Liebe/-r Experte/-in,
meine Tochter hat seit 01.02.2010 eine eigene Wohnung.Sie ist Berufsschüler und im 9.Monat schwanger. z.Z.im Mutterschutz.Die Wohnung wurde in Absprache mit der ARGE ausgesucht und die ARGE hatte sich bereit erklärt die Kosten zu übernehmen.meine Tochter hat bisher 212€ Bafög bekommen und hat aber seit 01.02. jetzt den erhöhten Bafög-Satz von 455 €.Jetzt weigert sich die ARGE die Wohnungskosten zu übernehmen mit der Begündung das sie nich zahlen müssten wegen dem hohen Bafög.Darauf hin haben wir einen Antrag auf Wohngeld gestellt welcher mit der gleichen Begündung abgelehnt wurde.
Jetzt wissen wir nicht mehr weiter.Wie soll meine Tochter mit 641 € ( Bafög & Kindergeld ) eine Wohnung unterhalten (372 € Miete Warm ) und sich ernähren u.s.w.Wir brauchen dringend Hilfe an wenn wir uns wenden sollen und welche Paragrafen mann anwenden muß. Danke für ihre Mühen Karsten Kolbe
Das Barfög wird als einkommen gerechnet, wenn das kind da ist hat sie ja einen höheren anspruch.Leider kenn ich mich da nicht so aus, aber warum bekommt sie jetzt noch barfög? kann sie sich nicht alles von der arge geben lassen
Das Barfög wird als einkommen gerechnet, wenn das kind da ist
hat sie ja einen höheren anspruch.Leider kenn ich mich da
nicht so aus, aber warum bekommt sie jetzt noch barfög? kann
sie sich nicht alles von der arge geben lassen
Bafög bekommt sie weil sie bis 15.02. noch in der Ausbildung war und jetzt halt im Mutterschutz . und nach der Geburt des Kindes und der"Babypause " geht sie wieder die Ausbildung fortsetzen ab August 2010.
ich kenne einen rechtsanwalt in berlin der sich um solche sachen kümmert
lg. aus berlin