Arbeitsamt

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin 27 Jahre und habe mein Studium abgeschlossen. Leider muss ich jetzt übergangsweise ALG 2 (Harz 4) beantragen.

Meine Frage:
Sind meine Eltern mit denen ich in einer Haushaltgemeinschft lebe verpflichtet eine sogenannte Selbstauskunft zu Ermittlung der Unterhaltspflicht, welche nicht Bestandtteil des Antrages ist, auszufüllen?
Dieses Selbstauskunft bezieht sich auf das sämtliche Vermögen und Einkommen meiner Eltern welche aber, meiner Meinung nach nicht mehr, für mich verpflichtet sind, da ich über 25 bin.

Ich wäre sehr froh wenn Sie mir Helfen könnten.

Vielen Dank im Voraus!
Nicoli

Liebe Nicoli,

meines Wissens muß jeder der mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinsschaft lebt Auskünfte über das Einkommen abgeben.

Genauere Auskünfte können Sie sich bei eienem vlt an Ihrem Wohnort ansässigen Arbeitslosenverein holen, fals an Ihren Wohnort ein solcher Verein nicht existiert, können Sie auch auf www.tacheles-sozielhilfe.de nachsehen oder anrufen.

mfg

Günny