Hallo 
Vielleicht kann mir jemand etwas zu folgender Situation sagen?!
Herr H. befindet sich in einer Ausbildungs-/Umschulungsmaßnahme zum Eisenbahnfahrzeugführer mit anschließender Übernahme in den Betrieb. (Der Vertrag liegt unterzeichnet vor.) Die Maßnahme lief ursprünglich von Februar bis Mitte Oktober und wurde von der Arbeitsagentur finanziert.
Da Herr H. 40 Schichten im Streckendienst benötigte, um zur Prüfung zugelassen zu werden, verzögerte sich der Prüfungstermin bis Ende November, da seitens des Bildungsträgers nicht genügend Ausbildungslokführer zur Verfügung standen. Deshalb musste die Ausbildung bereits mehrfach verlängert werden. Dies wurde anstandslos genehmigt. Nun hat Herr H. seine End-Prüfung leider nicht auf Anhieb bestanden. Er hat aber das Angebot seitens des Bildungsträgers, die Prüfung zu wiederholen.
Nun weigert sich allerdings die Arbeitsagentur, eine weitere Verlängerung zu genehmigen. Begründung: Es wäre ein Fass ohne Boden. Es würden der Arbeitsagentur lediglich die Kosten für Fahrtkosten und Unterkunft entstehen, da die Prüfungen bereits durch die Umschulungskosten abgegolten sind.
Die Verweigerung zur Verlängerung erfolgte bisher nur mündlich. Herr H. versucht nun seit Ende November die Verlängerung zu bekommen. Nun bleibt Herr H. auf der für diese Maßnahme nötigen BahnCard 100 sitzen, die 320,00 € für Herrn H. kostet.
Nun verlangt der zuständige Fallmanager (am Telefon), dass die Frau von Herrn H. für 400,00 € arbeiten geht und Herr H. die vollzeitige Betreuung der schulpflichtigen Kinder übernimmt.
Welche Möglichkeiten hat er nun, um seine Ausbildung zu beenden?
Kann man die Arbeitsagentur dafür haftbar machen, dass Herr H. seine Prüfung nicht abschließen und somit der Arbeitsplatz nicht angetreten werden kann?
Der Familie von Herrn H., die Hartz IV bezieht, wird somit die Möglichkeit genommen auf eigenen Beinen zu stehen.
Was kann man unternehmen?
Danke im Voraus für Eure Antworten.
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