Arbeitnehmerrechte bei Arbeitszeiten?

Ich wurde diese Woche in eine andere Lager-Abteilung versetzt, weil die derzeitige Auftragslage eine festeinstellung nach 2 jahren zeitvertrag in meiner abteilung nicht zuliess.

Aber das nur am Rande.

In der neuen Abteilung ist es üblich in 2 Schichten zu arbeiten. von morgens 4 bis ca 16-17 Uhr, oder von 12- bis nichts mehr zu tun ist. letzteres war gestern um halb 3 nachts der Fall. gearbeitet wird Mo-Fr und alle 4 Wochen kommt ein Samstag dazu. (ohne ausgleichstag)

Mal abgesehen davon dass die 11 stunden regel nicht eingehalten wird, war mir auch mal so gehört zu haben, dass bei 12 stunden schichten normaler weise entsprechende ausgleichstage Pflicht sind.

Was sagen die Experten? Welche Rechte/Möglichkeiten habe ich?

Prinzipiell möchte ich gerne in der Firma bleiben, zumal ein Wechsel in die alte Abteilung in Aussicht gestellt wurde, sobald sich da die Auftragslage wieder stabelisiert hat.

Hallo,

Arbeitszeiten und Freizeit etc. ist i.d.R. tariflich und arbeitsvertraglich geregelt.

In welcher Branche bist du beschäftigt?
Hat euer Betrieb einen Betriebsrat?

weil die derzeitige Auftragslage eine festeinstellung nach 2
jahren zeitvertrag in meiner abteilung nicht zuliess.

Aber das nur am Rande.

In der neuen Abteilung ist es üblich in 2 Schichten zu
arbeiten. von morgens 4 bis ca 16-17 Uhr, oder von 12-

Die arbeitsrechtlichen Vorgaben gelten natürlich auch für so einen Betrieb. Es ist nur ziemlich aussichtslos diese für sich in Anspruch zu nehmen wenn man gleichzeitig die Hoffnung nicht aufgeben möchte zu einer Festanstellung zu kommen.
MfG
MS

Hallo, bitte mal prüfen, was im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag hierzu steht. Erst dann weißt Du mehr. Gruß Michaela

Ohjeeeeeee - in dem Thema bin ich leider wenig bewandert und kann daher so garnicht helfen! Ich hoffe, dass von anderer Seite noch der richtige input kommt.

Hallo nimroy78 !
Falls dein Betrieb Tarif gebunden ist,kannst du bei der Gewerkschaft den Tarifvertrag einsehen.Im anderen Falle sind alle Vereinbarungen persönliche Verhandlungen.Automatisch stehen niemandem Ausgleichtage zu,egal wie lange oder wie oft gearbeitet wird.Bei einem Arbeitsplatz Wechsel,muss jedoch vom Arbeitgeber ein Änderungsvertrag dem Arbeitnehmer vorgelegt werden.So das dieser sich dafür oder dagegen entscheiden kann.

Mit freundlichen Grüßen,
Reklar.

Hallo,
die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden (Arbeitszeitgesetz). Ruhepausen zählen dabei nicht zur Arbeitszeit. Die Regel mit 11 Stunden Ruhezeit nach Beendigung der tägichen Arbeitszeit ist ebenfalls einzuhalten.

In der neuen Abteilung ist es üblich in 2 Schichten zu
arbeiten. von morgens 4 bis ca 16-17 Uhr, oder von 12- bis
nichts mehr zu tun ist. letzteres war gestern um halb 3 nachts
der Fall. gearbeitet wird Mo-Fr und alle 4 Wochen kommt ein
Samstag dazu. (ohne ausgleichstag)

Mal abgesehen davon dass die 11 stunden regel nicht
eingehalten wird, war mir auch mal so gehört zu haben, dass
bei 12 stunden schichten normaler weise entsprechende
ausgleichstage Pflicht sind.

Was sagen die Experten? Welche Rechte/Möglichkeiten habe ich?

Prinzipiell möchte ich gerne in der Firma bleiben, zumal ein
Wechsel in die alte Abteilung in Aussicht gestellt wurde,
sobald sich da die Auftragslage wieder stabelisiert hat.

HAllo,
generell verstößt o.g. Handling gegen das Arbeitszeitgesetz. Es dürfen pro Woche bis 60 Std. gearbeitet werden bei einer 6 Tage-woche. Bei einer 5 Tg.-Woche ist dies nicht zulässig. Generell darf die vorgeschriebene tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden nur in Ausnahmefällen auf maximal 10 Stunden erhöht werden. Allerdings nur, wenn dies KEIN Dauerzustand ist und gewährleistet ist, dass in den folgenden 6 Monaten 8 Std. i.d.R. nicht überschritten werden.
Ruhepausen von mid. 11 Stunden müssen/sollten zwingend eingehalten werden.

Das ist geltendes Recht, gegen welches so manch eine Firma laufend verstößt. Leider ist die gesetzliche Theorie/Vorgabe in vielen Branchen nicht realistisch und wird auch nicht umgesetzt. Generell können Sie auf Ihr gesetzliches Recht pochen, bzw.gibt es evtl. im Unternehmen auch eine Stelle (Betriebsrat/Gewerkschaft, die sich für Sie einsetzen könnte.

Gruss
gorbes

Es gibt keinen BR, und bis zum 7.Mai gilt noch mein Zeitvertrag aus der anderen Lager Abteilung.

In dem sind 160 std, festgelegt, wenn ich allerdings auf Einhaltung poche, bin ich ab 8.mai arbeitslos.

Vielen dank schonmal für die Antworten.

Leider gibt es noch keinen Betriebsrat,
Bevor ich versuche dass zu ändern, werde ich mir aber eine Rechtschutzvericherung mit arbeitsrecht zulegen und in die Gewerkschaft eintreten,weil ich mir sicher bin wenn ich das böse Wort mit „B“ in den Mund nehme wird man mir das Leben zu hölle machen.

Hallo,
ich bin kein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Ich würde, wenn vorhanden, mit dem Betriebsrat reden
oder ein Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht vereinbaren. Das Kostet in der Regel ca. 50 Euro.

Gruß
Christian R.

Ich meine, ja , nach 12Std Arbeitszeit muss ein Ausgleichstag gegeben werden.
Ich würde mich mal an den Betriebsrat wenden und vorsichtig nachhaken.
MfG

Hallo,

da du ja einen Zeitvertrag hast, sehe ich im Moment eigentlich nur ausharren bis du in ein unbefristetes AV übernommen wirst.

Ansonsten wie vorher auch gesagt, sind AZ im Tarifvertrag geregelt, sollte es da keinen geben, ist das Arbeitszeitgesetz maßgebend. http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/

Gruß

In diesem Fall bin ich leider etwas überfragt wie es in eurem manteltarief mit „ausgleichstagen“ ist
Der Gesetzgeber schreibt sie nicht vor…solltest du alle Arbeitsstd bezahlt bekommen (also die über 8 Std) ist ein „ausgleichstag“ eh nicht drin.
gruss

Kann da leider nicht weiterhelfen.

Es ist zulässig bis zu 10 Std. zu arbeiten. Alles was
darüber hinausgeht verstößt gegen das Arbeitszeit-
gesetz.
Danach bin ich nicht mehr bei der Berufsgenossen-
schaft versichert wenn mir ein Unfall bei der Arbeit
pasiert.

Unfall pasiert.

Ich kann dir da leider nicht weiterhelfen.
MfG susisorglos