Arbeitsamt: Einladungen während krankgeschrieben

Hallo,

so, wie das Arbeitsamt teilweise arbeitet, seh ich schwarz für den 1.1.2005 und Hartz IV.

Ich bin seit 1,5 Wochen krankgeschrieben und habe sofort meine AU hingeschickt. Nach einer knappen Woche kam trotzdem eine Einladung mit dem Standardsatz, sie wollten mit mir über meine berufl. Situation reden. Termin 5 Tage später, obwohl aus der AU hervorgeht, dass ich da noch krankgeschrieben bin.

Mein eigentlicher Vorstellungstermin im 3-Monatsturnus wäre der 1.10. gewesen, den sie mir seinerzeit auch aufgeschrieben hatten.

Also angerufen, ob sie AU nicht erhalten hätten, nein, wäre wohl noch im Hause unterwegs und ich solle mich einfach wieder melden, wenn ich gesund bin.
Ich: was ist mit Termin am 1.10., warum ist der neue Termin vorgezogen?
Arbeitsamt: wäre so üblich nach Krankmeldungen.
Aha. Gut.

Jetzt bin ich aber noch 1,5 Wo. krankgeschrieben (insgesamt knappe 3 Wo.) und krieg schon wieder eine Einladung, diesmal von einem anderen Sachbearbeiter als dem meinigen.
Termin diesmal der 1. Tag der laut AU der erste Tag wäre, an dem ich wieder arbeitsfähig sein würde.

Diesmal hängt zum Standardschreiben wie beim ersten Mal sogar zwei Seiten Rechtsbehelf dran mit fettgedrucktem Text, wenn ich nicht meine AU liefere, wenn ich dann arbeitsunfähig sein sollte, würde ich gesperrt werden usw.

Das macht mich richtig sauer: denn ich hab bisher noch immer das AA peinlichst genau informiert, immer rechtzeitig, immer sofort meine AU, wenn ich denn mal krank war, hingeschickt (insgesamt das 2. Mal in 5 Monaten) und hab mich sogar schriftlich per Brief wieder „gesund gemeldet“.
Und nachdem der Typ jetzt diese zwei Seiten extra mit Fettdruck dranhängt, was an der Einladung beim 1. Mal nicht dran hing, suggeriert mir das, dass die mich wohl für nicht sehr zuverlässig halten, und das ärgert mich maßlos, weil ich noch nie was verschusselt habe!

Naja, so sind sie halt …

Aber jetzt muss ich aber schon mal blöd fragen:

ich soll praktisch heute, am 16.9., wissen, wissen können, dass ich am 21. die nächste Einladung annehmen kann, also der 1. Tag, wo ich nach der 1 AU arbeitsfähig sein würde.

Woher soll bitte ICH wissen, dass ich da wieder raus darf, praktisch „arbeitsfähig“ laut Arzt bin?
Ich hab am 20. erstmal einen Arzttermin, wo er dann entscheidet, ob doch in die Klinik oder weiter zuhause?

Wie soll ich heute wissen, was der Arzt mir am 20. für eine Folgediagnose stellt?
Denken die beim AA vielleicht, man „plant“ seine Krankheiten?

Mit meinem Sachbearbeiter hatte ich nach der 1. Einladung, die sich wohl mit meinem Brief mit der AU überschnitt, telef. ausgemacht, dass ICH mich melde, SOBALD ich wieder gesund bin.
Dann kommt jetzt der Brief vom nächsten Sachbearbeiter - weiß eigentlich die rechte Hand dort nicht, was die linke tut?

Bin ich eigentlich bescheuert, dass ich das nicht alleine könnte (mich melden, sobald ich gesund bin), sondern eine schriftl. Einladung über 1 Woche vorab vom AA brauche, obwohl da kein SChwein weiß, ob ich da wieder fit bin?

Mich macht das echt sauer.
Was soll das eigentlich?

Wenn sie glauben, ich mach eben mal schnell Urlaub, sollen sie doch bei mir daheim anrufen, von mir aus jeden Tag, dann sähen sie ja, dass ich da bin und nicht heidiwitschka mache …

Habt ihr auch solche Erfahrungen gemacht?

Silvia

Es ist immer leicht meckern.

Hast du schonmal was von automatisiertem briefverkehr gehärt? Da werden Daten eignegeben und der Computer verschickt die Briefe, hne daß der SB es weiss. Oder glaubst du daß jeder SB seien 800 Akten jeden Tag durchguckt, wen er wohl als nächstes einlädt.

Rechtsbehelfsbelehrungen:

Nachdem einiges arbeitscheues Gesindel auf den Hammer gekommen ist, gegen berechtigte Sperren mit dem Hinweis auf angebliche fehlende Rechtsbehelfsbelehrungen zu reagieren. kriegt halt jeder die maximal formulierte Rechtsbehelfsbelehrung mitgeliefert.

