Hallo,
es soll ja schon vorgekommen sein, dass Selbständige aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage so wenig Gewinne erzielen, dass sie Anspruch auf ALG-II-Leistungen haben.
Oder diese Selbständigen bilden eine Bedarfsgemeinschaft mit einem Anspruchsvoraussetzungen und das Einkommen muss deshalb dargelegt werden.
Die steuerberatende Berufsgruppe weist diesen Umstand nun in der Regel mittels betriebswirtschaftlicher Auswertungen (BWAs) nach.
Dazu erhält man folgende Antworten von der Agentur für Arbeit:
„Das sind aber viele Zahlen, das kann ich nicht lesen“
Sollten sie aber können, wenn sie solche Nachweise doch anfordern
„Das interessiert uns nicht, wir haben eigene Formulare“
das heißt in der Praxis, dass man genau die gleichen Zahlen in mühsamer Kleinarbeit in ein anderes Formular übertragen darf. Der Sinn entzieht sich mir.
„Das interessiert uns nicht, denn Steuerberater fertigen sowieso immer Gefälligkeitsbescheinigungen für ihre Mandanten“
Das empfindet man einfach nur als Frechheit. Dass ein Steuerberater bei Ausstellung offensichtlich falscher Bescheinigungen schlimmstenfalls seine Zulassung verlieren kann, daran denken die Herrschaften wohl nicht oder es ihnen nicht bekannt.
„Steuerrecht interessiert uns nicht, wir haben eigene Regelungen“
es heißt BETRIEBSwirtschaftliche Auswertung nicht Steuerrechtliche…
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und/oder kann Tips geben für den Umgang mit den Sachbearbeitern der Arbeitsagentur.
Gerne lässt man sich hier auch von Mitarbeitern der Arbeitsagentur belehren, was bisher falsch gemacht wurde.
Gruß
Lawrence