Arbeitnhemer 'loswerden'

moin,

gibt es in unserem rechtssystem eine möglichkeit einen arbeitnehmer, der sich nichts zu schulden kommen lassen hat, zu entlassen, ohne das dieser eine möglichkeit hat, sich zu wehren ?

kann man eine kündigung durchsetzen, auch wenn der AN eine kündigungsschutzklage gewinnt ?

mal unabhängig davon, ob man mit geld/ entschädigung die sache regelt

hatte eine stammtischdiskussion diesbezüglich und man war der meinung, dass man, wenn man jemandem kündigen will, das immer irgendwie durchbekommt

vielen dank vorab

gruß inder

Hi!

gibt es in unserem rechtssystem eine möglichkeit einen
arbeitnehmer, der sich nichts zu schulden kommen lassen hat,
zu entlassen, ohne das dieser eine möglichkeit hat, sich zu
wehren ?

Man kann sich IMMER wehren!

kann man eine kündigung durchsetzen, auch wenn der AN eine
kündigungsschutzklage gewinnt ?

Unabhängig davon, dass ein AN eine Feststellungsklage „gewinnt“ - wenn ich jemanden loswerden will, dann werde ich ihn los.

Es gibt genügend Möglichkeiten, einen Mitarbiter „rauszuekeln“, ohne zu mobben…
Man könnte den Betrieb „umstrukturieren“, was aber nicht ganz einfach ist…

hatte eine stammtischdiskussion diesbezüglich und man war der
meinung, dass man, wenn man jemandem kündigen will, das immer
irgendwie durchbekommt

Naja - ohne das Dazutun des Mitarbeiters (in IRGENDEINER Form - und sei es nur das Aufgeben) wird das schwer möglich sein.

LG
Guido

gibt es in unserem rechtssystem eine möglichkeit einen
arbeitnehmer, der sich nichts zu schulden kommen lassen hat,
zu entlassen, ohne das dieser eine möglichkeit hat, sich zu
wehren ?

Hallo,

es gibt durchaus Möglichkeiten. Zunächst stellt sich die Frage, ob überhaupt Kündigungsschutz besteht. Ist dies nicht der Fall, ist eine Entlassung idR. problemlos möglich. Dann gibt es noch die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen. Sofern hier die Sozialauswahl korrekt getroffen wurde, eigentlich auch kein Problem.

Und dann gibt es natürlich noch den Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Da werden betriebsbedingte Gründe vorgeschoben oder verhaltensbedingte Gründe konstruiert, unberechtigt Abmahnungen ausgesprochen, massiv gemobbt etc. Da ist letztendlich entscheidend, wie der AG die Beweislage „aufbereitet“ und wie der Richter die Nacht vor deer Urteilsfindung geschlafen hat.

Gruß

S.J.

Es gibt genügend Möglichkeiten, einen Mitarbiter
„rauszuekeln“, ohne zu mobben…
Man könnte den Betrieb „umstrukturieren“, was aber nicht ganz
einfach ist…

…das meine ich nicht: wenn also ein arbeitnehmer, der eine klage gewinnt, sich stets einwandfrei verhalten hat, dann gibt es also keinen „legalen“ weg…

gruß inder

Hallo inder,

doch, den gibt es, wie auch jetzt schon mehrfach geschrieben wurde. Nach der erfolgreichen Klage gibt es „zufällig“ ein paar personelle Veränderungen im Betrieb, dann schränkt der AG den Betrieb ein, „zufällig“ in dem Bereich, in dem der AN tätig ist und unter Berücksichtigung auch vergleichbarer Arbeitsplätze und Beschäftigungsmöglichkeiten des AN und verteilt die Arbeit nach den Grundsätzen der Sozialauswahl, bei der ebenso „zufällig“ der AN am sozial wenigsten schutzwürdig ist.

Sobald da ein Profi am Werk ist, sind die Tage des AN gezählt, ganz legal und ohne Chance des AN, die zweite Klage auch zu gewinnen.

Das weiß jeder Richter und rät daher den AN, sich dieses Intermezzo nicht anzutun.

Grüße
EK

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo.

Als Zusatz zu den anderen Postings:

dann gibt
es also keinen „legalen“ weg…

Doch: FAQ:2006 (Bericht von Brand Eins (nebenbei der eigentliche Grund für den FAQ-Eintrag und nicht das Datum desselben)). Unter blog.juracity.de war noch so eine Beitrag, dass ein AN zu lange im Internet gesurft sei statt sich auf die Arbeit zu konzentrieren…

Aber das soll jetzt keine Anleitung zum Rauswurf von ehrlichen AN darstellen :wink:.

mfg M.L.

Hi!

Ich schrieb „SCHWIERIG“

Ich schrieb nicht „UNMÖGLICH“

LG
Guido

doch, den gibt es, wie auch jetzt schon mehrfach geschrieben
wurde. Nach der erfolgreichen Klage gibt es „zufällig“ ein
paar personelle Veränderungen im Betrieb…

nein, das ist ja auch wieder trickserei…

ich meine den fall, wo sich der boss hinstellt und sagt, dass ein bestimmter mitarbeiter nicht mehr auf das betriebsgelände darf und er ihm kündigt - aus,ab, feddich…

kein zuürück, keine winkelzüge, keine juristischen geschichten, sondern der chef sagt, er trägt alle weiteren konsequenzen gerne, nur der mann arbeitet defintiv nicht mehr bei ihm, komme was da wolle…

das geht offensichtlich nicht…