Arbeits/Praktikumsvertrag tarifliche Regelung?

Moin!

Wenn jemand einen Vertrag bekommt, wo oben drüber „Arbeitsvertrag“ steht, in dem dann aber steht „XY wird ab 00.00.00 im Betrieb des Arbeitgebers als Praktikant angestellt“ gilt der Vertrag dann - im Bezug auf tarifliche Bestimmungen - als Praktikums- oder als Arbeitsvertrag?
(In dem Vertrag stände ferner „Es besteht Übereinstimmung, dass die vertraglichen Bestimmungen [im Bezug auf die Anwendung tarifvertraglicher Bestimmungen] […] in der jeweils gültigen Verfassung Inhalt des Arbeitsvertrages sind.“)
Meines Wissens nach gibt es für Praktikanten keines Mindestlohn, weshalb die genaue Definition durchaus von Interesse wäre.

Angenommen, es gilt für den Vertrag ein Mindestlohn, welcher aber unterschritten wird, ist der Vertrag dann gültig? Und muss der höhere Lohn rückwirkend für die bereits geleistete Arbeit gezahlt werden?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
ich

Hallo,

die Überschrift alleine entfaltet idR kaum Rechtswirkung, sondern es kommt auf den konkreten Vertragsinhalt an. Da in dem von Dir geschilderten Fall anscheinend der Vertragsinhalt auch nicht eindeutig ist, müßte der gesamte Vertrag vor Ort von einem Fachanwalt geprüft werden.

&Tschüß

Wolfgang