Arbeitnehmer X kündigt sein Arbeitsverhältnis mit Firma y und bittet seinen Chef, die Kündigungsfrist zu kürzen, da er die Option hat, seine neue Stelle früher anzutreten.
Der Chef der Firma y lehnt dies ab. Die Frist mit drei Monaten soll also eingehalten werden.
Ein paar Tage später kündigt der Chef allen Mitarbeitern an, dass aufgrund von zurückgegangenen Aufträgen mit allen Kurzarbeit vereinbart werden soll.
Muss sich Arbeitnehmer X darauf einlassen, obwohl er ja bereits gekündigt hat? Stände ihm überhaupt Kurzarbeitergeld der Arbeitsagentur zu?