Arbeitsamt

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
kann jemand sagen wie das wäre oder evtl. gibt es auch bereits persönliche Erfahrungen.
Mr. X ist seit Anfang des Jahres arbeitslos und bezieht ALG 1 und hat auch vor ein paar Monaten schon eine Maßnahme zugewiesen bekommen und diese über die vollen 6 Wochen abgeschlossen, bisher aber noch keinen neuen Job gefunden. In 2 Wochen hat Mr. X wieder einen Termin bei der Arbeitsagentur indem man „über die Bewerbungsaktivitäten“ sprechen wollte, so wie letztens und nun befürchtet er, wieder eine Maßnahme besuchen zu „dürfen“.
Die Frage nun, wenn Mr. X diese Maßnahme ablehnen würde, dann würde wohl eine Sperrzeit (3 Wochen?) eintreten, richtig? Wäre die Sache dann erstmal gegessen oder könnte das Arbeitsamt dann sofort wieder mit einer Maßnahme kommen und wieder eine Sperrzeit verhängen, usw., sodass Mr. X ab dem Zeitpunkt gar keine Zahlungen mehr bekommt??
Danke für Antworten!

Guten Morgen.

1.) Es ist der Standardtext einer Einladung, dass man mit Ihnen üner Ihre berufliche Situation sprechen will. Das bedeutet nicht zwangsläufig das Sie wieder eine Maßnahme machen sollen.

2.) Maßnahmen müssen ja einen bestimmten Zweck bzw. Sinn haben, der sollte Ihnen dann ausführlich dargelegt werden.

3.) 3 Wochen Sperrzeit (wenn Sie vorher noch nichts in der Richtung verbraochen hatten) und Minderung der Anspruchsdauer Arbeitslosengeld um den Zeitraum der Sperrzeit

4.) Für die gleiche Maßnahme dürften Sie nicht nochmal eine Sperrzeit erhalten - aber es gibt ja auch andere Maßnahmen.