Wenn diese Arbeit nicht beim Arbeitsamt gemeldet ist, gehe ich davon aus das es sich im keine offizielle Tätigkeit handelt ansonsten wäre das Amt schon dahinter gekommen. Eine Insolvenz sollte man ernst nehmen, dieses ist kein Spaß.
Das heißt man wird 6 Jahre überprüft, hat alle Veränderungen, Tätigkeiten seinen Insolvenzverwalter zu melden und sich zu bemühen mit bei zu tragen die Schulden ab zu bauen.Sollte sich während der Insolvenz heraus stellen das man „schwarzes“ Einkommen hat, ist alles gefährdet.
Mein Freund ist noch nicht in der Inso.
Der 400Euro Job ist offiziell, morgen wird er sich beim Arbeitsamt melden und die Zeit nachmelden.
Er wollte nun nicht die Inso durchlaufen und am Ende ist er in einem Kreis gelaufen.
Natürlich können diese eine Versagung beantragen. Aber das Gericht( bzw. der Richter oder die Richterin) entscheidet, ob Vesagungsgründe vorliegen. Und die leigen nciht vor.
Sorry, dafür bin ich kein Fachmann. Schuldenberater fragen wäre meine Empfehlung.
Antwort: Die Aufgabe der Tätigkeit schränkt die Privat-Insolvenz nicht ein.
Viele Grüße
Aber wenn daraus eine Strafanzeige kommt, dann kann man 36 Monate nicht in die Inso, wegen §290Inso oder seh ich das falsch ?
Antwort: Die Aufgabe der Tätigkeit schränkt die
Privat-Insolvenz nicht ein.Viele Grüße
Antwort: Ich bin kein Anwalt sondern Schuldnerberater.
Dies sollte Ihr Anwalt mit dem zuständigen Inolenz-Gericht klären.
Viele Grüße