Arbeitsamt

Liebe/-r Experte/-in,

bei meiner Freundin ist der Sohn ausgezogen.
Sie hat jetzt vom Amt die Auflage bekommen, sich innerhalb von 6 Monaten eine billigere Wohnung zu suchen. Sie arbeitet von morgends bis abends, wird aber so schlecht bezahlt dass sie vom Amt den Mietzuschuss braucht.

Sie hat schon versucht eine Wohnung zu finden. Aber aufgrund eines negativen Schufa-Eintrags wird sie überall abgelehnt.

Sie muss die Wohnung wegen der Kündigungsfrist ja auch bald kündigen. Aber was macht sie, wenn sie bis dahin keine Wohnung gefunden hat?

Danke und Gruß Sina

Guten Tag.
Auf jeden Fall sollte Ihre Freundin die Wohnungssuche dokumentieren, also alle Adressen etc. aufschreiben, wofür Sie sich als Mieterin beworben hatte.

Wenn Ihre Freundin nur einen Mietzuschuss erhältm, warum beantragt sie dann kein Wohngeld beim zuständigen Wohnungsamt? Selbst wenn das dann ein-zwei Euro weniger wären, so ist sie wenigstens den Ärger mit der Arge und den Umzug los. Sie kann ja beim Wohnungsamt anhand ihrer Lohnabrechnung und Mietvertrag eine Testberechnung durchführen lassen.

Ansonsten sollte Ihre Freundin mit der zuständigen Sachbearbeiterin der Arge reden und ihre Bemühungen vorlegen, ggf. wird dann die Frist verlängert oder eine Ausnahmeregelung getroffen oder … .

Hi,

danke. Werde ich ihr auf jeden Fall ausrichten.
Ich muss sie mal fragen, wieviel Geld sie überhaupt bekommt. Will ihr da etwas helfen.

Gruß und danke Sina

Hallo Sina,
bitte die Ruhe bewahren. Zunächst engagiert eine neue Wohnung suchen. Die Suchaktivitäten, Kontakte, Absagen und Begründungen glaubhaft dokumentieren zur Vorlage beim Amt. Keine Wohnung kündigen, bevor das Amt nicht einer neuen Wohnung zugestimmt hat und dann der neue Vertrag abgeschlossen ist. Dadurch kann natürlich geschehen, dass einen Monat lang 2 Mieten fällig werden und es entstehen evtl. Umzugs- und Renovierungskosten. Das sind Positionen, die ausschließlich deshalb entstehen, weil das Amt den Umzug fordert, diese Mehrkosten sind nicht vom Leistungsempfänger verursacht. Also sind diese Kosten dem Amt rechtzeitig anzukündigen, damit das Geld dann auch da ist, wenn es benötigt wird. Das wird kein leichter Weg, manchmal wird man erst noch den Teamleiter sprechen müssen. Aber bitte keine Wohnung zu früh kündigen bevor nicht alles sicher ist, denn es besteht dafür ein gültiger Mietvertrag und damit immer noch ein warmes Dach überm Kopf. Viel Glück

Hallo,

danke für die Antwort. Hab schon einige Infos gesammelt. Werden wir auch so machen.
Hört sich gut an.
Danke für die Tipps.

Schönen Abend noch und Gruß Sina :wink: