Liebe/-r Experte/-in,
ich bin 27 Jahre und habe mein Studium abgeschlossen. Leider muss ich jetzt übergangsweise ALG 2 (Harz 4) beantragen.
Meine Frage:
Sind meine Eltern mit denen ich in einer Haushaltgemeinschft lebe verpflichtet eine sogenannte Selbstauskunft zu Ermittlung der Unterhaltspflicht, welche nicht Bestandtteil des Antrages ist, auszufüllen?
Dieses Selbstauskunft bezieht sich auf das sämtliche Vermögen und Einkommen meiner Eltern welche aber, meiner Meinung nach nicht mehr, für mich verpflichtet sind, da ich über 25 bin.
Ich wäre sehr froh wenn Sie mir Helfen könnten.
Vielen Dank im Voraus!
Nicoli