Arbeitsamt

Liebe/-r Experte/-in,
Mein Lebensgefärte hat sich ab dem 03,08,2009 selbstständig gemacht und ich bin Arbeitslos.
Bekomme nur das Kindergeld vom Staat.
Kann ich Alg 2 beantragen?
Bitte schreibt zurück !!!

hallo kleene 88,
erstmal wäre es wichtig zu wissen ob ihr zusammen lebt ,wenn ja -wie lange und eure lebensumstände.hat er sich aus der arbeitslosigkeit selbstständig gemacht oder wie kam es dazu?

Hallo Ssandra,
wir leben jetzt seit vier jahren zusammen und ja er war arbeitslos und hat sich selbstständig gemacht.
mann muss ja in diesem staat arbeitslos sein um fördermittel zu bekommen sonnst schaft es warscheinlich garkeiner sich selbstständig zu machen.

hey kleene,
da er Fördermittel bekommt dürfte es keine Probleme geben.So lange bis Ihr
nicht mehr am Existenzminimum lebt.

Denn:

Das Kindergeld dient der Steuerfreistellung des sächlichen Existenzminimums des Kindes bei den Eltern - d.h. ein Betrag in Höhe des Existenzminimums soll bei den Eltern steuerfrei bleiben, damit sie für Ihr Kind besser sorgen können. Zum Unterhalt gehört aber nicht nur Unterkunft und Verpflegung, sondern - ganz wichtig - auch elterliche Betreuung und Fürsorge, die betragsmäßig natürlich nicht beziffert werden kann.
Das Kindergeld ist also eine vorweggenommene Steuerrückerstattung (auf das Kalenderjahr betrachtet). Geld, was Sie in diesem Zusammenhang zu viel bekommen haben (weil Sie wegen geringem Einkommen keine Steuern zahlen müssen) dient der Familienförderung und wird der Familie vom Staat geschenkt

hey sandra,
erst mal vielen dank vür deine rückantwort.
hast du vielleicht noch ne ahnung wie viel man am existensminimum haben darf und wie das berechnet wird?
du hast uns jetzt schon sehr geholfen.
nochmals vielen dank

hallo kleene,
Die Bundesregierung hat als steuerfreies “sächliches Existenzminimum” Alleinstehender für das Jahr 2008 den Betrag von 7.140 Euro errechnet. Bei Ehepaaren erhöht er sich auf 12.276 Euro, wie aus einem Bericht der Regierung über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2008 (BT-Drucks. 16/3265) hervorgeht.

Das Existenzminimum für Kinder wird darin auf 3.648 Euro beziffert. Die entsprechenden steuerlichen Freibeträge betragen für Erwachsene 7.664 Euro, für Ehepaare 15.329 Euro und für Kinder 3.648 Euro.

Das Existenzminimum setzt sich den Angaben zufolge aus dem Regelsatz, den Kosten der Unterkunft und den Heizkosten zusammen. Für Alleinstehende werden als Regelsatz 4.140 Euro, als Unterkunftskosten 2.364 Euro und als Heizkosten 636 Euro genannt.

unter diesem link ,kannst du alles berechnen lassen…
www.my-money.ch/g3.cfm/s_page/60960