Arbeitsagentur überweist Lohnanteil nicht

Ein Arbeitnehmer hat sich, da der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlen konnte, zur Überbrückung, ein Darlehen von der Arbeitsagentur geholt. Diese benachrichtigte den Arbeitgeber über deren Ansprüche auf einen Teil der noch ausstehenden Lohnzahlung. Der Arbeitgeber überweist nun ohne konkret aufgefordert worden zu sein, das gesamte Gehalt des Arbeitnehmers auf ein zentrales Konto der Arbeitsagentur, welches nicht für diese Zwecke vorgesehen ist. Also der Arbeitgeber hat nicht abgewartet, bis er die Höhe der zu überweisenden Summe und eine entsprechende Bankverbindung genannt bekam, obwohl er schriftlich darauf hingewiesen wurde. Mit großem Aufwand konnte das Geld nun von der örtlichen Arbeitsagenturstelle ausfindig gemacht und zugeordnet werden. Ihren Anteil hat die Agentur einbehalten. Der Restbetrag sollte nun an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden, es handelt sich dabei ja schließlich um ihm zustehendes Gehalt. Diese Auszahlung scheint nun komplizierter zu sein als gedacht ? - der Arbeitnehmer wartet nun schon seit fast drei Monaten auf die Überweisung der Differenzsumme. Frage: kann der Arbeitgeber bei der Arbeitsagentur für diese Verzögerung entstandene Kosten geltend machen bzw. Zinsen berechnen. Das Geld wird dringend gebraucht, u.a. entstanden auch bereits durch Lastschrift-Rückbuchungen bei der Bank unnötige Kosten. Auf Nachfrage bei der Arbeitsagentur, wie lange der Vorgang denn noch dauern könnte, bekam der Arbeitnehmer nur ausweichende Antworten, dass die Mitarbeiter vor Ort nicht wüssten wie der Stand ist, da der Fall ja nun, für sie nicht einsehbar, in der Landeszentrale bearbeitet wird, aufgrund der falschen Überweisung des Arbeitgebers.

Hallo,
darüber kann ich Ihnen keine Auskunft erteilen, da ich dieses nicht weiß.

Viel Glück

gold-marie

Hallo,

die Folgen sind für mich nachvoilziehbar, das ist die ARbeitsweise der Arbeitsagentur, für ein Handlung, für die es keine Verwaltungscorschriften gibt.

Am besten an die örtliche Presse wenden.

ZUm Auslöser: Das reimt sich für mich nicht zusammen. So etwas habe ich noch nie gehört, dass ein AN sich ein Darlehen bei der BA holen kann, weil der AG nicht zahlt. Diese Konstellation ist mir absolut fremd. Ist aber vermutlich auch nicht das Problem.

Viel Erfolg und beste Grüße

Tut mir Leid, dazu kann ich keine Antwort geben, mit den Kassenforderungseinzug habe ich nichts zu tun.