Arbeits - zwischenzeugnis zurückgeben & etc.?

hallo liebe arbeitsrechtlerInnen,

angenommen, ein an habe im rahmen seiner/s vorgesetztenwechsels ein zwischenzeugnis verlangt und bekommen…

  1. sind dort klauseln erlaubt, dass dieses zeugnis ‚vorläufig‘ sei und nach beendigung des arbeitsverhältnis’ zurückzugeben sei und gegen ein endgültiges auszutauschen ist?
  • warum könnte man dies verlangen?
  1. kann ein an verlangen, dass nach ca. 3 jahren tätigkeit (an promov., als berater i.d. it-branche) im zeugnis mehr als 5 spiegelstrichlich abgesetzte schlagwortartige beschreibungen ihrer /seiner inhaltlichen tätigkeit und zwei wenigzeiligen absätzen zum verhalten etc. steht?

  2. kann sie / er desweiteren verlangen, dass der grund für das zwischenzeugnis (s.o.) dort auch angegeben wird?

  3. darf dort, auch wenn bereits bekannt, unter der massgabe, dies sei ein zwischenzeugnis, der vorr. endzeitpunkt ihrer / seiner tätigkeit angegeben sein?

  4. welche frist für ggf. nachbesserung darf, wenn überhaupt, gesetzt werden?

fassungslose und kopfschüttelnde grüsse über dieses hypothetische arbeitszeugnis,
danke für kommentare,

stefan

Hallo Stefan,

woaw, ich ahnte gar nicht wie sehr ein AN sich von „an“ unterscheidet :wink: Zumindest meineeine hatte echte Probleme Deinen Text zu verstehen ob mangelnder Grossbuchstaben…

  1. sind dort klauseln erlaubt, dass dieses zeugnis ‚vorläufig‘
    sei und nach beendigung des arbeitsverhältnis’ zurückzugeben
    sei und gegen ein endgültiges auszutauschen ist?
  • warum könnte man dies verlangen?

Naja, da faellt mir zum einen ein, dass jemand ein Zwischenzeugnis verlangt, dasselbe hervorragend ausfaellt und sich selbiger in Zukunft dort einen faulen Lenz macht - das gute Zeugnis hat er ja schon. Und zum anderen: was soll er denn nach Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses mit dem Zeugnis? Denn ein wichtiger Bestandteil vom Zeugnis ist ja der Satz „Herr Stefan Tassilo war in der Zeit vom 1.1.1111 bis zum 31.12.3112 als Fuesigae in unserem Hause beschaeftigt.“ Sprich, fuer Dich ist der Wisch eh wertlos, wenn Du dann eines schoenen Tages das endgueltige Werk in Haenden haeltst :wink:

  1. kann ein an verlangen, dass nach ca. 3 jahren tätigkeit (an
    promov., als berater i.d. it-branche) im zeugnis mehr als 5
    spiegelstrichlich abgesetzte schlagwortartige beschreibungen
    ihrer /seiner inhaltlichen tätigkeit und zwei wenigzeiligen
    absätzen zum verhalten etc. steht?

Wie war das noch mit der Kristallkugel? Ich hab inzwischen von Guido gelernt, dass nur rein fiktive aber vollstaendige Zeugnisse eine echte Beurteilung erlauben :wink:

  1. kann sie / er desweiteren verlangen, dass der grund für das
    zwischenzeugnis (s.o.) dort auch angegeben wird?

So wie ich zwischen Deinen Zeilen lese geht es hier um einen Physiker, der einem ueblichen Institut beschaeftigt ist und aufgrund der nahenden Diss ein Zwischenzeugnis will? Da wuerde ich aus Diss-politischen Gruenden eher beten als verlangen :wink: Nee, im Ernst: so Institutsleiter sind doch erfahrugnsgemaess eher Wissenschaftler denn Verwalter (zumindest tief im Herzen *fg*) und wenn Du sagst, dass Dir das wichtig waere tut er das bestimmt ganz ohne Verlangen.

  1. darf dort, auch wenn bereits bekannt, unter der massgabe,
    dies sei ein zwischenzeugnis, der vorr. endzeitpunkt ihrer /
    seiner tätigkeit angegeben sein?

Warum denn nicht? Wobei ich nicht weiss, ob ich woellte, dass das in meinem Zeugnis drin steht. „In ungekuendigter Stellung“ liest sich da doch besser. Ausser Scheffe schreibt Dir einen so schmeichelhaften Satz wie „Aufgrund der ausserordentlich schlechten Lage koennen wir Stefan nach Ablauf des Projektes/Abschluss der Diss zum Datum leider nicht weiter beschaeftigen. Wir bedauern dies sehr und wuerden ihn jederzeit bei Besserung der Situation gerne wieder einstellen“ (sinngemaess, derzeit extrem holprig)

  1. welche frist für ggf. nachbesserung darf, wenn überhaupt,
    gesetzt werden?

