Hallo,
habe eine Dringende Frage:
Laut Arbeitsvertrag wurde folgender Satz unterschrieben:
Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende für beide Seiten. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Ist dies rechtens und zulässig? Laut Gesetz beträgt die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer 4 Wochen.
Um Antwort wird gebeten.
siehe BGB, § 622, Abs. 6
Ist dies rechtens und zulässig? Laut Gesetz beträgt die
Kündigungsfrist für Arbeitnehmer 4 Wochen.
Das ist die gesetzlich vorgesehene Minimalzeit, von der einzelvertraglich abgewichen werden kann.
Gruß
Stefan
Und eine gegenseitige Verlängerung stellt aus Sicht der Arbeitsgerichte eine Verbesserung der Situation des Arbeitnehmers dar… was natürlich blöd ist wenn man schnell weg will, was wohl aber die Ausnahme ist.