Arbeitnehmerüberlassung

Liebe/-r Experte/-in,
in unserem Unternehmen steht demnächst eine Fusion mit zwei örtlichen Verkehrsunternehmen an. Dazu wurde von den Geschäftsleitungen eine externe Beraterfirma hinzugezogen, die ein Konzept der Fusion mit Gründung einer neuen Firma favorisiert. An diese Firma sollen Arbeitnehmer aller drei Firmen „überlassen“ werden. Der Betriebsrat meint dazu, man könne sich in dieser Sache nicht rechtlich vertreten lassen. Nun geht natürlich unter den Beschäftigten die Angst vor einer Tarifänderung um; will sagen: Neue Firma- neuer Arbeitsvertrag- weniger Lohn oder Kündigung.

Kann das so laufen oder gibt es Möglichkeiten sich zu wehren.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Kraft

Hallo,

ein interessanter Ansatz, der da verfolgt wird. Ich würde hierzu mal das Arbeitsamt ansprechen, da die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung genehmigungspflichtig ist (zuständiges Landesarbeitsamt). Dort sitzen Experten dazu. Für mich ist es sehr schwer dazu eine sinnvolle Auskunft zu geben, da das Konstrukt dahinter nicht bekannt ist und das auch weit über die normalen Arbeitnehmerüberlassungsthemen hinausgeht. Rein grundsätzlich stellt sich die Frage, wo ist dann wer beschäftigt? Wenn ich das richtig verstehe, bleiben die einzelnen Mitarbeiter doch bei den bisherigen Firmen beschäftigt oder? Und dann würden m.E. nach die bestehenden Arbeitsverträge gelten und wären somit nur durch Änderungskündigung anzupacken und dann wären wir im ganz normalen Arbeitsrecht. Ist aber schwer, hier eine Ferndiagnose zu stellen.

Viele Grüße
Yvonne

Gruß

Hallo Yvonne,
zuerst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich denke, dass sich die Geschäftsführer der drei Unternehmen über ihre Pflichten im Klaren sind. Sie werden sich sicherlich auch von den Belegschaften nicht in die Karten schauen lassen, bevor alles hieb- und stichfest ist. Deshalb ist es ja für uns Angestellte so schwierig, nicht in Angst und Schrecken zu verfallen und die Arbeitsaufgaben so gut wie möglich zu erledigen, damit keine Fehler passieren die womöglich den Arbeitgebern in die Hände spielen und zu Kündigungen führen.
Bleibt also wirklich nur abzuwarten, wie sich alles weiter entwickelt.

Nochmals vielen Dank und liebe Grüße von

Andreas

Hallo Andreas,
was heißt alle 3 Firmen? Sind es Nieserlassungen bzw. Zweige Deines Unternehmes? Sollt Ihr als Fremdkräfte im ehemaligen Unternehmen arbeiten? Grundsätzlich, wird der Betrieb unter anderem Namen und unter anderen Bedingungen geführt, sollte der Betriebsrat euch darüber informieren, unter welchen Bedingungen Ihr im neuen Unternehmen arbeiten könnt und welche Perspektiven je nach Fusion sich ergeben, bzw. welche Auswirkungen diese Überlassung oder ein neuer Arbeitsvertrag für Euch auf das Einkommen hat. Der Betriebsrat hat bei Fusionen ud Verkauf kein Mitspracherecht, im Gegenteil beispielsweise wie bei Entlassungen. Trotz Allem sollte der Betriebsrat die neuen Bedingungen des künftigen Arbeitgebers mitteilen-die ihm mit Sicherheit bekannt sind. Die Frage ist, unter welchen Bedingungen die Fusion stattgefunden hat. Wurden bestehende Arbeitsverträge übernommen oder wurde Euch gekündigt und ein neues Arbeitsverhältnis angeboten? Schon erschütternd, das ein Betriebsrat die Belegschaft so im Dunkeln läßt!

