Hallo,
Max fragt: Kann die AA einfach eine Sperrfrist verhängen, weil er Ihnen zu lange AU ist (seit 2007), inzwischen Antrag auf E-Rente gestellt hat; müssen da nich erst andere Instanzen zur Prüfung der AU eingeschaltet werden (medizinischer Dienst der Krankenkassen oder…) bevor das passiert, einfach nur das Gutachten des Amtsarztes (3 bis unter 6 Stunden arbeistfähig) der AA zu nehmen als Basis ist nach Max Auffassung zu einfach gemacht, oder!? Gibt es da Gesetzesregeln?! Max bedankt sich im Voraus für die Mithilfe!!!