Angenommen zwischen einem geschäftsführender Gesellschafter (der zu 33% am Unternehmen beteiligt ist) besteht ein Geschäftsführeranstellungsvertrag.
In diesem Vertrag sind 12 Gehälter + ein 13. Gehalt + Tantieme vereinbart.
Ist dann der geschäftsführender Gesellschafter ein normaler Arbeitnehmer oder kann das bestritten werden.
Angenommen zwischen einem geschäftsführenden Gesellschafter
(der zu 33% am Unternehmen beteiligt ist) besteht ein
Geschäftsführeranstellungsvertrag.
In diesem Vertrag sind 12 Gehälter + ein 13. Gehalt + Tantieme
vereinbart.
Ist dann der geschäftsführender Gesellschafter ein normaler
Arbeitnehmer oder kann das bestritten werden.
Auch normale AN bekommen ihr Gehalt zu definierten Zeitpunkten.
Aufgrund der Vertrauensstellung des Gesellschafters ist dieser aber wg. der
Vertragsmodalitäten noch lange kein AN. So weit oben in der Hierarchie eines Unternehmens kann man die Leute also auch wesentlich leichter loswerden.
U.a. deswegen werden solche Positionen auch wesentlich höher dotiert.
Wikipedia zum Thema Dienstvertrag: http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstvertrag
-> Arbeitsvertrag: in der Position des Gesellschafters ist man eher Weisungsgeber als Weisungsempfänger
Organ des Unternehmens
Hallo,
ein geschäftsführender Gesellschafter ist ein Organ des Unternehmens und kein Arbeitnehmer, deswegen geht sein Fall dann auch nicht für das Arbeitsgericht sondern zu einem ganz normalen zivilrechtlichen Gericht. Ein eingetragener Geschäftsführer ist kein Angestellter.