Keine Ahnung wie das rechtlich aussieht.

*wink*

Petzi

berichtigungsse: arbeits - zwischenzeugnis zurü…
hallo petzi,

ich wusste gar nicht, dass es noch andere fans dieser comic-figur hat :wink:
und, ja entschuldigung, du hast recht, ich werde mich bessern, so dass besser klar wird, wann ein AN einen brief an einen AN schreibt…

zum wesentlichen:

  1. sind dort klauseln erlaubt, dass dieses zeugnis ‚vorläufig‘
    sei und nach beendigung des arbeitsverhältnis’ zurückzugeben
    sei und gegen ein endgültiges auszutauschen ist?
  • warum könnte man dies verlangen?

Naja, da faellt mir zum einen ein, dass jemand ein
Zwischenzeugnis verlangt, dasselbe hervorragend ausfaellt und
sich selbiger in Zukunft dort einen faulen Lenz macht

[…]

ich habe bereits gekündigt, mein (ex)vorgestzter, zur beurteilung befähigter aber schon zuvor, also besteht keine veranlassung seitens des AG solcherlei ängste zu haben, zudem habe ich durch mein verhalten ausreichend grund GEGEN diese ängste gegeben, auch lt. anderer geschäftsführer.

  1. kann ein an verlangen, dass nach ca. 3 jahren tätigkeit (an
    promov., als berater i.d. it-branche) im zeugnis mehr als 5
    spiegelstrichlich abgesetzte schlagwortartige beschreibungen
    ihrer /seiner inhaltlichen tätigkeit und zwei wenigzeiligen
    absätzen zum verhalten etc. steht?

Wie war das noch mit der Kristallkugel? Ich hab inzwischen von
Guido gelernt, dass nur rein fiktive aber vollstaendige
Zeugnisse eine echte Beurteilung erlauben :wink:

ja, wie war es damit, heisst das: ich kann das verlangen?

  1. kann sie / er desweiteren verlangen, dass der grund für das
    zwischenzeugnis (s.o.) dort auch angegeben wird?

So wie ich zwischen Deinen Zeilen lese geht es hier um einen
Physiker, der einem ueblichen Institut beschaeftigt ist und
aufgrund der nahenden Diss ein Zwischenzeugnis will?

NEIN: bin schon dr.rer.nat.-dingens, als solcher, wie viele dieser spezies, als berater i.d. it-branche!
mir ging es tatsächlich um das formal-juristische, und zwar aufgrund erheblicher ignoranz gepaart mit eq unterhalb raumtemperatur der ausstellenden behörde des arbeitszeugnisses.

  1. darf dort, auch wenn bereits bekannt, unter der massgabe,
    dies sei ein zwischenzeugnis, der vorr. endzeitpunkt ihrer /
    seiner tätigkeit angegeben sein?

Warum denn nicht?

weil datum der ausstellung des zeugnisses VOR dem ausscheiddatum ist, zb.?

ich hoffe, die angaben helfen beim verständnis meiner ausgangs-hieroglyphen!

stefan

Wie war das noch mit der Kristallkugel? Ich hab inzwischen von
Guido gelernt, dass nur rein fiktive aber vollstaendige
Zeugnisse eine echte Beurteilung erlauben :wink:

ja, wie war es damit, heisst das: ich kann das verlangen?

Hallo füsigä, das war ein netter Wink mit dem Zaunpfahl, das Zeugniss hier anonymisiert reinzustellen. Es gibt keine spezielle Regelung, welchen Umfang die Beurteilung zu Verhalten/Führung des AN haben muss.
Weder hier http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gewo/__109.html noch hier http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb_alt/__63… .

  1. kann sie / er desweiteren verlangen, dass der grund für das
    zwischenzeugnis (s.o.) dort auch angegeben wird?

Der AN kann darum bitten, aber verlangen… Es ist meist so dass dort sowas steht wie. „Das Zwischenzeugnis wurde auf Wunsch von Hr. füsigä ausgestellt.“.

  1. darf dort, auch wenn bereits bekannt, unter der massgabe,
    dies sei ein zwischenzeugnis, der vorr. endzeitpunkt ihrer /
    seiner tätigkeit angegeben sein?

