Hallo ihr Klugen,
man trägt sich hier mit dem Gedanken, eine Zeitarbeitsfirma für Altenpflege zu gründen.
Es sollen als 400€-Jobber Angestellte als Aushilfskräfte (Springer) an Altenheime überlassen werden (richtig formuliert?).
Nachfrage ist da (Beziehungen zu Altenheimen, die dringend Aushilfen suchen),
Arbeitnehmer (examinierte Pfleger und Pflegehelfer) die 400€-Jobs suchen sind auch da.
Es werden KEINE Vollzeitarbeitnehmer angestellt, NUR 400€-Jobber, erst mal vielleicht 4 bis 6.
Dazu hätte ich folgende Fragen:
Muss ein Arbeitgeber für Arbeitnehmerüberlassung auch Vollzeit- oder Teilzeit-Verträge anbieten?
Oder kann er auch nur und ausschließlich 400€-Jobs anbieten?
Muss eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden für den Fall, dass die Leiharbeitnehmer z.B. Pflegefehler machen und der Entleiher - das Altenheim - den Leiharbeitgeber dafür haftbar machen will?
Oder haftet der jeweilige Arbeitnehmer für Pflegefehler die er macht selber?
Gibt es ein Problem, wenn ein bei einer AÜ-Firma als 400€-Jobber angestellter Altenpfleger zufällig oder absichtlich bei dem gleichen Altenheim als Aushilfe arbeiten will / soll, bei dem er im Hauptberuf bereits als Altenpfleger angestellt ist, eventuell sogar in der gleichen Abteilung / an seinem hauptberuflichen Arbeitsplatz?
Wäre schön, wenn man mir hier ein paar weiterführende Informationen oder Links geben könnte.
Gruß
Wadlbeisser
Hallöchen,
zunächst musst du erst einmal die Genehmigung zu einer AÜ-Firma haben. Diese Zertifikate werden (meines Wissens nach) von den „Arbeitsämtern“ erteilt.
Die müssten auch Auskunft über die meisten deiner Fragen erteilen können.
Zu den „Doppel-Arbeitern“:
Da wird wohl „einer“ nachher Probleme bekommen…
der „Entleiher“ will sich die Sozialabgeaben sparen… das wird aber wohl daneben gehen.
Einerseits führt er den Arbeiter auf der Lohnliste, andererseits hat er Rechnungen über genau diesen Arbeiter als Leiharbeiter einzubuchen.
Das fällt auf jeden Fall auf.
Hinterziehung von Sozialabgaben und Steuern… und eventuell wird dem Arbeiter dann auch noch vorgeworfen, er wollte damit auch Abgaben hinterziehen.
Und… im Endeffekt spart der Entleiher sowieso kaum etwas. Er zahlt zwar keine Überstundenzuschläge… aber die von dir gestellte Rechnung ist genauso hoch als wenn der Arbeiter normal beschäftigt wäre.
Du selbst musst ja eine Firmenhaftpflicht abschließen. Für Fehler der Angestellten haftet die Firma… private Haftpflichtversicherungen schließen in ihren Policen die Arbeitszeit eindeutig aus.
Dazu kommen die Kosten für Raummiete, Berufgenossenschaft usw… und du selbst möchtest auch von etwas leben.
Du MUSS also bedeutend mehr berechnen als du selbst zahlen musst.
War selbst lange Zeitarbeiter:
Du stellst einfach Leute ein und setzt sie nur so lange ein, wie du für nötig hältst.
Unterhalb bestimmter Grenzen müssen nur geringe Pauschalen bezahlt werden.
So hast du zwar Halbtagskräfte eingestellt… aber du hast nur ganz geringe Zusatzbelastungen… also ähnlich wie bei den 400€-Kräften.
Eventuelle gesetzliche Vorgaben werden somit erfüllt… und trotzdem wird der Grundgedanke beibehalten.
Führe ein (übliches) Zeitkonto. So kannst du die Kräfte länger im Monat einsetzen. Im Folgemonat (oder wenn keine Aufträge vorliegen) bleibt der Arbeiter dann zu hause und lebt „auf Zeitkonto“.
Nur Urlaubsansprüche musst du dann natürlich gewähren… was bei 400€-Kräften nciht der Fall ist.
Wie anfangs geschrieben: Informier dich erst einmal beim „Amt“ nach den grundbedingungen.
Gruß
BJ