Arbeitsamt, darf man Zeugen mitnehmen?

Hallo zusammen,

meine Arbeitsberaterin macht mich grundsätzlich zur Schnecke und beleidigt mich fast. Ich bin dem Druck nicht mehr gewachsen. Kommenden Mittwoch habe ich einen Termin und möchte einen Bildungsgutschein beantragen.

Wie ich sie kenne, wird sie ablehnen und mich wieder anmotzen.

  1. Kann ich einen Zeugen mitnehmen, meinen Lebenspartner?
  2. Wie kann ich mich wehren, ohne das mir Nachteile entstehen?
  3. An wen wende ich mich, sollte sie wieder ausfallend werden?
  4. Wer kann mir Tipps geben, wie ich einen Bildungsgutschein bekomme?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Eine verzweifelte Pedi

Du kannst jederzeit einen Zeugen mitnehmen. Das bremst ausfallende Gegenüber. Wenn es der Beamtin nicht paßt, dann bestehe darauf (erkläre ihn kurzerhand zu Deinem „Verlobten“). Der Partner soll ggf. einen Zettel aus der Tasche nehmen und die „Kommentare“ mit Datum und Uhrzeit aufschreiben. Wenn alles nichts hilft, dann beschwere Dich schriftlich (sachlich!) beim Leiter des Arbeitsamtes. Besodners würde ich darauf hinweisen, daß diese Behörde - behaupten die Chefs in Nürnberg - eine Freundlichkeitsoffensive gestartet haben. Nicht ein Faulpelz ist der Arbeitslose, sondern „Kunde“. Das wirkt garantiert. Beachte - immer sachlich bleiben und nicht gleich losheulen!

Beispiel: Vor grauer Vorzeit hat ein Rechtspfleger beim Amtsgericht (es ging um Grundbucheintragungen, die auf die lange Bank geschoben wurden). eine Mandantin blöd angeredet. Ich meckerte, der Typ fertigte mich auch ab. Also schrieb ich, hier notwendig, einen bösen Brief („ist das der Stil des Hauses…?“) an das Justizministerium des Bundeslandes. Der Amtsgerichtsdirektor bekam eine deutliche Ohrfeige, der Beamte natürlich auch. Ergebnis, was in einem halben Jahr nicht möglich war, wurde in zwei Tagen erledigt…

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hallo pedi,

ich würde mich tatsächlich auch direkt an den direktor wenden und beratung durch einen anderen arbeitsberater verlangen.

regards, bianca

Hallo,

es ist seit Jahrzehnten immer die gleiche Leier mit den Damen und Herren von den Arbeitsämtern. Daran ändert auch nicht die Umbennung zu einer Bundesagentur. Tja, anscheinend ist der werten Dame aus Deinem zuständigen AA wohl immer noch nicht bewusst, dass ihr der Wind ins Gesicht bläst und sie u.a.von Deinen Beiträgen ihr beheiztes Dienstzimmer oder besser den Service-Raum betrten darf, um dass am Monatsende auf ihr Konto zu bekommen, worauf 4,5 Mio. Erwerbslose seit Jahren warten: Gehalt usw. Wehre Dich! In diesem Fall wäre es für eine so Betroffene ratsam ein Schreibutensil, einige Blatt Papier und Scharfsinn bei dem nächsten Termin mit zu nehmen.So präpariert hieße es dann: Augen auf und Sinne klar. Die Betroffene sollte jedes Wort, jede Bemerkung der Dame mitschreiben und dann ein sogenanntes Gedächnisprotokoll erstellen. Ob ein Zeuge mitgenommen werden darf, ist m. E. zweifelhaft. Es gelten auch dort datenschutzrechtliche Bestimmungen des SGB ( Sozialgestzbuch ). Mit Hinweis darauf kann einem Nichtbeteiligten, der Zutritt zu dem Raum und die Anwesenheit während des Gesprächs verweigert werden. Hier ist eine schriftliche Vollmacht möglicherweise die Lösung. Diese muß allerdings so ausgestellt sein, dass die Person keine Rechtsberatung in diesem Fall
durchführen darf. Da die dame dem Dienstrecht unterliegt, könnten weitere ausfallenden Äußerungen zur Einlegung einer " Dienstaufsichtbeschwerde " führen. Diese ist schriftlich bei dem Dienstvorgestzten ( Direktor ) zu erheben und hat ab und zu - siehe bereits vorliegende Antworten - einen durchschlagenden Erfolg. Kopf hoch und viel Erfolg. Jürgen

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Hallo Petra

  1. Kann ich einen Zeugen mitnehmen, meinen
    Lebenspartner?

Ob man darf weiss ich nicht, aber ich würde einfach, und zwar ohne zu fragen oder vorher anzukündigen. Sie wird sich schon äussern, wenn ihr das nicht gefällt. Und ich weiss wirklich nicht, ob sie Dir eine Begleitperson überhaupt verbieten dürfte.
Dein Lebensgefährte könnte die vielleicht seelischen „Beistand“ bieten.

