Hallo Leute, ich möchte gerne einem Freund von mir Helfen.
Er macht eine Ausbildung und bekommt BAB vom Arbeitsamt.
Das Geld reicht nicht zum Leben, so macht er noch einen 400€ Job, der nicht beim Arbeitsamt mit angegeben ist.
Nun muss er in nächster Zeit in die Privatinsolvenz, da er Schulden hat, diese ihn auffressen.
Ist die Insolvenz gefährdet, wenn er vor der Insolvenz diesen Job kündigt?
vielen Dank, dass Sie uns als Experte ausgewählt haben. Leider können wir Ihnen bei dieser detaillierten Frage bezüglich der Privatinsolvenz nicht weiter helfen.
Sehr gern beantworten wir Ihre Fragen im Hinblick auf kapitalbildende Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen, natürlich auch beim Thema Schulden und Unfallrecht. Auf diesen Gebieten kennen wir uns aus und können Ihnen fundierte Antworten garantieren.
Benötigt Ihr Freund Hilfe bei der Entschuldung oder einen Ausweg von der Privatinsolvenz? Dann wenden Sie sich doch an meinSCHULDENnotruf.
§ 290 InsO: Versagung der Restschuldbefreiung
(1) In dem Beschluß ist die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn dies im Schlußtermin von einem Insolvenzgläubiger beantragt worden ist und wenn
…
der Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentliche Kassen zu vermeiden,
…
Bitte eine seriöse Schuldnerberatung suchen.
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt.
Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).
Ja - bei Kündigung ohne Grund und wenn herauskommt, dass durch die Arge Rückforderungen bestehen. Solches sind dann neue Schulden, die nicht von dieser Inso erfasst werden.
Das Arbeitsamt erfährt automatisch vom 400 euro job.
Da die Rückforderungen des Arbeitsamtes dann auf im zukommen, ist es besser dieses sofort zu melden. Dann gibt es auch keine Strafe.
Erfährt der Insovenzverwalter von der Kündigung, ist die Insolvenz gefährdet, da er im Rahmen seiner Möglichkeiten sich um Einkommen bemühen muss.
da eine eventuelle Überzahlung der BAB wegen falscher Angaben bzw. Nichtanzeige einer Nebentätigkeit gobfahrlässig bzw. vorsätzlich berbeigeführt wurde macht diese nur dann Sinn, wenn eine sofortige Erstattung des überzahlten Betrages (BAB) erfolgt.
Trotzdem wird dies auch noch durch die AA durch ein Bußgeld belegt bzw. Strafanzeige durch die AA gestellt.
Schei…Situation, aber immerhin geht es hier um unrechtmäßigen bezug von Steuergeldern (BAB).
Gruss
Knauffi
Kann man dem eventuell durch eine Selbstanzeige vorgebeugt
werden ?
Also das kein Gläubiger eine Versagung Beantragen kann ?
Okay, noch ist er nicht in der Inso, also wenn er nun eine Selbstanzeige tätigt, istbdie Inso nicht gefährdet, wenn er in die Indo geht ? Oder stehe ich da aufm schlauch ?
Es geht ja um das Verhalten, ab dem Moment, wo der Antrag gestellt wurde. Er kann also kündigen. Er soll keine Anzeige machen, sondern nur der Bundesagentur mitteilen, dass er einen Nebenjob hat.
Es geht ja um das Verhalten, ab dem Moment, wo der Antrag
gestellt wurde. Er kann also kündigen. Er soll keine Anzeige
machen, sondern nur der Bundesagentur mitteilen, dass er einen
Nebenjob hat.
Okay werde ich so weiterleiten. Die inso kann er erstmal abschminken.
Das hab ich verstanden. Meine Sorgen sind die Gläubiger das die im Verfahren eine Versagubg beantragen könnten, auch wenn er nachträglich beim Arbeitsamt gemeldet hat.
Sorry für meine doofe Fragen, will auf numal sicher gehn und nix falsches weitergeben.
Also:
Wenn er eine Ausbildung macht, arbeitet er ja. Und das
reicht dann auch.