Hallo, mal angenommen es wurde vor längerer Zeit an einer Tankstelle für 15 Euro getankt. Beim bezahlen stellte man dann fest, daß man den Geldbeutel vergessen hatte. Der Perso war zum Glück im Auto, er wurde einbehalten. Bis heute (4 Monate später) wurde die Tankrechnung nicht bezahlt. Aufgrund des geringen Betrages wehrt sich der Tankstellenbetreiber gegen eine Anzeige und fordert von der Aushilfe (400 Euro) den Betrag ein. Ist das rechtens? Es liegt kein Fall von grober Fahrlässigkeit vor, da ja der Ausweis einbehalten wurde. Wo kann man evtl. Präzedensfälle oder Gesetzestexte hierzu finden? Oder weiss jemand einen Rat?
Vielen Dank für´s
weiterhelfen
Da der Tankstellenbetreiber die Handlungsweise des Verkaufspersonales
geduldet hat (Einbehalten Perso),kann er sich auch nicht mehr auf eine
Haftung des Personales berufen.Anhand des Personalausweises ist es ihm ohne Schwierigkeiten möglich,das Geld beizutreiben.
Im einfachsten Falle durch das Schreiben eines Briefes für 55 Cent und sogar kostenlos durch Anzeigeerstattung bei der Polizei.
Außerdem gehe ich einmal davon aus,das es sich bei der Tankstelle um eine Pachttankstelle einer der großen Mineralölkonzerne handelt,wo dieses Vorgehen (Einbehalten des Personalausweises) ohnehin in einer Dienstanweisung geregelt ist.
Vielen Dank für die Antwort. Also es handelt sich tatsächlich um eine große Markentankstelle, allerdings nicht Pacht, sondern Eigentümer. Es wurde behauptet, eine Anzeige lohne sich nicht wegen des geringen Betrages (15 Euro) das wäre zu kostenintensiv. Eine klare Anweisung vor eintreten dieses Falles gab es nicht, es wurde aber auch seither nicht groß darüber geredet. Der Eigentümer selbst schreibt auch ohne Perso an, bei bekannten leuten. Jetzt heisst es auf einmal, jemand anderes ist dazu nicht berechtigt. Aber wenn man einen Tankkunden hat der kein Geld dabei hat, wie soll man denn sonst verfahren? Man kann das Benzin ja schlecht wieder aus dem Tank saugen. Wenn vorher gefragt worden wäre, hätte ich es nicht gestattet.