Ich habe mal eine Frage zur Arbeitnehmerüberlassung !
Jemand arbeitet selbstständig in der Gastronomie als Kellner , Servicekraft mit Gewerbeschein und stellt seine Leistungen verschiedenen Auftraggebern zur Verfügung und schreibt Ihnen eine Rechnung. Und nun möchten seine Auftraggeber mehr Personal von Ihm , weil Sie mit seinen Leistungen absolut zufrieden sind.
Dieser Jemand hat viele Bekannte , die auch selbstständig sind und das gleiche machen wir er . Unser Jemand möchte nun Aufträge an seine bekannten vergeben und diese mit seinen Auftraggebern abrechnen. Ist dieses möglich ???
Eine Arbeitnehmerüberlassungsgenehmigung brucht dieser Jemand doch wohl nur , wenn er Personal einstellt und es vermietet , oder ?
Eine Arbeitnehmerüberlassungsgenehmigung brucht dieser Jemand
doch wohl nur , wenn er Personal einstellt und es vermietet ,
oder ?
Hallo Manuela,
so einfach ist es nicht. Die Beurteilung, ob Arbeitnehmerüberlassung vorliegt, geht nicht nach formalen Kriterien (was steht im Vertrag etc.), sondern danach, wie das Verhältnis zu den Subunternehmern tatsächlich stattfindet, ob diese also praktisch wie Arbeitnehmer verliehen werden (werden Einsatzort und Einsatzzeiten der Subs vom Vermittler de facto einseitig bestimmt, kann also trotz vermeintlicher Selbständigkeit der Subs eine gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung vorliegen mit allen diesbezüglichen Folgen: Entstehen eines Leiharbeitsverhältnisses zwischen Vermittler und Subs mit der Pflicht zur Nachentrichtung von Kranken- und Rentenversicherungsbeträgen bis zu 4 Jahre in die Vergangenheit, Entstehen eines Arbeitsverhältnisses auch zwischen Auftraggeber und Subs …)
Außerdem: Warum sollte der Auftraggeber nicht direkt mit den Subs kooperieren? Ist doch billiger für den Auftraggeber bzw. die Subs bekommen mehr Geld, da der Zwischenhandel wegfällt
Also , die Subs können frei entscheiden wo Sie arbeiten möchten und wie lange ! Und sie arbeiten auch noch für andere Auftraggeber !
Wie könnte Jemand auchschließen , das es sich um gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung handelt ?
Gruß
Manu
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Wie könnte Jemand auchschließen , das es sich um gewerbsmäßige
Arbeitnehmerüberlassung handelt ?
Hallo,
mit der 100%igen Sicherheit das kann nur das Landesarbeitsamt (jetzt Regionaldirektion der Agentur für Arbeit oder so ähnlich). Dort kann man den Sachverhalt prüfen lassen, bevor es losgeht.