Arbeitsamt

Liebe/-r Experte/-in,
meine frage;ein arbeitsloser hat sich persönlich fristgerecht arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet und den antrag (alg1 mit eingangsstempel) erhalten,diesen bisweilen aber noch nicht eingereicht.da nun die kk rückwirkend für die zeit der arbeitslosigkeit(da wohl ab 2009 pflichtversicherung in der kk besteht)beitäge fordert,diese beim arbeitsamt geltend machen?
ist es nun noch möglich den antrag einzureichen oder ist dieser verjährt?!soweit ich informiert bin,§45 sgb1 verjährung,ansprüche auf sozialleistungen verjähren in 4 jahren nach ablauf des kalenderjahres,in dem sie entstanden sind.???
zudem steht im merkblatt,das dem antrag beigefügt ist,das sofern der termin der abgabe nicht eingehalten wird,es zwar sein kann das die bearbeitung sich verzögern kann ,es aber keinerlei nachteile für den antragssteller hat?! also kann er den antrag noch einreichen, da soweit ich inforiert bin die arbeitslosmeldung masgeblich ist,noch stellen und welche erfolgsaussichten hat es?
ich hoffe das mir da jemand ausgiebig auskünfte erteilen kann und danke schon einmal im voraus.

Hallo,

dieser nicht einmal besondere Fall wird unterschiedlich hehandhabt.
Entscheidend ist, deine Meldung beim Amt z.b.du erfährst am 15 eines Monats das du zum 30 entlassen wirst.Dieses Meldest du am 16 (deine Pflicht) das du zum 1. Arbeitslos bist.Deine Anträge reichst du aber erst zum 10. des Monats ein, wird dein Anspruch aber genau so berechnet als hättest du vor dem 1. deinen Antrag eingereicht.Du kannst auch einem Monat später einreichen wenn man es sich erlauben kann. Bearbeitun dauert aber in den meisten Fällen länger.KK wird nachgezahlt. Dies entspricht meinen bisherigen Erfahrungen sollte sich rechtlich was geändert haben :frowning:
??

Lg Jobhunter

kann leider nicht helfen