Arbeitnehmerüberlassung

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe mal volgende Frage .
Wir waren im Besitz einer Arbeitnehmerüberlassung und haben an einen namenhaften Recycling Anlagenbauer Personal für die Montage überlassen .
Jetzt sagt mir der Herr vom Arbeitsamt (der für die Genhmigung zuständig ist ) das , das Strafbar war weil es sich hier um ein Baugewerbe handelt .

Meine Frage ist ob das der Wahrheit entspricht ?

Meine zweite Frage ist darf das Arbeitsamt die Verlängerung der Genehmigung ablehnen weil einige Sachen wie KK und Fa zu Spät bezahlt worden sind ?
Es ist so das alles bezahlt ist und auf null ist (außer laufende Beiträge ) und die Chefin der Argentur sagt wir sind unzuverlässig weil wir zu spät bezahlen .
Außerdem durfte ich mir anhören es wäre besser wenn meine Angestellten arbeitslos wären als bei einem Unternehmen zu arbeiten der seine Sozialabgaben zu spät bezahlt .

Geht das alles so einfach das die über die Existenz einer kleinen Firma mit 5-8 Angestellten entscheiden ?
Würde auch gerne rechtliche Hilfe in Anspruchnehmen finde bloß nicht denn richtigen ! Wäre für alle tipps dankbar ! Komme aus der nähe von Hamburg würde aber überall hin reisen um hilfe zu bekommen .

MFG

M.Frank

Hallo M. Frank,

Nehmen Sie sich einen Anwalt und zusätzlich gibt es Unternehmensberater die sich auf die Betreuung und Unterstützung von Zeitarbeitsunternehmen spezialisiert haben. Falls Sie jemanden brauchen kann ich Namen nenne.

Gruss

Das ist ein koplexer Fall. Eine Rat im Netz ist nicht möglich. Da hilft nur ein kompetenter Anwalt.

Die Zulassung ist immer von der Zuverlässigkeit abhängig und das wiederum ist ein so genannter unbestimmter Rechtsbegriff. ABER: nicht zuverlässig ist mit der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte derjenige der Steuerschulden hat und auch der der die Sozialversicherungsabgaben nicht oder ständig zu spät entrichtet. Nun kommt es wie immer auf den Einzelfall an und da hilft nur das klassische Mandant.

MFG