Arbeitnehmerveranlagung

Hallo,

ich bitte um Info zu folgendem Fall:

Person XYZ, ledig, ist Mitte 2006 von Deutschland nach Österreich gezogen.

Können bei der Arbeitnehmerveranlagung irgendwelche besondere Kosten wegen dem Umzug geltend gemacht werden? Was ist mit den Werbungskosten für Familienheimfahrten? XYZ hat seinen Hauptwohnsitz nun in Österreich und besucht seine Eltern jedes Wochenende (PKW, Flugzeug).
Kann man evtl. sowas in der Art noch bei den „sonstigen Werbekosten“ einreichen?

Neben dem Umzug ist folgendes noch ein Thema:

XYZ hat Überstunden ausgezahlt bekommen, hatte aber viele steuerliche Abzüge. Werden diese beim Ausgleich automatisch mit berechnet oder muss man diese unter einem bestimmten Punkt mit angeben, um „zurück“ zu bekommen?

Vielen Dank für Antwort.

Hallo,

Person XYZ, ledig, ist Mitte 2006 von Deutschland nach
Österreich gezogen.

Bei der Veranlagung sind nur die in Deutschland bezogenen Lohneinkünfte voll steuerpflichtig. Die Lohneinkünfte für die Tätigkeit in Österreich sind bei der deutschen Veranlagung zwar anzugeben, sind aber steuerfrei mit Progressionsvorbehalt, d.h. sie wirken sich nur auf die Höhe des Steuersatzes aus (unterstellt, dass es sich um einen österreichischen Arbeitgeber handelt, sonst nochmal melden).

Können bei der Arbeitnehmerveranlagung irgendwelche besondere
Kosten wegen dem Umzug geltend gemacht werden?

Kosten für den Umzug und weitere Werbungskosten können wie bei einem inländischen Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden. Die Kosten mindern aber nur die Progressionseinkünfte, da sie mit diesen Einkünften in Zusammenhang stehen.

Was ist mit den
Werbungskosten für Familienheimfahrten? XYZ hat seinen
Hauptwohnsitz nun in Österreich und besucht seine Eltern jedes
Wochenende (PKW, Flugzeug).

nicht absetzbar, da nicht beruflich sondern privat veranlasst

Kann man evtl. sowas in der Art noch bei den „sonstigen
Werbekosten“ einreichen?

nein

Neben dem Umzug ist folgendes noch ein Thema:

XYZ hat Überstunden ausgezahlt bekommen, hatte aber viele
steuerliche Abzüge. Werden diese beim Ausgleich automatisch
mit berechnet oder muss man diese unter einem bestimmten Punkt
mit angeben, um „zurück“ zu bekommen?

Die Zahlungen für die Überstunden sind im Bruttolohn enthalten und werden automatisch berücksichtigt.

Schöne Grüße
C.