Liebe/-r Experte/-in,
mein vertrag läuft bald aus, leider keine Übernahme.
Zur zeit bin ich krank.
ich erhielt heute jedoch v. AA eine „Zuweisung in eine Maßnahme“
zur Aktivierung u. beruflchen Eingliederung
Ich muß das Angebot annehmen, obwohl ich noch nichtmal den Antrag auf Arbeitslosengeld
ausgefüllt habe.
Ein Maßnahmewiedriges Verhalten hat entsprechende Sperrzeiten zur Folge.
Muß ich eine solche „ZUweisung“ tatsächlich akzeptieren? Für jeden Rat und Hinweis dankbar.
freundliche Grüße
… klären Sie es mit ihrem zuständigen Berater bei der Arbeitsagentur/Jobcenter ab-er sollte nicht als Feind angesehen werden !
viel Erfolg
lg. aus Berlin
Klingt für mich unlogisch
hast Du vorher ALG II bekommen und warst in einer Maßnahme?