Guten Tag,
ich habe nach einer 23.monatigen Ausbildung einen befristeten Arbeitsvertrag bei den Johannitern (AVR) unterzeichnet, ich bin jetzt ausgebildeter Kaufmann im Gesundheitswesen, Rettungssantitäter etc.
Ich werde momentan nach Einarbeitungsstufe 3 bezahlt, sprich 1521,00 Euro brutto, fast alle anderen in meiner Abteilung bekommen für die gleiche Arbeit ca 300-400 Euro mehr, ich denke das hat mit dem Vertragsabschluß zu tun???
jedenfalls würe mich interessieren ob ich Weihnachtsgeld bekomme und ob hier die Ausbildungszeit(Umschulungszeit) eine Rolle spielt.
Danke für die Info!
Guten Tag Ralf,
zunächst meinen herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung!
Nun zu Ihrer Anfrage.
Einarbeitungsstufe 3 hört sich nach einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder ähnlichen Richtlinien (AVR - Arbeitsvertragsrichtlinien?) an, die für Ihr Unternehmen bestehen.
Sollte dies zutreffen und die Merkmale dieser Einarbeitungsstufe mit Ihrer Tätigkeit und Betriebszugehörigkeit übereinstimmen, sollte die Entlohnung korrekt sein, sofern sich der von Ihnen genannte Betrag in dieser Stufe wiederfindet.
Ein wichtiger Faktor in solchen Tarifen ist oft die Betriebszugehörigkeit. Üblicherweise wird die Zeit der Ausbildung nicht mit angerechnet - zumindest besteht kein Anspruch darauf. Es sei denn, in einer der oben genannten Vereinbarungen ist dies anders geregelt ist.
Dasselbe gilt auch für das Weihnachtsgeld. Gibt es hierzu eine Richtlinie o.ä., gilt diese. Ansonsten gilt nur was im Vertrag darüber steht.
Sollten Sie den Eindruck haben, dass Kollegen(innen) mit den gleichen Voraussetzungen (Abschluss, Weiterbildung, Betriebszugehörigkeit etc.) mehr bezahlt bekommen, als Sie UND dies in den Richtlinien anders geregelt ist, empfehle ich Ihnen den Betriebs- oder Personalrat darüber in Kenntnis zu setzen; hier könnte evtl. ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vorliegen.
Für den Fall, dass Sie weder Richtlinien noch Tarifvertrag noch Betriebs-/Personalrat haben, gilt die freie Vertragsgestaltung, nach der, im Rahmen der bestehenden Gesetze die beiden Vertragsparteien frei in ihren Vereinbarungen sind. Haben beide Parteien unterschrieben, müssen sie ihren Teil der Vereinbarung erfüllen, auch wenn z.B. andere Mitarbeiter besser dotierte Verträge haben.
Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben.
An dieser Stelle muss ich darauf hinweisen, diese Antwort auf Basis der mir vorliegenden Informationen und nach bestem Wissen und Gewissen gegeben zu haben. Für evtl. Unannehmlichkeiten oder Schäden, die durch diese Auskunft entstehen, übernehme ich keine Haftung.
Mit freundlichen Grüßen
Rudi
Guten Tag,
ich habe nach einer 23.monatigen Ausbildung einen befristeten Arbeitsvertrag … unterzeichnet, …
Ich werde momentan nach Einarbeitungsstufe 3 bezahlt, …, fast alle anderen in meiner Abteilung bekommen für die gleiche Arbeit ca 300-400 Euro mehr, …
jedenfalls würe mich interessieren ob ich Weihnachtsgeld
bekomme und ob hier die Ausbildungszeit (Umschulungszeit) eine Rolle spielt.
…
Hallo,
ob Du Weihnachtsgeld bekommst hängt von deinem Arbeitsvertrag ab.
Weihnachtsgeld ist ein feiwillige soziale Leistung, des Arbeitgebers.
Aufgrund des AGG, bekommen es entweder alle in der Fa. oder keiner.
Hoffe konnt dir helfen, wenn nicht novch mal nachfrfagen, und mehr details liefern.
Hallo,
das hängt im Wesentlichen von deinem Arbeitsvertrag ab. Entweder steht drin welcher Tarifvertrag für dich gültigkeit hat und daraus leitet sich ein evtl. Anspruch ab oder es steht in deinem Arbeitsvertrag selbst bzw. in als Anlage zum Vertrag geltenden firmeninternen regelungen. Oft gelten in Firmen für befristete Kräfte besondere Bedingungen oder man erhält nur Weihnachtsgeld, wenn man das ganze Jahr -also 12 monate - dort gearbeitet. Schau in deinen Vertrag, irgend ein Hinweis muss enthalten sein.
gruß Ally
Halölo Ralf,
sollte weder im Anspruch, noch im Tarifvertrag oder durch die sogenannte „betriebliche Übung“ ein Anspruch bestehen, damm sieht es eher so aus das du keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld hats.
Gruß
Patrick
Zur Frage:
Der AVR hat zu viele Tücken um eindeutig antworten zu können. In
erster Linie gilt es den AVR hinsichtlich der Zahlung des
Weihnachtsgeldes zu studieren und genauestens - auch die Anteiligkeit
einer möglichen Auszahlung - zu prüfen.
Hinsichtlich der Bezahlung an sich gilt auch bei kirchlichen Tarifen:
Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit - allein die Möglichkeit, diese
einzufordern ist ungleich schwieriger.
Was die Anrechnung der Jahre der Betriebszugehörigkeit betrifft, so
hält die Kirche es regelmäßig genauso, wie alle: Ausbildungszeiten und
alle Zeiten unter dem 25 LJ werden (noch) nicht anerkannt. Ein
Versuch, dies auf Antrag zu ändern ist es allemal.
Gibt es eine MAV?
Sorry, besser ist eine Antwort aus der Ferne nicht möglich…
Hallo Ralf,
leider kenne ich Euren Tarifvertrag nicht, komme aus einer anderen Branche.
Generell gilt aber: Es spielt keine Rolle, ob Dein Arbeitsvertrag befristet ist. Wenn die Leistung (Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld) während der Laufzeit des Arbeitsvertrages anfällt, bist Du genau so zu behandeln wie ein „unbefristeter Arbeitnehmer“.
Für die Betriebszugehörigkeit spielt es keine Rolle, ob Du in diesem Betrieb umgeschult oder ausgebildet worden bist. Als Eintrittsdatum gilt der 1. Arbeitstag der Umschulung oder der Ausbildung.
Die Ansprüche kannst Du natürlich immer nur bei der gleichen Firma erwerben. Wenn Du nach der Ausbildung die Firma gewechselt hast, fängt alles nochmal von vorne an.
Schau am besten in Euren Tarifvertrag, der auf der Arbeit ausliegen muß. Beachte: In einigen Tarifverträgen gibt es Klauseln, nach denen die Betriebszugehörigkeiten vor vollendung eines bestimmten Alters nicht berücksichtigt werden.
Sorry dass ich nicht mehr schreiben kann, vielleicht gibts hier ja jemanden, der Euren Tarifvertrag kennt.
Viele Grüße
Wolfgang