Hallo zusammen!
Ich hätte da mal eine kleine Frage, und zwar wenn ich z.B. einen Fondssparplan habe und VL dafür bekommen möchte, wie geht das?
Ich stelle anscheinend bei meinem Arbeitgeber einen Antrag, dass er x€ pro Monat statt auf mein Gehaltskonto auf das Konto des Sparplans überweisen soll.
Ist das schon alles? Erstelle ich also bei meiner Bank einen ganz „normalen“ Sparplan, wie wenn ich ihn direkt bezahlen würde, oder muss man bei Vertragsabschluss vlt. angeben dass man VL dafür erhalten möchte?
Vielen vielen Dank
Granini
Hallo zusammen!
Ich hätte da mal eine kleine Frage, und zwar wenn ich z.B.
einen Fondssparplan habe und VL dafür bekommen möchte, wie
geht das?
Ich stelle anscheinend bei meinem Arbeitgeber einen Antrag,
dass er x€ pro Monat statt auf mein Gehaltskonto auf das Konto
des Sparplans überweisen soll.
Ist das schon alles? Erstelle ich also bei meiner Bank einen
ganz „normalen“ Sparplan, wie wenn ich ihn direkt bezahlen
würde, oder muss man bei Vertragsabschluss vlt. angeben dass
man VL dafür erhalten möchte?
Vielen vielen Dank
Granini
Guten Tag granini,
die Vermögenswirksamen Leistungen (maximal 40 € pro Monat)
oder VL sind Bestandteil Ihres Arbeitsentgeltes. Entweder sie werden
zusätzlich von Ihrem AG gezahlt (z.B. nach Tarifvertrag) oder der
AG zahlt keine zusätzlichen VL. In dem Fall können Sie verlangen, dass aus Ihrem Monatslohn dennoch VL in der genannten Höhe auf einen Vertrag überwiesen werden. Der AG leistet dann also die VL, ohne dass er Mehraufwendungen hat. Aber: Die VL müssen auf einen entsprechenden
begünstigten Vertrag (z.B. Bausparvertrag oder Kapitallebensversicherung mit VL) eingezahlt werden. Nicht jeder Sparvertrag ist begünstigt (Beratung !).
VL, die z.B. auf einen Bausparvertrag eingezahlt werden, sind ihrerseits die Voraussetzung, um die sog. Arbeitnehmersparzulage
zu bekommen. Die ANSZ wird mit der Einkommensteuererklärung beim
Finanzamt beantragt. Das Finanzamt prüft und überweist die
ANSZ seinerseits bei Vorliegen der Voraussetzungen auf den begünstigten Vertrag. Bei einem Bausparvertrag können Sie auch
noch Wohnungsbauprämie bekommen. Die wird über die Bausparkasse
beantragt und fließt auch in den begünstigten Vertrag.
Gruß
Günther
Aber: Die VL müssen auf einen entsprechenden
begünstigten Vertrag (z.B. Bausparvertrag oder
Kapitallebensversicherung mit VL) eingezahlt werden.
Die 4 Methoden, die ich kenne und allesamt als vermögenswirksame Maßnahmen durchführbar sind:
- Bausparvertrag
- Fondssparplan
- Banksparplan
- KLV
Wobei nur Bausparer und Fondssparplan gefördert werden. Die KLV wird garantiert nicht im Sinne der vermögenswirksamen Leistungen gefördert!
Nicht jeder Sparvertrag ist begünstigt (Beratung !).
VL, die z.B. auf einen Bausparvertrag eingezahlt werden, sind
ihrerseits die Voraussetzung, um die sog.
Arbeitnehmersparzulage zu bekommen.
Oder eben der berühmte Fondssparplan, der so ganz nebenbei auch deutlich höher gefördert wird.
Die ANSZ wird mit der Einkommensteuererklärung
beim
Finanzamt beantragt. Das Finanzamt prüft und überweist die
ANSZ seinerseits bei Vorliegen der Voraussetzungen auf den
begünstigten Vertrag.
Eher nicht. Nach der Bindungsfrist muss der Vertrag ja gar nicht mehr existieren. Die beiträge in den begünstigten Sparvertrag werden auf der Lohnsteuerkarte eingetragen (Einkommensgrenzen beachten) und nach der Bindungsfrist von 7 Jahren ausbezahlt.
Bei einem Bausparvertrag können Sie auch
noch Wohnungsbauprämie bekommen. Die wird über die
Bausparkasse
beantragt und fließt auch in den begünstigten Vertrag.
Gruß
Günther
Wobei man aber sagen muss, dass nur eine Förderung gewährt wird. Entweder ich bespare den Bausparvertrag, um vermögenswirksame Leistungen zu bekommen, oder um die Wohnungsbausparprämie zu bekommen.
Um beides zu erhalten, muss man auch deutlich mehr einzahlen 