Arbeits- und Privatvermischung

Ich bin seit 2011 im Amt für Soziale Dienste beschäftigt.Seit 2007 sind mein Mann und ich Pflegeeltern bei P** und haben dort auch mehrere Jahre ein Pflegekind betreut.Anfang 2013 gab es dann eine Beschwerde über mich als Amtsperson von P** an meinen Arbeitgeber.Da hat eine Übergangspflegestelle einen Brief geschrieben an das Amt, der ausschliesslich aus Lügen bestand. Diese Übergangspflegestelle war wütend, weil sie nicht das Geld für Sonderpädagogische Pflege erhielt, sondern nur für die allgemeine Pflege.Dies hatte ich aber vorher sowohl mit meiner Referatsleitung als auch mit der Sozialzentrumsleitung abgesprochen.Ob der Härte dieses Briefes und der Vorwürfe, sollte es dann ein Klärungsgespräch geben.Leider war mein Kind an dem Tag krank, so dass ich nicht teilnehmen konnte. Der Termin wurde nicht abgesagt, sondern fand ohne mich statt.Wir hatten vorher als Privatpersonen schon Kontakt zu einer Mitarbeiterin von P**, zwecks neuer Aufnahme von Pflegekindern.Diese sprach uns nun auf unseren Anrufbeantworter, dass sie uns nicht mehr belegen darf, da es ja berufliche Konflikte zwischen mir und P** gäbe.Das war ein Riesenschock für mich. Uns wurde im letzten privaten Kontakt zu P** noch ausdrücklich für unsere gute, weit über das normale Maß hinausgehende Arbeit gedankt, jetzt durften die nicht einmal mehr mit uns sprechen.Ich forderte meinen AG auf erneut das Gespräch zu suchen und wollte mir den Personalrat und die Frauenbeauftragte dazu holen. Dies wurde mir untersagt.In dem Klärungsgespräch wurde deutlich das P** der einen Ü-Pflegestelle Glaubenschenkt und mich total ablehnt.Ich versuchte darauf hinzuweisen das ich als Amtsperson doch nicht privat beurteilt werden dürfe. Doch, die Leitung von P** sagte mir rigoros, das sie das sehr wohl könne und auch täte.Mein AG hat dann alle Vorwürfe die mir gemacht wurden, genauestens geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, das mir nichts vorzuwerfen ist.PIB hat uns dann immer wieder hingehalten mit neuen Terminen und hat mehrfach mit mir Kontakt aufgenommen über meine Amts-E-Mail. Ich habe darauf hingewiesen, dass ich nicht als Mitarbeiterin angeschrieben werden möchte, sondern ausschließlich privat, vor allem auch mein Mann.Ende 2013 bekamen wir dann eine neue Sprachnachricht, dort teilte uns die Mitarbeiterin mit, dass sie erneut von Ihrer Leitung ausgebremst wurde und nicht mit uns sprechen darf.Von all dem bin ich richtig krank geworden. Ich war mehrere Wochen krank.Seit Jahren setze ich mich ehrenamtlich ein für Menschen mit Behinderung. Sammle Kleidung und Nahrung für Bedürftige und vieles mehr, nun sollten wir auf einmal nicht mehr „menschlich“ sein.Ich forderte meinen AG auf mich zu schützen. Denn mittlerweile hat die Leitung von P** mehrfach mit meinem obersten Chef über uns als Pflegeeltern gesprochen und diesem sogar Briefe geschickt. Alles ohne unser Einverständnis. Wir haben niemanden von der Schweigepflicht entbunden.Ich weiss gar nicht, wie oft ich das Gespräch gesucht habe….mit meiner Vorgesetzten, dem PR der Frauenbeauftragen u.s.w. Immer wieder teilte ich mit das ich Hilfe brauche. Irgendwann dachten mein Mann und ich das wir uns ja auch in anderen Landkreisen bewerben könnten, da waren dann auf einmal alle unsere Unterlagen weg bei P**.Und die anderen Landkreise wollen in der Regel Kontakt aufnehmen zum vorherigen Zuständigen Pflegekinderdienst.Ende des Jahres sagten wir uns das wir jetzt doch noch einmal einen Schritt auf P** zugehen wollen und hatten dann ein Gespräch mit Leitung und Frau X bei P**.Hier sagte Frau X das sie uns gern kennenlernen würden, bei einem Hausbesuch.Das fand ich seltsam, da wir ja viele Jahre schon für P** gearbeitet haben und die ja auch sehr oft schon bei uns waren. Was solls dachten wir uns und kochten Kaffee und backten Kuchen. Als Frau X dann kam war die so mega unfreundlich. Besonders auffällig fand ich das die unseren Sohn regelrecht verhört hat.Mein Mann und meine Schwester fanden die Dame auch schlimm. Kein Lächeln, keine positive Rückmeldung, kein nix.Da sagte ich zu meiner Familie, dass die bestimmt etwas finden soll, weswegen wir keine Pflegekinder mehr bekommen. Und dafür muss unser Sohn herhalten, der von Geburt an entwicklungsverzögert ist, durch einen Herzstillstand.Nach dem Hausbesuch habe ich dann 2 Wochen später freundlich nachgefragt ob einer erneuten Pflegschaft nun nichts mehr im Weg stehen würde.Daraufhin sagte Frau X das sie noch einmal wegen unseres Sohnes mit uns sprechen müsste.Ich fragte sie warum? Und daraufhin sagte sie dass sie ihn sehr auffällig fand.Da dachte ich, ich fall vom Glauben ab und meine Vermutung dass die uns so loswerden wollen hat sich bestätigt.Selbstverständlich war all die Jahre bekannt das unser Sohn entwicklungsverzögert ist, da hat es nie Probleme gegeben.Er geht 3mal in der Woche ins Fitnessstudio, spielt Fussball und ist topfit.In dem Gespräch war er aber zurückhaltend. Und je mehr die ihn mit Fragen bombadierte desto ruhiger wurde er.Wohl normal bei 16 Jährigen?!Da hörte dann der Spass für uns auf.Ich forderte erneut meinen AG auf mich und uns zu schützen, da sie ja nun mal nicht mal vor unserem Sohn halt machten.Dann fand ein Gespräch statt mit beiden Leitungen von P** meinem Leiter, PR/Frauenbauftragten.Da sagte mein AG zu Gesprächsbeginn das er ja eigentlich nix mit der Sache zu tun hat und der PR und FB nur beratend bzw als Vertrauensperson anwesend sein können.Ich sagte dass ich das anders sehe, da PIB ja ganz klar mich wegen des Anfangskonflikt als Amtsperson als Pflegeeltern abgelehnt hat.Die Leitung sagte dann dass man mit mir ja nicht kommunizieren könne, da ich auf ihre letzte Mail nicht reagiert habe. Daraufhin sagte ich ihr das ich mich erstmal beraten musste, was wir da noch machen können, da das ganze hier ja mittlerweile seit 1 ½ Jahre ne Hetzjagd geworden ist.Und dann kam der Ober Hammer.Frau X behauptet nun, dass ich sie beschimpft habe und sie sich von mir bedroht gefühlt hat. Und das behauptet die allen Ernstes obwohl sowohl mein Mann als auch meine Schwester anwesend waren.Und deswegen sehen sie keine weitere Vertraunsvolle Zusammenarbeit mit uns als Pflegeeltern.Sie wären froh, wenn wir uns in den anderen Landkreisen bewerben würden, könnten aber auch die Kommunikatiosprobleme mit uns nicht verschweigen, wenn denn jemand danach fragen würde.Niemand hat denen Einhalt geboten.Das heißt wir sind denen ausgeliefert. Sie behaupten Unwahrheiten, brechen ihre Schweigepflicht , zerstören meinen Ruf als Pflegemutter und als Angestellte.Ich weiß gar nicht ob ich da noch arbeiten kann. Ich fühle mich schrecklich.Gibt es hier eine rechtliche Handhabe? Hat P** Recht muss mein AG mich nicht schützen?Ist emin AG hier in der Pflicht etwas zu unternehmen? P** ist ja vom Amt eingestellt und die Ü-pflegestellen mit denen alles begann ebenfalls. Kann der AG da den Zusammenhang leugnen? Ist das nicht Mobbing vom feinsten? Wenn es mich nur nicht als privat treffen würde, dann wäre das egal. Aber so, kann ich nicht damit umgehen.Habt ihr einen Rat?Lohnt es ich die wegen Übler Nachrede, Datenschutzverletzung,Rufmord… anzuzeigen?Ich habe keine Ahnung.

