Arbeitsagentur sperrt ALG1-Bezug zu 100%

Hallo liebe Wissende,

folgendes Problem:
Jemand ist seit 10/2008 krank geschrieben (Wirbelsäule, 4 Operationen, die letzten beiden in 11/11 und 12/10), zwischenzeitlich in 02/10 von der Krankenkasse ausgesteuert. Seitdem ALG1-Bezug. Das Arbeitsverhältnis ruht und ist nicht von AG-/AN-Seite gekündigt. (Öffentlicher Dienst/Angestelltenverhältnis seit 17 Jahren, nahezu unkündbar)
Am 12.01.11 von der ARGE angeschrieben bezügl. eines Termins am 17.01.11 zur Besprechung der berufl. Situation und der Unterbreitung von Arbeitsangeboten. ARGE schriftlich informiert, dass der Leistungsempfänger am 18.01.11 nach schwerer Operation für drei Wochen zur stationären REHA (110 km entfernt) fährt und man den Termin (da sowieso überflüssig, da ja keine Arbeitslosigkeit vorliegt) nach dem Ende der REHA legen möge. Falls es eben nicht geht, Rückruf erbeten um dann am 17.01. doch zu erscheinen.
Am 20.01.11 kam dann eine Einladung für den 26.01.11 (macht ja auch Sinn, 18 plus 21 macht ja auch 26 :wink:). Wieder angeschrieben,wieder die Bitte um Terminverlegung.
Am 29.1.11 kam nun das Schreiben, das der Termin nun am 11.02.11 stattfindet und man nun erstmal das ALG1 zu 100% sperrt. was heute auch erfolgte.
Nun meine Frage(n):
Was kann man tun, ist dies so rechtens?

Vielen Dank für schnelle Hilfe.

Der Wichtel aus de

Hi,

hat denn „Jemand“ auch die Bestätigung für die stationäre Reha mitgeschickt?

Wobei sich natürlich der Bearbeiter durchaus fragen könnte, wenn am 18. zur Reha aufgebrochen - wie dann den Brief vom 20. beantworten können?

Gruss

Abgesehen davon dürfte die Zahlung des Arbeitslosengeldes trotzdem eingestellt werden, weil der Arbeitslose während der ReHa vom der Arbeitsagentur abgemeldet wird.

Es steht Ihm für die Dauer der ReHa Übergangsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes von der Rentenversicherung zu.

Danach am ersten Tag sofort wieder arbeitslos melden.

So jedenfalls mein Laienhafter Kenntnisstand.
Ich möge gerne von experten korrigiert werden.

Gruss HighQ

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Hi,

hat denn „Jemand“ auch die Bestätigung für die stationäre
Reha mitgeschickt?

Na klar doch. Lag sogar in Zweitschrift von der REHA-Klinik dem Schreiben bei.

Wobei sich natürlich der Bearbeiter durchaus fragen könnte,
wenn am 18. zur Reha aufgebrochen - wie dann den Brief vom 20.
beantworten können?

In dem der Ehemann dieses Schreiben verfasst hat, dort eben erneut erklärt hat, dass seine Frau sich in der REHA befindet und er halt in ihrem Namen um Terminverlegung bittet.

Gruss

Abgesehen davon dürfte die Zahlung des Arbeitslosengeldes
trotzdem eingestellt werden, weil der Arbeitslose während der
ReHa vom der Arbeitsagentur abgemeldet wird.

Nein, wird nicht abgemeldet, da ja gar keine Arbeitslosigkeit vorliegt. (ungekündigtes Arbeitsverhältnis) Das ALG1 wird auf Grund des Wegfalls des Krankengelds (Aussteuerung nach 78 Wochen andauernder Krankheit) als eine Art „Ersatzkrankengeld“ für die max. Dauer des Anspruchs auf ALG1 gezahlt. Danach würde Hartz4 greifen. Das ist auch völlig unbestritten.

Es steht Ihm für die Dauer der ReHa Übergangsgeld in Höhe des
Arbeitslosengeldes von der Rentenversicherung zu.

Bei Anspruch aus „irgendeiner Zahlung“ ALG1 oder ALG2 wird das „Übergangsgeld“ in gleicher Höhe wie das bisherige „Arbeitslosengeld“ weiterhin vom der Arbeitsagentur gezahlt. Dies wurde auch schriftlich im Bescheind der DRV als Träger der REHA-Massnahme bestätigt.

Danach am ersten Tag sofort wieder arbeitslos melden.

Wie gesagt, es liegt keine Arbeitslosigkeit vor.

So jedenfalls mein Laienhafter Kenntnisstand.

Ich möge gerne von experten korrigiert werden.

Gruss HighQ

So, war am Donnerstag beim Anwalt, der hat alles in die Wege geleitet: Ist so rechtlich nicht zulässig und verstößt eindeutig gg sämliche Vorschriften. Sämtliche Mitwirkungspflichten wurden erfüllt, kein pflichtwidriges Handeln des Betroffenen. Es folgt nun einstweilige Verfügung zwecks Auszahlung, Da-Beschwerde auf Grund der Arbeitsweise des SB´s, (offensichtliche mangelnde fachliche Eignung oder schlampige Arbeitsweise, da Belege zur Begründung nicht berücksichtigt wurden).