ich habe einen Bausparvertrag der mittlerweile seit 8 Jahren Bestand hat.
Er ist noch immer nicht zuteilungsreif und ich zahle weiterhin VWL sowie extra Zahlungen für die WOB.
Jetzt habe ich gehört, dass vom Finanzamt nur für max. 7 Jahre pro Vertrag die staatlichen Prämien gewährt werden.
Ich müsste also unbedingt einen neuen Vertrag abschließen, um weiterhin die Arbeitnerhmersparzulage und Wohnungbauprämie vom Finanzamt zu erhalten.
Dies ist mir jedoch neu. Ich war der Meinung, der Vertrag könne einfach weiter bespart werden und die staatlichen Prämien gibt es weiterhin wenn die Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
die 7 jahresfrist findet sich in § 2 WoBauPG wieder:
_"(2) Für die Prämienbegünstigung der in Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten Aufwendungen ist Voraussetzung, daß vor Ablauf von sieben Jahren seit Vertragsabschluß weder die Bausparsumme ganz oder zum Teil ausgezahlt noch geleistete Beiträge ganz oder zum Teil zurückgezahlt oder Ansprüche aus dem Bausparvertrag abgetreten oder beliehen werden. Unschädlich ist jedoch die vorzeitige Verfügung, wenn
1.die Bausparsumme ausgezahlt oder die Ansprüche aus dem Vertrag beliehen werden und der Bausparer die empfangenen
Beträge unverzüglich und unmittelbar zum Wohnungsbau verwendet oder
2. im Falle der Abtretung der Erwerber die Bausparsumme oder die auf Grund einer Beleihung empfangenen Beträge
unverzüglich und unmittelbar zum Wohnungsbau für den Abtretenden oder dessen Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung verwendet oder
3. der Bausparer oder sein von ihm nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte nach Vertragsabschluß gestorben oder völlig
erwerbsunfähig geworden ist oder
4. der Bausparer nach Vertragsabschluß arbeitslos geworden ist und die Arbeitslosigkeit mindestens ein Jahr lang ununterbrochen
bestanden hat und im Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung noch besteht.
[…]"_
ich gehe davon aus, das mit den 7 jahren die sperrfrist gemeint ist, ob nach den 7 jahren keine prämien mehr gezahlt werden, kann ich nicht erkennen (gehe ich eigentlich nicht davon aus!).
aber ich glaube ich habe eine idee, woher das problem weht:
der erhalt von VWL schliesst den erhalt der WoBauPrämie aus. die VWL ist meines erachtens aber höher und somit vorteilhafter für dich. du kannst aber für einen vertrag nicht beide staatl. förderungen erhalten.
hier sollte aber ein gespräch mit dem anlageberater die nötige klarheit bringen. stelle ihm die konkreten fragen und lasse dir
nicht gleich einen neuen vertrag aufschwätzen…
ggf. stellst du dann (bei weiterer unklarheit) deine frage im „finanzen/börse“ brett…