Arbeitsagentur

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe da eine Frage:

Wenn man in eine Transfergesellschaft wechselt,

darf man in der der Transfergesellschaft noch zusätzlich einen 400 Euro Job annehmen, ohne das dieser wie bei der Kurzarbeit verrechnet wird ?

Bei der Transfergesellschaft kommt doch das Geld aus einem anderen Topf oder?

Mit freundlichen Grüßen

Werner G.

Meines Wissens ja, aber bitte nochmals im PErsonalbüro abschecken lassen

Sorry, hier bin ich überfragt. Einfach mal die Leistungsabteilung der zuständigen Arbeitsagentur fragen.

Guten Tag.

Tut mir Leid, ich konnte nicht früher antworten.
Ich hoffe Ihre Frage wurde bereits beantwortet.

Tut mir Leid, darauf kann ich keine Antwort geben.

Hallo Werner,

ist zwar schon lange her, aber trotzdem noch eine Antwort wert:

Wenn Du in eine Transfergesellschaft wechselst, darft Du keinen Nebenjob NEU annehmen.
Hast Du bereits länger einen Nebenjob, so kannst Du diesen auch weiter machen. Allerdings musst Du auch nachweisen können, dass Du diesen Job schon länger hast.

Zur Verrechnung kann ich Dir keine genaue Antwort geben. Da würde ich mich einfach direkt an die Transfergesellschaft, bzw. Deinen Berater dort wenden.

Viele Grüße!