Arbeitsagentur

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo wolte mich mal schlau machen geht um volgendes
arbeitsamt schikt mich zu einem kurs ich wurde beleidigt von einem duzenten daraufhin habe ich den kurs abgebrochen und die sanktion in kauf genohmen
eine woche drauf wurde ich wider zum gleichem kurs geschikt da ich in dem kurs kein sin sehe wolte ich persönlich vorsprechen termin wurde mir nicht gegeben und mir wurde direkt wider eine sanktion reingehauen die fragen lauten nu

dürfen die mir wegen einer sache 2mal sanktion reinhauen

wen termin zur vorsprache abgelehnt wird dürfen die die sanktin raushauen

habe im moment 65 euro zum leben wen miete und nebenkosten bezahlt sind ist das zumutbar

das geld vom arbeitsamt wird jeden monat weniger amt gibt mir keine auskunft

kan ich mich dagegen wehren oder beschweren wen ja wo weil ich weis nicht wie ich den monat überleben soll

Hallo,

wenn du vom Amt eine Sanktion bekommst, muss dies Schriftlich erfolgen. Mit dem Schriftstück bekommst du die Gelegenheit zur Sache Stellung zu nehmen, bzw. Eine Vorgabe bis wann du Einspruch gegen die Maßnahme einlegen kannst.Sollte das nicht so sein ist die Kürzung nicht rechtens.Der Einspruch hat keine Aufhebene Wirkung. Sie können dir 2 Sanktionen verhängen. Weil es tatsächlich (nicht vergessen wir sind in Deutschland)2 Vorfälle sind.Also Stellungnahme Schriftlich oder zu niedrschrift in der Geschäftsstelle. Darf mann dir nicht verwähren. Die 65€ hast du nach Ansicht des Amtes, durch dein Verhalten selber zu Verantworten. Schriftliche Beschwerden oder gar Dienstaufsichtsbeschwerden, kommen gut.

Güße
Jobhunter