Arbeitnehmersparzulasge

Hallo!
Hypothetische Vorgeschichte: Finanzamt zieht von Bausparkasse Betrag X ein (von der Wohnungsbauprämie) weil ein Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht.
Eben diese wird dann beim zuständigen Finanzamt beantrag.
Nehmen wir weiter an heute käme der Bescheid und der gibt als Arbeitnehmersparzulage eben diesen Betrag X an. Allerdings mit einem Minus davor. Was würde so ein MINUS bedeuten?
Gruß

Holger

Finanzamt zieht von Bausparkasse Betrag X ein

Was heißt einziehen?

Was würde so ein MINUS bedeuten?

Da Steuerbescheide in fast jedem Bundesland etwas unterschiedlich sind, kann diese Frage nur schlecht beantwortet werden.

Wenn Arbeitnehmersparzulage festgesetzt wurde die sofort ausgezahlt wird, müsste irgendwo auf dem Bescheid stehen „Betra XXX wird überwiesen“. Wenn Arbeitnehmersparzulage festgesetzt wurde, die erst nach Ablauf der Sperrfrist ausbezahlt wird, müsste irgendwo auf dem Bescheid stehen „Die Arbeitnehmersparzulage iHv XXX € wird nach Ablauf der Sperrfrist dem Vetrag gutgeschrieben“. (alles sinngemäß)

Gruß

Jörg

Wenn Arbeitnehmersparzulage

festgesetzt wurde, die erst nach Ablauf der Sperrfrist
ausbezahlt wird, müsste irgendwo auf dem Bescheid stehen „Die
Arbeitnehmersparzulage iHv XXX € wird nach Ablauf der
Sperrfrist dem Vetrag gutgeschrieben“. (alles sinngemäß)

Gruß

Jörg

Hi!
Schon mal Danke für die Antwort. Tja, genau wie oben beschrieben wäre das in meinem Beispiel. Nur das Minus vor der Summe macht mich stutzig.
Vielleicht sollte ich sowas beim FA erfragen!?
Gruß

Holger