Arbeitnehmerüberlassung

Hallo,

nehmen wir mal an, man hat einen Mitarbeiter, der freiberuflich für einen arbeitet. Jetzt möchte der Kunde diesen Mitarbeiter ausleihen, sagen wir mal, einfach mal für 2 Wochen. Das würde heißen, der Mitarbeiter stellt eine Rechnung seiner Firma und die Firma selbst stellt eine (natürlich höhere Rechnung) an den Kunden.

Wie läuft das rechtlich ab, geht das so einfach oder muss man diesen Mitarbeiter irgendwo anmelden, das man ihn verleiht?
Die eigentliche Firma ist im Softwareumfeld mit Fertigung tätig.
Der Kunde weiß nicht, das dieser Mitarbeiter freiberuflich ist.

Danke,
Yvonne

Bitte lesen :wink:
Hi!

Wenn Du dieses Teil hier
http://www.gesetze-im-internet.de/a_g/index.html
eindringlich studiert hast, solltest Du schlauer sein :wink:

LG
Guido

Hallo,

zur Rechtslage guck http://www.arbeitsagentur.de/nn_27716/Navigation/zen…
und http://www.gesetze-im-internet.de/a_g/index.html
Nur, in diesem Falle ist es doch keine Arbeitnehmerüberlassung da es ja keinen AN und keinen AG gibt.

Gruß
Otto

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

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Wie kann man denn einen freiberuflichen MA ausleihen???
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Gruß,
LeoLo