Arbeitnehmerseitige Kündigung, dann zur Kurzarbeit verpflichtet?

Arbeitnehmer X kündigt sein Arbeitsverhältnis mit Firma y und bittet seinen Chef, die Kündigungsfrist zu kürzen, da er die Option hat, seine neue Stelle früher anzutreten.

Der Chef der Firma y lehnt dies ab. Die Frist mit drei Monaten soll also eingehalten werden.

Ein paar Tage später kündigt der Chef allen Mitarbeitern an, dass aufgrund von zurückgegangenen Aufträgen mit allen Kurzarbeit vereinbart werden soll.

Muss sich Arbeitnehmer X darauf einlassen, obwohl er ja bereits gekündigt hat? Stände ihm überhaupt Kurzarbeitergeld der Arbeitsagentur zu?

Ein paar Tage später kündigt der Chef allen Mitarbeitern an,
dass aufgrund von zurückgegangenen Aufträgen mit allen
Kurzarbeit vereinbart werden soll.

Muss sich Arbeitnehmer X darauf einlassen, obwohl er ja
bereits gekündigt hat? Stände ihm überhaupt Kurzarbeitergeld
der Arbeitsagentur zu?

Der Arbeitgeber kann Kurzarbeit nicht gegen den Willen der Arbeitnehmer anordnen. Voraussetzung ist, dass die Einführung der Kurzarbeit in Übereinstimmung mit den Arbeitnehmern geschieht oder die Einführung von Kurzarbeit vertraglich vorgesehen ist. Fehlt es an einer Zustimmung und besteht auch keine sonstige Rechtsgrundlage, kann der Arbeitgeber die Kurzarbeit unter Umständen durch eine Änderungskündigung erzwingen. Das würde er bei dem Arbeitnehmer X aus naheliegenden Gründen nicht tun. Insofern kann X die Kurzarbeit verweigern, also auf Ableistung der vollen Stunden gegen volles Gehalt bis zum Ende der Beschäftigung bestehen. Vielleicht kann X, nachdem er seinem AG gegenüber diese Faktenlage dargelegt hat, ja doch früher aus dem Vertrag entlassen werden…