Hallo Hutsch,
also die Fusion ist erst geplant, noch nicht durchgeführt. Die beteiligten Firmen sind eigenständige Verkehrsunternehmen (Busse) der Region und wollen eine Tochterfirma gründen, an die Mitarbeiter der drei Firmen überlassen werden. So der jetztige Erkenntnisstand. Nun habe ich mich gestern einmal mit dem Begriff der Arbeitnehmerüberlassung befasst und folgendes gefunden:

Eine nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn der Leiharbeitnehmer hauptsächlich in dem Unternehmen des Verleihers arbeitet und nur ausnahmsweise gelegentlich im Unternehmen eines Dritten.

Folglich ist das gesamte Verfahren nicht einmal genehmigungspflichtig und unsere Befürchtungen um geplante Tarifabsenkungen doch begründet??? Inwieweit der Betriebsrat Kenntnis über den Inhalt der Planungen hat, kann ich nicht sagen. Es hofft natürlich niemand, dass es zu Änderungskündigungen, Betriebsübergängen oder schlimmstenfalls zu Entlassungen kommt. Die Möglichkeit besteht aber und deshalb fragte ich, inwieweit man sich gegen solche Bestrebungen schützen kann.
Viele Grüße von Andreas

Hallo Andreas,
wenn es ein Unternehmen wird, kann jeder der 3 Unternehmen eine Verleihung der Mitarbeiter zur Tochterfirma vornehmen, allerdings ist aber auch ausschlaggebend, wie euer Arbeitsvertrag gestaltet ist. Schau mal in Deinen Arbeitsvertrag, zu welchen Bedingungen Du ihn unterschrieben hast. Die Verleihung hat den Vorteil für den Unternehmer, die jeweiligen Auslastungsschwankungen zu regulieren. Bei einer nicht gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung wie in diesem Fall, sprechen wir auch nicht über die allgemeine Arbeitnehmerüberlassung sondern über Konzernleihe. Sollte der Arbeitgeber die Mitarbeiter an Dritte-also firmenfremde Unternehmen- verleihen wollen, wäre es wiederum eine gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung. Dafür müsste er eine Verleiherlaubnis besitzen, die ihn zur Überlassung berechtigt. Auch hier kann ich Dir nur sagen, das Du dann mit Sicherheit unter anderen Bedingungen (Arbeitszeit/Entgeld) arbeiten würdest, als mit Sicherheit in Deinem Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Ich rate Dir dringend an, bei eurem Betriebsrat ein aufklärendes Gespräch zu suchen. Betriebsräte sind geschult und werden Dir auch bei Durchsicht Deines Arbeitsvertages sagen, was zumutbar und rechtlich zulässig ist. In unserem Unternehmen wird oft und auch gerne auf die Konzernleihe zurück gegriffen, obwohl sie wesentlich höher verrechnet wird als der Mitarbeiter einer Fremdfirma. Doch es sagt aus, das die Eigenbeschäftigung vor Fremdbeschäftigung geht. Wie die finanzielle Seite für Dich aussieht, hängt ebenfalls wieder von Deinem Arbeitsvertrag ab. Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen, aber das aufklärende Gespräch beim Betriebsrat bzgl. Deines Arbeitsvertrages solltest Du unbedingt wahrnehmen. Der Betriebsrat ist dafür da, die Arbeitnehmer vor Fehlentscheidungen zu bewahren und sie entsprechend zu beraten, was passiert wenn ich … Laß Dich bitte nicht vom Arbeitgeber unter Druck setzen durch Androhung von evtl. Kündigungen und unterschreibe nichts, was Du nicht voll verstehst bzw. willst bevor Du im Betriebsrat die zur Verfügung stehenden Auswahlmöglichkeiten erläutert bekommst.

Hallo Hutsch,
vielen Dank für die umfangreichen Informationen.Den Bgriff der Konzernleihe kannte ich bisher noch nicht.Das klärende Gespräch mit dem Betriebsrat werde ich auf jeden Fall führen. Die rechtliche Seite trage ich trotzdem gesondert einem Anwalt für Arbeitsrecht vor.Mal sehen, ob der nicht zur Entscheidungsfindung beitragen kann.Also nochmals vielen Dank und ein schönes WE.

Schön dass ich Dir ein wenig helfen konnte, ich wünsche Dir ebenfalls ein schöööööööööönes Wochenende!