Arbeitnehmerstatus oder Selbständiger?

Hallo Fachleute,
wer kann mir bei der nachstehenden Problematik helfen:

Vor 3 Jahren hat der Schwimmverein mit einem selbständig, tätigen
Trainer Dienstleistungen vereinbart. Die Servicefirma des Trainers rechnet die Dienstleistungen monatlich ab.

Als Kassenprüfer habe ich den Verein darüber informiert, dass die
Rechtsgestaltung bezüglich der Dienstleistungen des Trainers einer Überarbeitung bedarf.

Als Verein hat man per Juristen einen Vertrag ausarbeiten lassen,
dass der Trainer im Falle einer Prüfung für die
Sozialversicherungsabgaben haften sollte. Hierzu habe ich angemerkt, dass der Arbeitgeber die gesamten Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten hat.

Eine Anfrage bei der BfA führte zur Überprüfung der
Vertragsgestaltung und zum Ergebnis, dass der Trainer Arbeitnehmer ist.

Dieser Trainer ist seit ca. 20 Jahren selbständig tätig. Mit
sämtlichen Vereinen hat er per Rechnung als
Trainingsserviceunternehmen seine Leistungen abgerechnet. Der Trainer
ist in einer privaten Krankenversicherung und hat zur Alterssicherung eine entsprechende Lebensversicherung abgeschlossen. Im Falle des Wechsels wäre er nicht im Stande die Lebensversicherungsbeiträge weiterhin zu bezahlen. Die Einzahlungen in der Rentenversicherung reichen nicht aus, um mit dem Ausscheiden aus dem Berufsleben dieselben Leistungen zu erhalten, die ihm derzeit die Altersversorgung über die Lebensversicherung garantieren.

Inzwischen hat der Trainer eine Einmann-GmbH gegründet, um die
Voraussetzungen zu schaffen, nicht mehr als Arbeitnehmer durch die BfA angesehen zu werden.

Meine Frage ist: Kann man in einem Vertrag zwischen der GmbH und dem Schwimmverein vereinbaren, welche Leistungen er gegenüber dem Verein zu erbringen hat; d. h. im Vertrag würde stehen, wann und wie lange, an welchen Tagen er seine Dienstleistungen zu erbringen hat?

Zur Information: Der Trainer ist Geschäftsführer der GmbH, die ihm zu 100 % gehört.

Wäre es auch zulässig, neben dem Service-Vertrag zwischen dem Verein und der GmbH einen Zusatzvertrag abzuschließen, worin die
Dienstleistungen festgelegt werden. Dadurch darf der
Unternehmerstatus des Trainers nicht gefährdet werden.

Gibt es Fundstellen zu diesem Problem!

Falls keine Lösung gefunden wird, verliert der Verein einen sehr
guten Trainer, was im Grunde auf großen Widerstand bei den Eltern der Schwimmer führt. Finanziell ist der Verein nicht in der Lage neben den Sozialabgaben auch noch die ebensversicherungsbeiträge zu zahlen.

MfG

Jörg Voss

hallo, Jörg,
das ist das leidige Thema „Scheinselbständigkeit“.
Ich bin da kein Fachmann. Doch ein Tipp:
diese Scheins. entällt, wenn der Selbständige nicht nur für einen Verein, Betrieb… arbeitet. In Eurtem Fall also auch noch für andere Vereine als Traimer beschäftigt ist.
Ob die GmbH diese Scheinselbst. aushebelt, bezweifele ich.
Wie gesagt: er muss auch noch für andere Tätig sein!
Grüße
Raimund