Sehr geehrte Damen und Herren,
eine interessante Frage hätte ich da:
Wenn durch eine Arbeitnehmerüberlassung ein Bedarf der entleihenden Firma entstehtden Arbeitnehmer weiterhin in Teilzeit oder gelegentlich zu beschäftigen, der Arbeitnehmer aber nach Vertragsablauf anderweitig in vollzeit auf unbestimmte Zeit unter Vertrag genommen wurde; kann dieser evtl. weiterhin für die alte Entleih-Firma in Überstunden arbeiten (wenn dies die eigene Firma zulässt)? Ist es möglich gar privat den Auftrag anzunehmen und nebenbei für die Firma zu arbeiten, wenn doch einst ein Auftragskunde der eigenen Verleihfirma war und jegliche Nebenberufliche Tätigkeit genehmigt werden muss?
Was kann ein Arbeitnehmer in so einem Fall tun, wenn er gerne auch die vorige Entleihfima aus seinem Ort selbst warm halten möchte?
Danke für hilfreiche Hinweise