anonymes update: arbeits - zwischenzeugnis…
hallo liebe arbeitsrechtlerInnen,
nochmal ich, dankenswerterweise hat mir Xolophos einen zaunpfähligen wink noch so verbalisiert, dass selbst ich ihn (den wink nebst xolophos…) verstehen kann.
daher hier eine anonymes, völlig hypothetisches arbeitszeugnis, wie es einer/m AN vorliegen könnte und wozu sie / er die meinigen fragen zu beginn des threads stellen könnte:
vorläufiges zeugnis
dr. xyz, geboren am…, in … war von … bis … [es waren fast 3 jahre] in unserem unternehmen als berater tätig.
dr. xyz war für folgende aufgaben tätig:
o projektmanagement als techn. projektleiter
o erstellung von fachkonzepten
o projektmitarbeit als anwendungsentwickler
o produktentwicklung
o softwaredesign
alle aufgaben erledigte er völlig selbstständig. herr dr. xyz arbeitet sich durch seine rasche auffassungsgabe schnell in sein arbeitsgebiet ein. herr dr. xyz besitzt die fähigkeit selbstständig zu arbeiten und mitzudenken, verbunden mit eigeninitiative, mit fleiß, absoluter zuverlässigkeit und verschwiegenheit. mit seiner leistung waren wir voll und ganz zufrieden.
wegen seines angenehmen und freundlichen wesens und seiner bemerkenswerten hilfsbereitschaft gewann er rasch die wertschätzung seiner vorgestzten sowie der mitarbeiter. seine persönliche führung war immer und in jeder hinsicht einwandfrei.
herr dr. xyz verlässt uns auf eigenen wunsch um sich neuen beruflichen aufgaben zu widmen. wir wünschen ihm für seinen weiteren berufs- und lebensweg alles gute.
das vorläufige zwischenzeugnis ist bei beendigung des arbeitsverhältnisses zurück zu geben und wird gegen ein endgültiges zeugnis ausgetauscht.
datum, ort, unterschrift
hier noch ein zwei fragen, wo das hypo-zeugniss schon expressis dingens hier steht:
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wenn der AN teile seines lebens mit dem hobby des titelsammelns zugebracht hat und neben einem dipl. auch einen M.Sc. und einen M.A. hat, sollte dies eingangs erwähnt werden - oder, ist das grosskotzig und man sollte froh sein, wenn es so nicht da steht? hat der titeljäger- und sammler ein recht darauf?
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habt der AN gar kein recht darauf, seine tätigkeiten mit mehr als 5 stichpunkten beschrieben zu bekommen?
danke für die bisherigen hinweise,
stefan