Arbeits Kündigung

Hallo

Ich habe gestern krank gemacht 06.11.- 30.11.2023 und habe heute 07.11. Kündigung bekommen bis 22.11. geht das wenn ich bis 30.11. krank bin ? Ich bin in Probezeit
Bis wievielten erhalte ich dann Geld ? Kenn mich nicht aus ? Habe Krankmeldung per email geschickt

Ich gehe mal davon aus, dass Du hier nicht „krank machen“ meinst, sondern die „Krankmeldung“.

Du kannst nach deutschem Recht nicht so einfach wegen einer Krankheit gekündigt werden, aber natürlich kannst Du während Du krank bist aus einem anderem rechtlich zulässigem Grund gekündigt werden.

Sonst könnte man ja nach Arbeitsantritt bei einer neuen Stelle direkt bis zum Ablauf der Probezeit krank machen und so die Probezeit aushebeln oder, wenn z. B. eine Kündigung wegen Abteilungsschließung vorhersehbar ist, einfach passend krank machen, um die Kündigung abzublocken.

Hallo.
Soweit es mir bekannt ist, kann während der Probezeit Arbeitnehmer und Arbeitgeber jederzeit ohne Angabe von Gründen sofort kündigen.
Gruß

Ich tippe mal auf 2 Wochen Kündigungsfrist, und dass mit

eigentlich „zum 22.11.“ gemeint war.

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Echt? In der Probezeit? Bin gespannt auf Antworten von Leuten die das genau wissen.
Gruß

Ja da Stande zum 22.11

§622 BGB. Gesetzliche Kündigungsfrist während der Probezeit beträgt zwei Wochen.

Tarifvertraglich kann auch eine kürzere Frist vereinbart werden, einzelvertraglich nicht.

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@KeinesHerrenKnecht hat dir den Paragraphen schon genannt. Das, was er zitiert hat, steht übrigens im Absatz 2.
Hier zum Nachlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

Ich habe falsch verstanden nicht bis zum 22. Sondern zum

Hallo @Paelzer,

zur Kü-Frist bei der Probezeit reicht ein Blick in § 622 Abs. 3 (nicht Absatz 2, wie von @Christa geschrieben) BGB:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

@lfm001:

… aber natürlich kann ein AN auch während einer laufenden AU wegen Krankheit gekündigt werden - auch nach einer Probezeit

@Geeb97: Unter bestimmten Umständen hast Du Anspruch auf Lohnfortzahlung auch über das Ende der Kündigungsfrist hinaus. Diesen Anspruch hast Du nämlich dann, wenn die AU „anläßlich“ für die Kündigung war. Auch wenn der AG bei einer Probezeitkündigung keinen Grund nennen muß, ist der zeitliche Zusammenhang zwischen AU und Kündigung ein wichtiges Indiz für eine krankheitsbedingte Kündigung, die der AG ggfs. vor Gericht entkräften müsste. Hoffentlich hast Du Rechtsschutz im Arbeitsrecht.

Unabhängig von der Frage der Dauer der Lohnfortzahlung musst Du dich jetzt so schnell wie möglich bei der Arbeitsagentur und bei der Krankenkasse melden.
Besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung über die Kündigungsfrist hinaus, muß die KK Krankengeld leisten. Nach Ablauf der AU hast Du Anspruch auf ALG1.

&tschüß
Wolfgang

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Sorry, da hatte ich mich wirklich vertippt. :sweat_smile: Gut, dass ich noch den Link zum Paragraphen angegeben habe.

Das hier Relevante aus den vorhergehenden Absatz mit Fettschrift hervorgehoben …

Hallo @lfm001

auch durch Unterstreichung wird die Aussage im geschilderten Fall nicht besser.
In einer vereinbarten Probezeit geht die Kündigung nunmal ratzfatz, kurz und schmerzlos - und zwar völlig unabhängig vom Grund, den der AG sowieso nicht nennen muß.
Die einzige Besonderheit bei AU ist die Frage der Dauer der Entgeltfortzahlung, wie ich schon geschrieben habe.
Die einzige Ausnahme, die aber auch für alle Kündigungsgründe gilt, ist die auch in der Probezeit notwendige Anhörung der Schwerbehindertenvertretung gem. § 178 Abs. 2 SGB IX, wenn der/die AN*in schwerbehindert oder gleichgestellt ist.

Du solltest Dich aber auh sonst nicht beschweren, denn mit Deiner Aussage im Gesamtzusammenhang

suggerierst Du unbedarften Leser*innen natürlich schon, daß eine laufende AU irgendeine Besonderheit bei der AG-Kündigung bnedeutet. Und das ist nunmal falsch.

&tschüß
Wolfgang

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