Arbeitsagentur verhindert mögliche Arbeitsaufnahme

Hallo :smile:

Vielleicht kann mir jemand etwas zu folgender Situation sagen?!

Herr H. befindet sich in einer Ausbildungs-/Umschulungsmaßnahme zum Eisenbahnfahrzeugführer mit anschließender Übernahme in den Betrieb. (Der Vertrag liegt unterzeichnet vor.) Die Maßnahme lief ursprünglich von Februar bis Mitte Oktober und wurde von der Arbeitsagentur finanziert.
Da Herr H. 40 Schichten im Streckendienst benötigte, um zur Prüfung zugelassen zu werden, verzögerte sich der Prüfungstermin bis Ende November, da seitens des Bildungsträgers nicht genügend Ausbildungslokführer zur Verfügung standen. Deshalb musste die Ausbildung bereits mehrfach verlängert werden. Dies wurde anstandslos genehmigt. Nun hat Herr H. seine End-Prüfung leider nicht auf Anhieb bestanden. Er hat aber das Angebot seitens des Bildungsträgers, die Prüfung zu wiederholen.

Nun weigert sich allerdings die Arbeitsagentur, eine weitere Verlängerung zu genehmigen. Begründung: Es wäre ein Fass ohne Boden. Es würden der Arbeitsagentur lediglich die Kosten für Fahrtkosten und Unterkunft entstehen, da die Prüfungen bereits durch die Umschulungskosten abgegolten sind.
Die Verweigerung zur Verlängerung erfolgte bisher nur mündlich. Herr H. versucht nun seit Ende November die Verlängerung zu bekommen. Nun bleibt Herr H. auf der für diese Maßnahme nötigen BahnCard 100 sitzen, die 320,00 € für Herrn H. kostet.

Nun verlangt der zuständige Fallmanager (am Telefon), dass die Frau von Herrn H. für 400,00 € arbeiten geht und Herr H. die vollzeitige Betreuung der schulpflichtigen Kinder übernimmt.

Welche Möglichkeiten hat er nun, um seine Ausbildung zu beenden?
Kann man die Arbeitsagentur dafür haftbar machen, dass Herr H. seine Prüfung nicht abschließen und somit der Arbeitsplatz nicht angetreten werden kann?

Der Familie von Herrn H., die Hartz IV bezieht, wird somit die Möglichkeit genommen auf eigenen Beinen zu stehen.
Was kann man unternehmen?

Danke im Voraus für Eure Antworten.

MOD: Titel Archiv-tauglich gemacht

Moin!

Nun hat Herr H. seine End-Prüfung leider nicht auf Anhieb bestanden.

Das is Pech. Wenn die Maßnahme bisher aufgrund des Verschuldens des Trägers verlängert wurde, kann nich zwingend für das Versagen des Prüflings eine weiter Verlängerung gefordert werden.

Is für mich unverständlich, wenn bei 'ner eh schon verlängerten Maßnahme die Prüfung vergeigt wird. Herzlich willkommen im wahren Leben…

Gruß

Mutschy

MOD: Titel analog zu Ursprungstitel editiert

Das ist ja mal wieder ein hilfreicher Beitrag
Hallo Mutschy

Is für mich unverständlich, wenn bei ner eh schon verlängerten Maßnahme die Prüfung vergeigt wird.

Eine verlängerte Maßnahme, weil Ausbilder fehlen, ist bestimmt nicht einfacher als eine, die regulär abläuft.

Herzlich willkommen im wahren Leben…

Komm du mal da erstmal an.

Halt dich doch raus, wenn dir nichts Vernünftiges einfällt.
Das soll hier ein Expertenforum sein, keine RTL-Mobbing-Talkshow.

Viele Grüße

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Hallo

Was kann man unternehmen?

Leider weiß ich nicht, wie es üblicher- oder rechtmäßigerweise gesehen wird, wenn eine Prüfung nicht im ersten Anlauf bestanden wird. Ich würde aber denken, wenn die Ausbilder meinen, der Azubi wird es wohl schaffen, dann sollte ein von öffentlichen Mitteln finanzierter Verein wie die Arge wirtschaftlich handeln und nicht die gesamten Ausbildungskosten in den Sand setzen, indem jetzt kurz vor Schluss die Möglichkeit zur Prüfung verweigert wird.

Ich würde – wenn es da einen Bescheid gibt, der noch keinen Monat alt ist, diesem widersprechen (Widerspruch einlegen), und, wenn das ohne Erfolg ist, klagen.

