Arbeitnehmerkündigung in der Elternzeit

Hallo,
Ich bin aktuell in meinem dritten jahr elternzeit. Diese endet ende oktober und dann müsste ich wieder zurück in meinen job. Leider habe ich keine betreueungsmöglichkeit für mein kind.
Mein arbeitgeber sagt mir jetzt. Das, ich meinen 40h job antreten muss, und wenn ich das ende oktober nicht kann, muss ICH fristgerecht meinen job kündigen.
Das hört sich für mich falsch an. Wieso bekomme ich nicht einfach die kündigung?!
Dankeschön :pray:

Ach ja, er meinte zu dem. Das wir ja einen 40h Arbeitsvertrag geschlossen haben und ich daher diese 40h wieder antreten muss. Ich hätte weder recht auf eine teilzeitstelle, noch auf homeoffice.

Hallo,

du hast in Deutschland Anspruch auf einen Kindergartenplatz ab 3. Warum klappt das nicht?
Seit 2013 sogar ab einem Jahr, aber die Frage stellt sich nicht mehr:

Das wäre noch zu prüfen:

„Auch für den Antrag auf Teilzeit nach der Elternzeit gelten andere Regelungen als bei der Teilzeit während der Elternzeit. Zum Beispiel müssen Sie den Antrag schon spätestens 3 Monate vor geplantem Beginn der Teilzeit stellen.“

Auch wenn die anderen Voraussetzungen erfüllt sein sollten („Dazu zählt, dass Sie schon länger als 6 Monate bei Ihrem Arbeitgeber sind und dass Ihr Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigt.“), ist es nun zeitlich zu spät.

Hallo,

nach Ende der Elternzeit gelten für das Arbeitsverhältnis die gleichen Bedingungen wie vor der Elternzeit und das gilt eben auch für die Arbeitszeit. Wenn Du die frühere, im Arbeitsvertrag stehende Stundenzahl nicht erbringen kannst, gibt es da offensichtlich ein Problem.

Darauf, dass in vielen Fällen ein Anspruch auf Beschäftigung in Teilzeit besteht, wurde ja schon hingewiesen. Prüfen, ob die Voraussetzungen dafür in Deinem Fall gegeben sind, können wir ohne weitere Angaben (insbesondere Unternehmensgröße) nicht.

Wenn sich also keine andere Möglichkeit ergibt (sei es Teilzeit, sei es Betreuung), dann kannst Du Deinen Teil des Arbeitsvertrags nach Ende der Elternzeit nicht erfüllen. Eine Kündigung durch Dich wäre die eine Lösung, einfach nicht erscheinen und auf die Kündigung warten, eine andere. Eine dritte fällt mir gerade nicht ein, aber vielleicht hat ja noch jemand anderes eine Idee.

Gruß
C.

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Was erwartest du? Willst du die Kündigung? Wolltest du sie die ganze Zeit?

Was sich falsch anhört, ist immer auch eine Frage der Perspektive. Für mich hört sich zum Beispiel ziemlich falsch an, dass sich die Frage 6 Wochen vor Arbeitsantritt stellt. Wenn einem als Arbeitnehmer irgendetwas an seinem Job liegt und man nicht nur an sich selbst, sondern auch an da Unternehmen und die Kollegen ein wenig denkt, könnte man zum Beispiel auf die Idee kommen, dass man locker mit der Firma in Kontakt bleibt und so etwas Monate im Voraus geklärt hat. Dazu gehört rein arbeitsrechtlich die Frage mit der Teilzeit, aber auch die Frage, wann und wie sehr du dich um einen Kitaplatz bemüht hast. (Bei dem geht es übrigens bei einem Kind von 3 wahrlich nicht nur um „Betreuung“)

Deine eigene Schilderung wirkt schon ein wenig so, als ob du kurz vor Toresschluss angefangen hast zu kommunizieren und recht einseitig mit Erwartungen, um nicht zu sagen Forderungen in die Sache reingehst. Wer so auf das Gegenüber wirkt, sollte nicht allzusehr mit Entgegenkommen rechnen.