jahr. Es handelt sich um eine Marken-Tankstelle, allerdings Eigentümer, nicht Pacht. Die Chefin selbst macht es bei bekannten leuten immer so, das sie die Zettel an die Pinwand heftet bis die leute zahlen. Ohne Perso. Ich bin anscheinend nicht berechtigt, anzuschreiben. Das dumme daran ist halt nur, das ich das erstens nicht wusste, und zweitens hatte die kundin ja schon getankt. Wäre sie vorher gekommen und hätte gefragt ob sie tanken darf obwohl sie kein Geld dabei hat, hätte ich es nicht gestattet. Ich arbeite jetzt seit 14 jahren in der Branche, und an jeder anderen TS wurde es so gehandhabt wie ich es gemacht habe. Es wurde von seitens meiner Chefin nichts unternommen, ich sollte mich darum kümmern. Habe der Person dann über wkw Nachrichten zukommen lassen, aber sie hat diese weder beantwortet noch das sie bezahlt hätte. Nun soll ich es eben zahlen… Ach so, ich weiss nicht inwieweit das wichtig ist, ich bin alleine an der Tankstelle wenn ich Schichten habe. Der Perso hängt immernoch an der Pinnwand (seit oktober 2010) Viele Grüße, mikmona
Hallo, ich kenne mich damit leider nicht aus. Sorry
Gruss
gorbes
Ich kann Dir da wohl nicht weiterhelfen. Aber meiner Meinung nach hat die Aushilfe korrekt gehandelt, indem
Sie den Personalaussweis einbezogen hat. Wenn der Ausweis noch bei der Tankstelle ist, dann hat der Tankstellenbesitzer alle Möglichkeit diesen Betrag wieder anzufordern. So sehe ich das aus meiner Sicht.
Die Forderung an die Aushilfe wegen der 15 E ist nicht korrekt.
Bernd
leider kann ich dazu keine auskunft geben, tut mir leid 
Hallo,
so wie Du das beschrieben hast liegt in der Tat keine (grobe) Fahrlässigkeit seitens des Arbeitnehmers vor. Daher ist die Einbehaltung des Schadens zulasten des Arbeitnehmers zu Unrecht erfolgt.
Für die praktische Durchsetzung sind aber andere Fragen entscheidend: Möche sich der AN mit dem AG anlegen? Ist er gewerkschaftlich organisiert, bzw hat er eine Rechtsschutzversicherung?
Gruß
Edwin
Gruß
Edwin Pinkawa
Hallo, danke für die Antwort. Nun es wäre in der Tat zu überlege, wenn dies der erste Fall von ungerechter Behandlung wäre. Aber es passieren ständig Dinge die nicht rechtens sind, und die Aushilfen werden behandelt wie Dreck bzw. Leibeigene. Ich habe mir das ganze jetzt eine Weile angekuckt und versucht, zu hoffen, daß sich das ändert. Aber diesmal wurde der Bogen zuweit überspannt, zumal das mit dem Abzug vom Lohn nicht die einzige Drohung/Ankündigung war. Ich habe eine Rechtschutz, und ich werde zur Not gerichtlich dagegen vorgehn. habe ja nun genug Bestätigung bekommen und auch einige interessante Texte dazu gefunden. Was ich aber vor allem am Montag tun werde: fristlos Kündigen wegen Mobbing (wie gesagt, dies war nur die Spitze des Eisbergs)vielen Dank für Deine Hilfe, viele Grüße mikmona
Hallo,so wie Du das beschrieben hast liegt in der Tat keine (grobe)
Fahrlässigkeit seitens des Arbeitnehmers vor. Daher ist die
Einbehaltung des Schadens zulasten des Arbeitnehmers zu
Unrecht erfolgt.Für die praktische Durchsetzung sind aber andere Fragen
entscheidend: Möche sich der AN mit dem AG anlegen? Ist er
gewerkschaftlich organisiert, bzw hat er eine
Rechtsschutzversicherung?Gruß
Edwin
Gruß
Edwin Pinkawa
leider kann ich dazu keine auskunft geben, tut mir leid
-) macht nix, trotzdem danke für die nachricht.