Drücke Dir die Daumen…

Laluca

Hi,
ich weiß, dass man beim Sozialamt auf jeden Fall eine „Person seines Vertrauens“ mitbringen darf, und ich glaube, dass dies auch für das AA gelten müsste, denn die unterliegen doch auch dem Sozialgesetzbuch. Ich würds einfach machen. Auf Datenschutz können die sich m.E. nicht berufen, denn es sind ja DEINE Daten, die geschützt werden müssen, und wenn du einer Person erlaubst, bei dem Gespräch dabei zu sein, dann ist das doch völlig in Ordnung.

Gruß
Nelly

Hi,
ich bins nochmal, habe hier den Paragraphen gefunden: § 13 SGB 10 Abs. 4. Da das AA nach dem SGB 3 arbeitet, gilt das SGB 10, in dem das Verwaltungsverfahren geregelt ist, ja wohl auch für das AA.

SGB X § 13 Bevollmächtigte und Beistände

(1) Ein Beteiligter kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas anderes ergibt. Der Bevollmächtigte hat auf Verlangen seine Vollmacht schriftlich nachzuweisen. Ein Widerruf der Vollmacht wird der Behörde gegenüber erst wirksam, wenn er ihr zugeht.

(2) Die Vollmacht wird weder durch den Tod des Vollmachtgebers noch durch eine Veränderung in seiner Handlungsfähigkeit oder seiner gesetzlichen Vertretung aufgehoben; der Bevollmächtigte hat jedoch, wenn er für den Rechtsnachfolger im Verwaltungsverfahren auftritt, dessen Vollmacht auf Verlangen schriftlich beizubringen.

(3) Ist für das Verfahren ein Bevollmächtigter bestellt, muss sich die Behörde an ihn wenden. Sie kann sich an den Beteiligten selbst wenden, soweit er zur Mitwirkung verpflichtet ist. Wendet sich die Behörde an den Beteiligten, muss der Bevollmächtigte verständigt werden. Vorschriften über die Zustellung an Bevollmächtigte bleiben unberührt.

(4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

(5) Bevollmächtigte und Beistände sind zurückzuweisen, wenn sie geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten besorgen, ohne dazu befugt zu sein. Befugt im Sinne des Satzes 1 sind auch die in § 73 Abs. 6 Satz 3 des Sozialgerichtsgesetzes bezeichneten Personen, sofern sie kraft Satzung oder Vollmacht zur Vertretung im Verwaltungsverfahren ermächtigt sind.

(6) Bevollmächtigte und Beistände können vom Vortrag zurückgewiesen werden, wenn sie hierzu ungeeignet sind; vom mündlichen Vortrag können sie nur zurückgewiesen werden, wenn sie zum sachgemäßen Vortrag nicht fähig sind. Nicht zurückgewiesen werden können Personen, die zur geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten befugt sind.

(7) Die Zurückweisung nach den Absätzen 5 und 6 ist auch dem Beteiligten, dessen Bevollmächtigter oder Beistand zurückgewiesen wird, schriftlich mitzuteilen. Verfahrenshandlungen des zurückgewiesenen Bevollmächtigten oder Beistandes, die dieser nach der Zurückweisung vornimmt, sind unwirksam.

Wow,

vielen lieben Dank für die ganzen Infos. Werde euch auf dem Laufenden halten, was dabei heraus gekommen ist.

LG Pedi

Hi Pedi:
Wenn moeglich sollte der Zeuge/Zeugin nicht mit Dir verwannt sein. Es giebt auch sehr kleine nicht teure Tonbandgeraetchen die man versteckt in der Brustasche tragen kann und so einstellen kann dass sie sich selbst einschalten wenn gesprochen wird. Sollte Dich Diese eingebildete Ammtszicke wieder unproffessionell behandeln, dann hast Du den Beweis im auf Band und kannst Dir dann ueberlegen wie Du weiter vorgehen willst. Hoehre auf „Opfer“ zu sein.

