Arbeitsamt:Bescheid zurücknehmen

Hallo,
hat das AA die möglichkeit einen bescheid ohne jegliche begründung so einfach zurück zu nehmen?

Rechtsquelle??

Das AA machte einen riesenfehler und die sachbearbeiterin versucht nun das ganze auf eine billige weise zu deckeln indem sie den rechtszustand verändert.

Wer hat ahnung davon??

Marylin

Hallo,

wenn es sich nicht um eindeutige Schreib- und/oder Rechenfehler handelt ist die Rücknahme eines Verwaltungsaktes sehr schwierig.

Am wichtigsten ist es, hier die §§ 38, 43-45 SGB X (Zehntes Buch Sozialgesetzbuch) zu beachten.

a) es sind Fristen zu beachten
b) ich gehe davon aus, dass das Arbeitsamt den Weg über eine Berichtigung nach § 38 SGB X oder eine Rücknahme nach §§ 44, 45, SGB X scheut. Nach meiner Meinung muss vor dem Rücknahmebescheid eine Anhörung erfolgen (Anschreiben des Arbeitsamtes mit dem Inhalt, was das Arbeitsamt ändern will und aus welchem Grund, mit Angabe der entsprechenden Vorschriften).
c) Schlechts Karten hast Du, wenn der Fehler des Arbeitsamtes so offensichtlich war, dass auch der Laie dies ohne besondere Kenntnisse hätte erkennen müssen. Wenn also z. B. bei der Berechnung des Leistungsanspruches angegeben wird, dass Du 1500 € monatlich erhälst, aber früher nur 800 € im Monat verdienst hast. Dies kann jeder erkennen, da hat man 0 Chance.

Bei geringfügigen Fehlern im Bescheid oder bei Doppelzahlung kommt es darauf an, ob Du nach den Umständen auf die Richtigkeit des rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes (so heisst das im Behördendeutsch) vertrauen konntest und ob Du bereits entsprechende Vermögensdispositionen vorgenommen hast.

Ein Beispiel dazu: Das AA überweist Dir aufgrund eines Rechenfehlers 3 Monate lang 15 € zu viel. Du gibst das Geld natürlich aus. Und ob die Berechnung des Arbeitsamtes richtig ist, vermagst Du nicht zu sagen, da Dir die Zahlungssumme überschlägig in Ordnung zu sein erscheint.

Da hat man nach meiner Auffassung gute Karten, denn Dir ist kein Vorwurf zu machen. Allerdings kann und wird dann der Bewilligungsbescheid mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben. Also einmal verkehrt und dann diesen Fehler immer weiter ausnutzten geht hier nicht (auf anderen Rechtsgebieten gibt es auch da Ausnahmen, Stichwort „Besitzstand“, sieh mal unter Google nach).

Also: Nix mit Bescheid auf eine telefonische Anfrage hin zurücksenden. Schriftliche Nachricht verlangen, dann wieder hier melden oder zum Anwalt gehen.

Gruss

Andreas

Hallo Andreas,

ich bin richtig froh, daß es endlich mal jemanden gibt, der auf meine frage etwas weiß. Ich hab nämlich den eindruck, die AA-sachbearbeiterin versucht zu deckeln. Diesen eindruck hat auch mein arbeitgeber, unsere aechtsabteilung und ich sowieso.
Bei meinem RA muß ich mir noch einen termin holen.

Schau doch bitte mal in das obere brett „ämter und institutionen“. Hierin habe ich den fall ganz genau geschildert.

Für eine neue idee von dir bin ich dir sehr dankbar.

gruß

Marylin

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