Gelten für Spielotheken andere gesetzliche Bestimmungen als für „normale“ Betriebe?
Es handelt sich um Arbeits- und Pausenzeiten.
Der AN muss im Frühdienst seine Arbeit 15 Minuten früher anfangen (15 Min. vor Eröffnung des Betriebes, weil er bestimmte Aufgaben erledigen muss, die ausdrücklich verboten sind in der Anwesenheit der Kunden). Für Spätdienst muss AN 15 Min. früher erscheinen um die Kasse vom Frühdienst zu übernehmen. Diese Zeiten werden dem AN nicht zu Arbeitszeit gerechnet!
Die Pause von 30 Min. wird auch nicht gerechnet, obwohl es KEINE Möglichkeit (nicht mehr als WC Gang) seinen Arbeitsplatz zu verlassen besteht. Der AG argumentiert, dass es möglich sei während der Arbeit zu essen, aber vom Sicht des AN ist es nicht möglich in Ruhe (ohne Unterbrechung) nur 1 Brötchen zu essen, geschweige zu lesen, einfach „abschalten“.
Sollen also die 15 Min + 30 Min. von den Arbeitszeiten abgezogen werden oder nicht?
Hallo!
Gelten für Spielotheken andere gesetzliche Bestimmungen als
für „normale“ Betriebe?
Nein! Steht alles im Arbeitszeitgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/
Da gibt es zwar einige Ausnahmen, Spielhallen finde ich aber keine…
Es handelt sich um Arbeits- und Pausenzeiten.
Der AN muss im Frühdienst seine Arbeit 15 Minuten früher
anfangen (15 Min. vor Eröffnung des Betriebes, weil er
bestimmte Aufgaben erledigen muss, die ausdrücklich verboten
sind in der Anwesenheit der Kunden). Für Spätdienst muss AN 15
Min. früher erscheinen um die Kasse vom Frühdienst zu
übernehmen. Diese Zeiten werden dem AN nicht zu Arbeitszeit
gerechnet!
Wenn der Arbeitgeber diese Dinge anordnet, muss er sie auch zahlen.
Die Pause von 30 Min. wird auch nicht gerechnet, obwohl es
KEINE Möglichkeit (nicht mehr als WC Gang) seinen Arbeitsplatz
zu verlassen besteht. Der AG argumentiert, dass es möglich sei
während der Arbeit zu essen, aber vom Sicht des AN ist es
nicht möglich in Ruhe (ohne Unterbrechung) nur 1 Brötchen zu
essen, geschweige zu lesen, einfach „abschalten“.
Wenn die Pause nicht bezahlt wird, kann der Arbeitnehmer in dieser Zeit all das machen, was er wünscht - sogar die Spielhalle verlassen!
Sollen also die 15 Min + 30 Min. von den Arbeitszeiten
abgezogen werden oder nicht?
Natürlich nicht.
Gruß
Guido