arbeitnehmerkündigung fristen vertrag

Hallo,

kann der AN bei einer AN-Kündigung die Fristen im Vertrag ggf. unterschreiten? Hängt das vom genauen Wortlaut im Vertrag ab?
O-Ton:„Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits täglich mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres.“ Mit der gesetzlichen Kündigungfrist ist der AN bei eigener Kündigung ja besser gestellt…
Danke und viele Grüße, Tomatenallergie

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
leider bin ich nicht der Experte für diese Fragen, das sind arbeitsrechtliche und nicht arbeitsschutzrechtliche Fragen. Fragen Sie doch mal bei einer Gewerkschaft nach oder einen Anwalt für Arbeitsrecht.

Mit freundlichen Grüßen
Herbert Dreise