Beammte sollen auch Menschen sein und reagieren ueberraschend schnell wenn es um Ihre eigene Haut geht.

Viel Glueck, Karl.

Hallo zusammen,

meine Arbeitsberaterin macht mich grundsätzlich zur Schnecke
und beleidigt mich fast. Ich bin dem Druck nicht mehr
gewachsen. Kommenden Mittwoch habe ich einen Termin und möchte
einen Bildungsgutschein beantragen.

Wie ich sie kenne, wird sie ablehnen und mich wieder anmotzen.

  1. Kann ich einen Zeugen mitnehmen, meinen Lebenspartner?
  2. Wie kann ich mich wehren, ohne das mir Nachteile entstehen?
  3. An wen wende ich mich, sollte sie wieder ausfallend werden?
  4. Wer kann mir Tipps geben, wie ich einen Bildungsgutschein
    bekomme?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Eine verzweifelte Pedi

Oh ja…das wirkt. Ich hab das vor 3 Jahren auch mal gemacht,nachdem meine Arbeitsberaterin mich als zu dumm für einen neuen Job abstempelte,ohne ein Wort mit mir geredet zu haben. Für sie reichte ein Blick auf meinen erlernten Beruf zu dieser „Feststellung“. Nach dem Beschwerdebrief an die Direktorin des AA hab ich dann einen anderen Berater gekriegt. Und die Lady,von der ich gerade erzählt hab, sucht sofort das Weite,wenn sie mich kommen sieht :smile:
Schade nur,daß nicht alle Arbeitslosen sich beschweren,wenn sie von ihren zuständigen Vermittlern/Beratern so angemotzt werden. Dann würde sich deren Freundlichkeit verbessern MÜSSEN…wenn auch auf Druck von oben.

Marco

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Es giebt auch sehr kleine nicht teure Tonbandgeraetchen
die man versteckt in der Brustasche tragen kann und so
einstellen kann dass sie sich selbst einschalten wenn
gesprochen wird. Sollte Dich Diese eingebildete Ammtszicke
wieder unproffessionell behandeln, dann hast Du den Beweis im
auf Band und kannst Dir dann ueberlegen wie Du weiter vorgehen
willst. Hoehre auf „Opfer“ zu sein.

Beammte sollen auch Menschen sein und reagieren ueberraschend
schnell wenn es um Ihre eigene Haut geht.

Viel Glueck, Karl.

Na, das ist ja mal ein toller Rat !

Glaubst du wirklich, mit Erpressung läuft diese (oder irgendeine )Sache besser ?

Warum rätst du Petra nicht gleich zum Kauf einer Waffe, um diese „eingebildete Amtszicke“ abzuknallen ?

…Mann, Mann, Mann…

kopfschüttelnd,

Heidi

Hi Pedi:
Wenn moeglich sollte der Zeuge/Zeugin nicht mit Dir verwannt
sein. Es giebt auch sehr kleine nicht teure Tonbandgeraetchen
die man versteckt in der Brustasche tragen kann und so
einstellen kann dass sie sich selbst einschalten wenn
gesprochen wird. Sollte Dich Diese eingebildete Ammtszicke
wieder unproffessionell behandeln, dann hast Du den Beweis im
auf Band und kannst Dir dann ueberlegen wie Du weiter vorgehen
willst. Hoehre auf „Opfer“ zu sein.

Vorsicht eine Straftat 201StGB verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Beweise die durch Straftaten erlangt wurden gelten nicht.

Johannes

Beammte sollen auch Menschen sein und reagieren ueberraschend
schnell wenn es um Ihre eigene Haut geht.

Viel Glueck, Karl.

Hallo zusammen,

meine Arbeitsberaterin macht mich grundsätzlich zur Schnecke
und beleidigt mich fast. Ich bin dem Druck nicht mehr
gewachsen. Kommenden Mittwoch habe ich einen Termin und möchte
einen Bildungsgutschein beantragen.

Wie ich sie kenne, wird sie ablehnen und mich wieder anmotzen.

  1. Kann ich einen Zeugen mitnehmen, meinen Lebenspartner?
  2. Wie kann ich mich wehren, ohne das mir Nachteile entstehen?
  3. An wen wende ich mich, sollte sie wieder ausfallend werden?
  4. Wer kann mir Tipps geben, wie ich einen Bildungsgutschein
    bekomme?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Eine verzweifelte Pedi