Liebe/-r Experte/-in,
ich habe mal volgende Frage .
Wir waren im Besitz einer Arbeitnehmerüberlassung und haben an einen namenhaften Recycling Anlagenbauer Personal für die Montage überlassen .
Jetzt sagt mir der Herr vom Arbeitsamt (der für die Genhmigung zuständig ist ) das , das Strafbar war weil es sich hier um ein Baugewerbe handelt .
Meine Frage ist ob das der Wahrheit entspricht ?
Meine zweite Frage ist darf das Arbeitsamt die Verlängerung der Genehmigung ablehnen weil einige Sachen wie KK und Fa zu Spät bezahlt worden sind ?
Es ist so das alles bezahlt ist und auf null ist (außer laufende Beiträge ) und die Chefin der Argentur sagt wir sind unzuverlässig weil wir zu spät bezahlen .
Außerdem durfte ich mir anhören es wäre besser wenn meine Angestellten arbeitslos wären als bei einem Unternehmen zu arbeiten der seine Sozialabgaben zu spät bezahlt .
Geht das alles so einfach das die über die Existenz einer kleinen Firma mit 5-8 Angestellten entscheiden ?
Würde auch gerne rechtliche Hilfe in Anspruchnehmen finde bloß nicht denn richtigen ! Wäre für alle tipps dankbar ! Komme aus der nähe von Hamburg würde aber überall hin reisen um hilfe zu bekommen .
MFG
M.Frank