Liebe/-r Experte/-in,
ich bin Haushaltsvorstand in der ARGE-Bedarfsgemeischaft mit meinen beider Söhnen. Der Große macht jetzt ein freiwilliges soziales Jahr, und bekommt dort ein Zimmer mit Verpflegung gestellt. Kannst du mir raten, ob er sich als eigenständige Bedarfsgemeinschaft anmelden muss, oder ob es günstiger ist, wenn er bei mir mit drin bleibt und sein Zimmer als berufsbedingter Zweitwohnsitz gemeldet wird?
Liebe Grüße
Billyboo
Hallo,
schwer zu sagen. Bis 25 müssen die Kinder sogar zuhause wohnen und haben keinen Anspruch.
Grundsätzlich ist es natürlich immer teurer, wenn man alleine für alles aufkommen muss - als wenn man zuhause wohnt - klar.
Gruß Sina
Hallo Sina,
vielen Dank für Deine Antwort.Werde mit dem Berater wohl ein längeres Gespräch führen müssen…
Liebe Grüße
Billyboo
Hallo Billyboo
Ich denke, wenn er sich als Bedarfsgemeinschaft anmeldet, wird er nicht viel erhalten, da er ja, wie Du schreibst, sozusagen Kost und Logis frei hat. Das wird die ARGE natürlich vom Hartz IV abziehen, da kannst Du sicher sein. Die werden sparen wo sie können. Auf einen ARGE-Mitarbeiter würde ich mich bei einem Infogespräch aber nicht verlassen, denn erfahrungsgemäß teilen die Dir nur die für sie günstigste Lösung mit und nicht das, was für Deinen Sohn in seinem Fall alles machbar ist. Mein Tipp: Guck auf den Tacheles-Seiten nach:
www.tacheles-sozialhilfe.de/default.aspx
Dort findest Du alles und wirst dabei nicht über den Tisch gezogen.
Grüße
Micha
Hallo Micha, super Idee,DANKE!
Lieber Gruß
Billyboo
Hallo nochmal
Keine Ursache. Ich hab hier noch was für Dich, was ich mir schon in der 2. Auflage angeschafft habe. Das Buch heißt:
„Leitfaden ALG II / Sozialhilfe von A - Z“
und kostet gerade mal 10 Euro. Dort hast Du auf über 500 Seiten geballte Informationen über Deine Rechte als Hartz IV-Empfänger. Das Beste daran ist aber, dass die dort aufgeführten Gesetze nicht in verschwurbelten Juristenlatein daherkommen, sondern alles schön für uns Normalbürger bereits übersetzt ist. In der neuen Auflage sind auch schon die Gesetzesänderungen von 2011 mit drin.
Ich hoffe, dass das jetzt nicht als Schleichwerbung wieder rausfliegt, das wär echt schade, denn das Werk ist eine echte Hilfe für Bedürftige und für all diejenigen, die noch daran glauben, dass ARGE-Mitarbeiter niemals lügen, weil sie es per Jure nicht dürfen. Ist nur seltsam dass sie es trotzdem immer wieder und nicht gerade selten tun.
Grüße zurück
von
Micha
Hallo Micha,
gute Idee, hab sogar noch einen Buchgutschein über 10€ liegen. Passt das, oder was?
Hast schon recht, die Beratung auf den Ämtern lässt etwas zu wünschen übrig…
Danke schön, und LG
Gaby
Hallo Gaby
Sorry, dass ich Dir erst jetzt antworte, war einige Tage nicht zuhause.
Ich kann Dir leider nicht sagen, ob die einen Gutschein akzeptieren. Musst mal auf deren Seite nachsehen. Hab ich Dir eigentlich den Link geschickt? Wenn nicht, hier ist er nochmal: www.dvs-buch.de
Oder E-Mail direkt: [email protected]
Schick ihnen einfach eine Mail und frag sie. Die antworten sehr schnell. Wenn Du mir eine Ersatz-Emailadresse nennen würdest, dann könnte ich Dir das Stichwortverzeichnis einscannen und zuschicken. Dann könntest Du Dir schonmal vorab ein Bild über den Inhalt machen.
Viele Grüße
Micha
… du kannst mir auch auf meine Yahoo-Seite schreiben, dann musst Du Deine Mailadresse nicht öffentlich machen.
Grüße
Hi Micha,
Danke für Deine Tipps, hab mir das Buch schon besorgt, mal sehen, was sich machen lässt…
LG
Gaby
…gratulliere. Damit kann Dir nun kein Sprücheklopfer vom Amt mehr was erzählen. Wirst sehen, dass es sich gelohnt hat.
Grüssle aus dem Ländle
Micha
Auch aus dem Ländle?? Schööön!
Grüßle zurück
Gaby