Hallo,
kann der AN bei einer AN-Kündigung die Fristen im Vertrag ggf. unterschreiten? Hängt das vom genauen Wortlaut im Vertrag ab?
O-Ton:„Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits täglich mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres.“ Mit der gesetzlichen Kündigungfrist ist der AN bei eigener Kündigung ja besser gestellt…
Danke und viele Grüße, Tomatenallergie