Dein Text lässt sich sehr schlecht lesen
Hallo Maria,

lass doch die Freizeichen zwischen den einzelnen Worten auch noch weg :smile:)

Nein, im Ernst:

Schreibe Deinen Text bitte ein weiteres Mal und benutze Absätze!!! So kann das doch kein Mensch vernünftig lesen - Du willst doch schließlich eine Antwort bzw. mehrere erhalten

LG

OK :smile: Kann ich das noch ändern?

… und ohne eine Spur von Gliederung …

Hallo Maria!

mit unlesbarer Zumutung als Ziel bist du auf einem guten Weg. Durch Einflechten weiterer Nebensächlichkeiten, Benutzung von noch mehr Abkürzungen in Kombination mit durchgängiger Kleinschreibung und Entfernen aller Satzzeichen, kämst du zu einer Spitzenleistung.

Auch in der wie vorgeschlagen überarbeiteten Version klicke die vorgeschaltete Seite einfach weg und schildere in der Ich-Form den konkreten arbeitsrechtlichen Fall.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,
da ich noch nicht einmal weiß, ob es ein Arbeitsrechtliches Problem ist wüsste ich nicht was ich, außer einer besseren gliederung anders fragen könnte. Kann ich alles nochmal neu einstellen? Ich finde nichts zum Editieren.
Liebe Grüße
Maria

Kann ich alles nochmal neu einstellen?