Trotzdem vielen dank für deine Antwort, genauso sehe ich das auch.
Danke trotzdem für deine Nachricht… Grüsse
Hallo, ich kenne mich damit leider nicht aus. SorryGruss
gorbes
Danke dir für deine Nachricht, Gruss
Hallo mikmona,
Deinen Ärger kann ich sehr gut verstehen, da für dich die 15 Euro bestimmt mind. 2-2,5 Stunden Arbeit bedeuten, die du jetzt quasi „umsonst“ arbeiten sollst. Ich fürchte aber, du wirst hier nicht weiterkommen, wenn die Kundin sich nicht einsichtig zeigt. Ich vermute, dass diese kein Interesse mehr an dem Vorgang hat und sich lieber einen neuen Personalausweis anfertigen lässt. Außerdem ist nach meiner Ansicht, zum Reagieren hier schon viel zu viel Zeit verstrichen. Da es sich um einen relativ geringen Betrag handelt, wirst du kaum ein Gericht damit beschäftigen können. Wichtig ist, aus deiner Beschreibung doch: Wie gehst du in Zukunft mit diesen Situationen um? Da du sagst, dass die Tankstelle Eigentum ist, obliegt es der Eigentümerin wie sie es selbst handhabt. Immer nach dem Grundsatz: Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht Dasselbe. Hol dir in der Zukunft das OK der Geschäftsleitung bevor du eine Entscheidung in diesen Fällen triffst oder versuche sachlich zu klären, wie du in Zukunft mit ähnlichen Situationen umgehen sollst. Bitte doch deine Chefin ( immer vorausgesetzt euer Verhältnis ist ganz gut ) um eine Arbeitsanweisung für solche Fälle, die schließlich auch den anderen Mitarbeitern eindeutig vorgibt, wie sie hier verfahren sollen. Diese könnte dann für alle gültig, ausgehängt werden. Versuch hier heraus zu heben, dass es für alle nur gut ist, wenn diese Situationen eindeutig geregelt werden. Ich wünsche dir alles Gute und wenn du an dem Job hängst, kannst du nur versuchen hier ein wenig mehr Transparenz in die Abläufe zu bringen damit du und auch deine Kollegen eindeutiger entscheiden können.
bis bald
Milan
Hallo Mikmona,
wie wird es denn sonst bei Differenzen in der Kasse gehandelt? Wurde die Person angeschrieben? Die Adresse ist ja auf dem Perso vermerkt - da hätte ich schon längst ein Einschreiben geschickt.
Weiterhin: Gibt es eine schriftliche Bestätigung auf der Tankquittung?
Für einen „Tankbetrug“ scheint mir die Summe ziemlich gering - wenn jemand den Ausweis gefunden hätte und so etwas geplant hätte, dann hätte er das doch wohl ausgenutzt und vollgetankt…
Tut mir leid, dass ich diesbezüglich nicht besser weiterhelfen kann - doch ich würde versuchen, das aufzuklären…
Viel Erfolg
Calesca
Hallo,
ich sehe hier kein schadhaftes Verhalten des Arbeitnehmer, außer es gäbe hier eine innerbetriebliche Regelung wie in dem o. g. Fall zu Verfahren ist. 'Somit ergibt sich keine Forderung gegen den Arbeitnehmer, zumal diese nicht vom Gehalt, aufgrund der Pfändungsfreigrenze, abgezogen werden kann.
Rechtlich kommt es nun darauf an, wie der Arbeitgeber reagiert.
Hallo,
leider kann ich Dir in diesem Falle nicht weiterhelfen.
Sollte der Arbeitgeber aber den Betrag einbehalten, so solltest Du einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht einschalten.
viel Glück
Peter
Die Aushilfe braucht die 15€ nicht erstatten.
Der chef soll dem Kunden gefälligst eine Rechnung schicken.