Die Klagen gegen die Argen werden zu ca. 70 % gewonnen, die Chancen stehen also gut.

Am besten sagt man es auch direkt, aber ruhig und bestimmt, ohne zu schimpfen, dass man auch zum Sozialgericht gehen wird. Möglicherweise hat man dann dort schneller ein Einsehen. Und ich würde auch immer das Argument mit der Verschwendung von Steuergeldern bringen. Das ist es ja nämlich.

Und auch mit dem Vorgesetzten des Sachbearbeiters oder dessen Vorgesetzten sprechen.

Man kann auch zur örtlichen Zeitung gehen, für die wäre das vielleicht auch ganz interessant. Ob das was bringt, weiß ich allerdings nicht.
Man kann auch einen Politiker im Stadtrat ansprechen.

Es ist nur wichtig, dass man nicht zu viel redet, sachlich bleibt, auch den anderen zuhört, und vor allen Dingen niemals jammert. Dann will einem nämlich niemand mehr zuhören.

Viele Grüße
Simsy

MOD: Titel analog zu Ursprungstitel editiert

Guten Morgen :smile:

Da ich selbst in der besagten Behörde arbeite, möchte ich dir zuerst ein paar wichtige Sachen sagen:

Leider habe ich immer wieder den Eindruck, dass viele Bezieher von ALG II u. ALG I die Schuld an manchen Entscheidungen immer Ihren zuständigen Bearbeitern in die Schuhe schieben. Wenn man sich mit der Materie genauer befasst, dann stellt man fest, dass die meisten Entscheidungen einfach vom Gesetzestext abhängen, von Regelungen, Handlungsempfehlungen und Dienstanweisungen.

Der Handlungsspielraum eines Fallmanagers ist da schon ziemlich eingeschränkt. Es gibt bei der Arbeitsagentur sicher schwarze Schafe, aber die meisten Entscheidungen werden durch Gesetze usw. getroffen.

Da diese manchmal falsch interpretiert werden kannst du natürlich Widerspruch einlegen. Wenns mit dem Widerspruch nichts wird, gehst du vor das Sozialgericht.
Genausogut kannst du natürlich mit den Vorgesetzten des Fallmanagers ein Gespräch verlangen.

Bei dem dir vorliegenden Fall verstehe ich die Logik allerdings auch nicht. Wenn ich schon ein paar tausend Euro in die Ausbildung eines Arbeitslosen stecke, was machen da noch 320 Euro aus? Da sollte es auf jeden Fall Möglichkeiten geben, sich mit der Behörde zu einigen. Ich kenne den Fall, das solche Beträge auch als Darlehen von Seiten der Arbeitsagentur vorgestreckt werden können.
Wenn Herr H. dann die Prüfung besteht und, wie du bereits geschrieben hast, übernommen wird, dann kann er das Darlehen immer noch zurückzahlen.

Das die Frau von Herrn H. für 400 Euro arbeiten geht und Herr H. die Kinder erzieht, halte ich für den falschen Weg.
Der Ziel der Arbeitsagentur bei ALGII-Empfängern ist es in diesem Fall, Herrn H. + Familie soweit zu bringen, dass sie auch ohne Leistungen vom Staat ein angemessenes Leben führen.
Da reichen aber die 400 Euro Nebenjob nicht aus, Herr H. hätte da als Eisenbahnfahrzeugführer mit Sicherheit einen höhren Verdienst.

Die Kontaktaufnahme bei solchen Sachverhalten sollte immer entweder persönlich oder schriftlich Erfolgen, auch mit der Bitte um einen schriftlichen Bescheid ob und warum die Leistung genehmigt / nicht genehmigt wurde.

Eine rechtliche Beratung kann u. darf ich dir hier nicht geben. Herr H. soll höflich, aber bestimmt um eine erneute Klärung des Sachverhaltes bitten und wenn notwendig durch alle Instanzen gehen. Und das am besten möglichst bald, da das Angebot zur Wiederholung der Prüfung sicher nicht zeitlich unbegrenzt ist.

Das man damit zur Presse geht, ist meiner Meinung nach die allerletzte Möglichkeit.
Geht man damit zur Bild, schreibt sie heute über den tragischen Fall des Arbeitslosen Herrn H. und morgen über den Missbrauch von Sozialleistungen und Verschwendung von Geldern innerhalb der Bundesagentur für Arbeit.

Wenn du weitere Fragen hast, kannst du mir gerne ne Mail schicken.

Gruß, David