Arbeitsamt

Liebe/-r Experte/-in,Guten Tag, Es geht um einen Minijob, der mir von der Arbeitsagentur vorgeschlagen wurde und den ich annehmen soll, obwohl ich gerade mal erst im fünften Monat arbeitslos bin. Ich hatte vorher eine Teilzeitstelle mit 430 Euro Einkommen. Also eine versicherungspflichtige Stelle. Mein Arbeitslosengeld beträgt nur 200 Euro, aber… und das ist das weitaus Wichtigere… meine Krankenkasse (Pflichtversicherung) wird bisher von der Arbeitsagentur getragen. Nun aber bliebe von der minimalen ALG 1-Leistung nach Abzug des anzurechnenden Einkommens nix mehr übrig und die KK fällt flach. Ich müsste mich also freiwillig in der Krankenkasse versichern. Bei dem Vermittlungsvorschlag befindet sich auch eine Rechtsbelehrung über Sanktionen. Nun meine Fragen: Muss ich einen vom Arbeitsamt angebotenen Minijob annehmen, wenn mir dadurch soziale Nachteile entstehen? Kann man mich durch Rechtsbelehrung dazu zwingen mich dort zu bewerben? Theoretisch hätte ich doch die Chance noch einen versicherungspflichtigen Job zu finden…welche mir aber durch die Aufnahme dieses Minijobs verbaut wird. Für Antworten bedanke ich mich im Voraus.

suchen sie das gespräch zu einem fachanwalt für sozialrecht-kosten übernimmt der staat durch beantragung von prozesskostenhilfe-

wenn sie keinen in ihrer gegend kennen, ich kenne einen guten in berlin

lg.

Guten Tag,

warum verbaut Ihnen die Aufnahme eines Minijobes die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung? Sie können doch weiterhin eine andere Beschäftigung suchen, auch wenn Sie arbeiten.

Dann zu Ihrer Aussage bezüglich den Alg 1 Bezug.
Im Alg 1 Bereich werden nur Sperrzeiten vergeben, diese aber auch nur, wenn man eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ablehnt oder sich nicht bewirbt. Minijobs werden im Alg I Bereich immer ohne Rechtsfolgen versandt.
oder
Sie beziehen zusätzlich zum Alg I noch Alg 2/Hartz4, in diesem Bereich werden bei Nichtbewerbungen auf Vermittlungsvorschläge Sanktionen ausgesprochen.
Haben Sie Alg 2 beantragt bzw. beziehen Sie es bereits?

Ja Du musst Dich bewerben.
Die Frage, wer die Kosten für die Krankenkasse trägt klärst Du durch Anfrage bei der ARGE
Gruß H.

Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich beziehe im fünften Monat ALG1. Sonst nix.
In meiner Eingliederungsvereinbarung steht Ziel: Aufnahme einer versicherungspflichtigen Teilzeit -Tätigkeit.
Es handelt sich beim Arbeitslosengeld lediglich um 200 Euro, welche ich beziehe.
Das Einkommen aus dem Minijob, welchen ich nun annehmen soll beträgt 392 Euro. Zieht man die anrechnungsfreien 165.- Euro ab, bleiben mir 227.-Euro.
Da dieser Betrag mein Arbeitslosengeld übersteigt fällt mein Anspruch auf Arbeitslosengeld und somit auch die Übernahme meiner Kosten für die Krankenkasse komplett weg. Ich muss mich also freiwillig selber versichern .
Das wäre ein sozialer Nachteil für mich, den ich meiner Meinung nach so nicht hinnehmen muss…oder?
Und zu Ihrer Aussage…
"Minijobs werden

im Alg I Bereich immer ohne Rechtsfolgen versandt."

Mir wurde der Minijobvorschlag samt Rechtsfolgen von meinem Sachbearbeiter in die
Hand gedrückt.

Ja Du musst Dich bewerben.
Die Frage, wer die Kosten für die Krankenkasse trägt klärst Du
durch Anfrage bei der ARGE
Gruß H.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Vielen Dank für ihre Antwort.
Vielen Dank für ihre Antwort.
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Hallo,

vielleicht wirst du ja bald wieder ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis finden, jedoch hast du keine Möglichkeit während der Arbeitslosigkeit ein Jobangebot abzulehnen.
Im Übrigen zahlt die Agentur auch mit einem 400 Euro Job deine Krankenversicherung weiter, da dies ja eben kein versicherungspflichtiger Job ist.
An deiner Stlee würde ich jedes Angebot nutzen, da die Arbeitssuche immer schwerer wird, je länger du arbeitslos bleibst.
Ich verstehe allerdings nicht, wieso du denkst, dass dir die Arbeitsaufnahme durch einen 400 Euro Job verbaut wird…es liegt bei dir, dich nach Arbeit umzusehen.

Da hast Du recht, dass es bei mir liegt mich nach Arbeit umzusehen. Und einen Minijob in dem ich nicht sozialversichert bin kann ich auch jederzeit alleine finden, dazu brauche ich keine Arbeitsagentur. In meiner Eingliederungsvereinbarung steht aber …
Ziel: „Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit“.
Es handelt sich bei meinem Arbeitslosengeld lediglich um 200 Euro, welche ich beziehe.
Das Einkommen aus dem Minijob, welchen ich nun annehmen soll beträgt 392 Euro. Zieht man die anrechnungsfreien 165.- Euro ab, bleiben mir 227.-Euro.
Da dieser Betrag mein Arbeitslosengeld übersteigt fällt mein Anspruch auf Arbeitslosengeld und somit auch die Übernahme meiner Kosten für die Krankenkasse komplett weg. Ich muss mich also freiwillig selber versichern .Das wurde mir von der Leistungsstelle meiner Arbeitsagentur bestätigt.
Das wäre ein sozialer Nachteil für mich, den ich meiner Meinung nach so nicht hinnehmen muss…oder?

Hallo,

die Arbeitsagentur kann einen Leistungsempfänger zur Annahme verpflichten, auch wenn darauf eventuell finanzielle Einbußen für die Person entstehen. Allerdings gibt es dabei eine Grenze. Wo diese liegt ist von Arbeitsagentur zu Arbeitsagentur unterschiedlich. Ich denke es wäre ratsam, sich zu erkundigen bis zu welcher Grenze ein Leistungsbezieher einen Minijob annehmen muss.

Hallo.
Ich müßte mir nochmal die entsprechenden Dienstanweisungen anschauen, aber ich habe nächste Woche Urlaub.
Was sagen denn die anderen „Experten“?

Ok…so hört sich das schon anders an!
Dennoch kann das Arbeitsamt dich nicht mit 227 Euro Monatseinkommen (abzüglich der Krankenkassenbeiträge)stehen lassen, da du damit weit unter der Existenzgrenze wärst.
Ich denke auch nicht, dass du noch einmal verstärkt nachfragen solltest.
Wieso erhälst du nur 200 Euro Arbeitslosengeld? Hast du noch andere Einnahmequellen, die dir angerechnet werden?
Martina