Wenn dort warheitsgemäss steht „bis voraussichtilich tt.mm.jj“ fällt mir da jetzt spontan kein Grund ein, der dagegen spricht. Aber man kann ja auch hier um Änderung bitten.

MfG

Hallo

  1. sind dort klauseln erlaubt, dass dieses zeugnis ‚vorläufig‘
    sei und nach beendigung des arbeitsverhältnis’ zurückzugeben
    sei und gegen ein endgültiges auszutauschen ist?

NEIN!

  • warum könnte man dies verlangen?

Der AG könnte darum „bitten“, verlangen kann er es nicht.

  1. kann ein an verlangen, dass nach ca. 3 jahren tätigkeit (an
    promov., als berater i.d. it-branche) im zeugnis mehr als 5
    spiegelstrichlich abgesetzte schlagwortartige beschreibungen
    ihrer /seiner inhaltlichen tätigkeit und zwei wenigzeiligen
    absätzen zum verhalten etc. steht?

Wie bereits erwähnt, müßte man das Zeugnis mal lesen können. Allerdings erscheint es Deiner Beschreibung nach bei entsprechendem Beurteilungszeitraum zu kurz und Nachbesserung wäre angesagt.

  1. kann sie / er desweiteren verlangen, dass der grund für das
    zwischenzeugnis (s.o.) dort auch angegeben wird?

Nein

  1. darf dort, auch wenn bereits bekannt, unter der massgabe,
    dies sei ein zwischenzeugnis, der vorr. endzeitpunkt ihrer /
    seiner tätigkeit angegeben sein?

Ja.

  1. welche frist für ggf. nachbesserung darf, wenn überhaupt,
    gesetzt werden?

Es gibt keine feste Frist. Entweder könnte aus den vertraglichen Grundlagen (AV, TV) eine Ausschlussfrist anzuwenden sein, oder aber der Anspruch dürfte nach einiger Zeit verwirken. Als Faustregel gelten so 3 - 6 Monate.

Gruß,
LeoLo

anonymes update: arbeits - zwischenzeugnis…
hallo liebe arbeitsrechtlerInnen,

nochmal ich, dankenswerterweise hat mir Xolophos einen zaunpfähligen wink noch so verbalisiert, dass selbst ich ihn (den wink nebst xolophos…) verstehen kann.

daher hier eine anonymes, völlig hypothetisches arbeitszeugnis, wie es einer/m AN vorliegen könnte und wozu sie / er die meinigen fragen zu beginn des threads stellen könnte:

vorläufiges zeugnis

dr. xyz, geboren am…, in … war von … bis … [es waren fast 3 jahre] in unserem unternehmen als berater tätig.

dr. xyz war für folgende aufgaben tätig:

o projektmanagement als techn. projektleiter
o erstellung von fachkonzepten
o projektmitarbeit als anwendungsentwickler
o produktentwicklung
o softwaredesign

alle aufgaben erledigte er völlig selbstständig. herr dr. xyz arbeitet sich durch seine rasche auffassungsgabe schnell in sein arbeitsgebiet ein. herr dr. xyz besitzt die fähigkeit selbstständig zu arbeiten und mitzudenken, verbunden mit eigeninitiative, mit fleiß, absoluter zuverlässigkeit und verschwiegenheit. mit seiner leistung waren wir voll und ganz zufrieden.

wegen seines angenehmen und freundlichen wesens und seiner bemerkenswerten hilfsbereitschaft gewann er rasch die wertschätzung seiner vorgestzten sowie der mitarbeiter. seine persönliche führung war immer und in jeder hinsicht einwandfrei.

herr dr. xyz verlässt uns auf eigenen wunsch um sich neuen beruflichen aufgaben zu widmen. wir wünschen ihm für seinen weiteren berufs- und lebensweg alles gute.

das vorläufige zwischenzeugnis ist bei beendigung des arbeitsverhältnisses zurück zu geben und wird gegen ein endgültiges zeugnis ausgetauscht.

datum, ort, unterschrift

hier noch ein zwei fragen, wo das hypo-zeugniss schon expressis dingens hier steht:

  1. wenn der AN teile seines lebens mit dem hobby des titelsammelns zugebracht hat und neben einem dipl. auch einen M.Sc. und einen M.A. hat, sollte dies eingangs erwähnt werden - oder, ist das grosskotzig und man sollte froh sein, wenn es so nicht da steht? hat der titeljäger- und sammler ein recht darauf?

  2. habt der AN gar kein recht darauf, seine tätigkeiten mit mehr als 5 stichpunkten beschrieben zu bekommen?

danke für die bisherigen hinweise,

stefan