Unter Beachtung von FAQ:1129 „Ja“ : http://www.wer-weiss-was.de/questions/new?board_id=2…

Und etwas Gliederung nicht vergessen …

mfg M.L.

Hallo Maria,

eine Antwort im Zusammenhang fällt mir schwer. Deshalb möchte ich mich auf einzelne Punkte beziehen und hoffe, dass dir damit mögliche Wege klarer sind. Bitte vergiss nicht, dass du in der Beweispflicht bist. Allerdings mußt du nicht deine Unschuld beweisen.

  1. Üble Nachrede
    Laut § 186 Strafgesetzbuch:Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  2. Schweigepflicht
    Die Schweigepflicht ist in § 203 Strafgesetzbuch geregelt. Der § ist relativ lang, aber leicht verständlich.

  3. Mobbing
    Die bekannteste Definition von Mobbing ist von Leymann:
    "Negative kommunikative Handlungen (von einer Person oder mehreren Personen) die gegen eine  Person (oder mehrere Personen) gerichtet sind und die sehr oft und über einen längeren Zeitraum hinaus vorkommen und damit die Beziehung zwischen Täter und Opfer bestimmen“.

Die Unterstreichungen markieren „Ungenauigkeiten“, die nach Ansicht von Experten „Mindestens 1x pro Woche“ und  „über mindestens 6 Monate“ heißen müssten.

  1. Fürsorgepflicht
    In Deutschland ergibt sich die Fürsorgepflicht aus §§ 617 bis 619Vorlage:§/Wartung/buzer BGB als Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis, die aus weiteren Gesetzen ergänzt wird (z.B. Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für den Handlungsgehilfen, § 62 HGB). Der Arbeitgeber ist danach gehalten, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die jeden Beschäftigten vor Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit schützen. Hierzu bestehen bereits eine Reihe von gesetzlichen Schutzvorschriften, etwa

Der Arbeitgeber hat sich im Rahmen des Arbeitsverhältnisses auch um den Schutz anderer Rechtsgüter des Arbeitnehmers (wie Ehre, Eigentum, Gleichbehandlung oder Probleme aus Sprachschwierigkeiten ausländischer Arbeitnehmer) zu kümmern.

Mit freundlichen Grüßen

Henry

Ich denke Henry hat alles Relevante dazu geschrieben.
Bitte nächstes mal die Anfrage vernünftig gliedern.

Gruß
Dieter

Hallo Henry,
lieben Dank für die ausführliche Antwort.
Für mich stellt sich die Frage ob mein Arbeitgeber „belangbar“ ist, weil er mich nicht geschützt hat? Er behauptet das es nicht sein Problem sei, was die P** GmbH mit uns als Pflegeeltern macht. Ich sehe das anders, da die Leitung von P** damals in einer großen Runde offen gesagt hat, das sie mich nun aufgrund der beruflichen Schwierigkeiten ablehnt.
Ich habe die falschen Behauptungen alle schriftlich.
Da es sich ja nun tatsächlich vermischt, weiß ich eben nicht an welchen Anwalt ich mich wenden soll.
Ich werde auch zukünftig weiter mit denen arbeiten müssen und habe Angst das es immer wieder solche Konflikte gibt.
Hat mein AG „genug“ getan, indem er gesagt hat mir sei fachlich nichts vorzuwerfen?
Liebe Grüße
Maria

Guten Abend,

entschuldigen Sie die doch verspätete Antwort.
Aus derausführlich geschilderten persönlichen Situation ist es schwierig Ihnen eine konkrete Antwort zu geben.

In aller Kürze deshalb:
-Ich verstehe Ihre Emotionen sehr gut.
-grundsätzlich muss man im Job privates und berufliches trennen, alles andere ist hier und da an der Tagesordnung, aber stets unprofessionell
-die Frauenbeauftragte und Personalrat muss aufIhren Wunsch am Gespräch teilnehmen. Das Statement des AG ist Quatsch - hier ist auch ein kämpferischer Personalvertreter gefordert. So meine Erfahrunf aus 13 Jahren  Interessenvertretung von 1400 Mitarbeiter
-Rechtliche Schritte werden schwierig, da Sie in der Beweispflicht sind.

Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Engagement und ERfolg.

Dies ist keine Beratung, nur meine Meinung zu Ihrer Frage.

Beste Grüße

Guten Morgen,
lieben Dank für Ihre Antwort.
Der PR und die Frauenbeauftragte machen gar nichts, im Gegenteil, sie waren eiverstanden als Öffentlich ausgehebelt zu werden und nur als Berater zu fungieren.
Ich bin in der Beweispflicht, das heißt es reicht nicht die Tatsache als Privatperson nicht mehr belegt und schlecht gemacht zu werden?
Das kann ich beweisen.
Wäre es denn überhaupt Arbeitsrecht?
Liebe Grüße
Maria

Hallo Maria,

da die Sachlage alles andere als einfach ist und bislang genau eine (!) brauchbare Antwort hier steht, solltest Du Dich zu einem vernünftigen Anwalt begeben!

VG
Guido