Wenn du diese dann auch gelesen hättest, hättest du alle Hinweise für deinen speziellen Fall gefunden und dich nicht aufregen brauchen.

von den übrigen Schilderungen " wie kann ich am 16.9. wissen ob ich am 21.9." erübrigen sich dann nämlich auch, weil, wie du ja selbst schreibst, dich das Einreichen der neu AU von diesem Termin entschuldigt hätte.

gruss

Hi,

Ich: was ist mit Termin am 1.10., warum ist der neue Termin
vorgezogen?
Arbeitsamt: wäre so üblich nach Krankmeldungen.

aber ja! Gehste denn nach einer auskurierten Krankheit nicht wieder zur Arbeit (wenn du welche hättest)?

Die Hand aufhalten kannste aber noch, hm? Ich sehe auch schwarz für Deutschland…

Gruß

Diana

Hä? Was soll das?
Hi,

Die Hand aufhalten kannste aber noch, hm? Ich sehe auch
schwarz für Deutschland…

ist das jetzt eigentlich die neue Mode über Arbeitslose herzufallen ohne die geringsten Hintergründe zu kennen und sie offensichtlich krank sind?
Was sollen deine unterschwelligen Bemerkungen hier nur weil jemand fragt wie er mit der Behörde umgehen muss? Sowas finde ich echt unmöglich…

J~

Hallo Silvia,

ärgere dich nicht. Das sind Standardbriefe mit Standardformulierungen, automatisiert, und die stimmen sich nicht ab.

Ich war monatelang als arbeitssuchend gemeldet (nach dem Studium, kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, ich hatte an der Uni leider nur 10 Monate eine Stelle, also eigentlich 18, unterbrochen durch ein Stipendium und deswegen halt nur 10 angerechnet).
Und gerade als ich endlich eine Zusage hatte, kam ein Brief mit einem Vorschlag, wo ich mich bewerben könnte. Der Vorschlag selbst war eine Frechheit (80% Teilzeit, auf 14 Monate befristet, mit Umzug verbunden, 40% vom Tarif, weil weit unter meinem Niveau), aber egal, ich hatte mir das Stellanangebot selbst auch rausgesucht, und hab überlegt mich zu bewerben, aber irgendwie fand ich es ziemlich hart, das vorgeschlagen zu bekommen. Zum Glück kam am nächsten Tag die Zusage.

Ich bin also aufs Arbeitsamt, hab denen gesagt, ich wäre nicht mehr arbeitslos usw. Da fing bei mir der Briefhagel an, auch mit diesen Standardformulierungen, und sie würden mir das Arbeitslosengeld streichen, was lustig ist, denn ich bekam ja gar keins. Verschiedene Briefe mit Terminen zu Beratungsgesprächen. Es hat mich zwei Besuche und verschiedene Anrufe gekostet, bis die überall gespeichert hatten, dass ich nicht mehr arbeitssuchend bin.

Was mich am meisten geärgert hat, war, dass ich gerne bereits am Ende meines Studiums eine Beratung gehabt hätte, aber da haben sie mich weggeschickt, sie könnten nichts für mich tun, ich solle doch wiederkommen, wenn ich wirklich arbeitslos sei und nicht, wenn ich überhaupt nicht zur Verfügung stünde. Und später hat es zwei Monate gedauert, bis ich das erste Mal mit einem Berater sprechen konnte.

Viele Grüße

Die Hand aufhalten kannste aber noch, hm? Ich sehe auch
schwarz für Deutschland…

Hallo,

solch unqualifizierten Antworten in deinem Alter?

Ich hab weitaus länger gearbeitet als du und bin nun schwer krank geworden. Wieso greifst du mich an von wegen „Hand aufhalten“?

Deine Antwort zielt auch völlig an meiner Frage vorbei!

Ja, ich hab genauso wieder jeder AN auch mal das Recht krank zu sein und im Falle einer Arbeitslosigkeit dann eben Ag zu erhalten. Ist dir das neu?

Also bitte, schreib doch nur auf Beiträge, wenn du konstruktiv was zu melden hast.

Silvia

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Hallo,

Was mich am meisten geärgert hat, war, dass ich gerne bereits
am Ende meines Studiums eine Beratung gehabt hätte, aber da
haben sie mich weggeschickt, sie könnten nichts für mich tun,
ich solle doch wiederkommen, wenn ich wirklich arbeitslos sei
und nicht, wenn ich überhaupt nicht zur Verfügung stünde. Und
später hat es zwei Monate gedauert, bis ich das erste Mal mit
einem Berater sprechen konnte.

das deckt sich mit den Erfahrungen meines Sohnes. Bis ein Beratungsgespräch zustande kommt, sind alle möglichen Fristen vertrichen. Die Beratung geht nicht über die Zusendung von Adressen hinaus. Alternative Möglichkeiten werden nicht erwähnt. Bewerbungen bei den angegebenen Adressen führen im Normalfall zu unnötigen Kosten und Absagen und somit zu Frust. Beamte halt, weiterlesen bitte im Witzbrett. …

Ich denke und hoffe, daß ich kein AA wieder betreten werde.

Gruß, Rainer

Auszug aus deiner Vika:

„Wer weiß, aber glaubt, daß er nichts weiß, ist groß“ Lao- tse, chin. Philosoph

Bei dir scheint es genau umgekehrt zu sein.

Gruß
roland

Hallo Sylvia,

Aber jetzt muss ich aber schon mal blöd fragen:

ich soll praktisch heute, am 16.9., wissen, wissen können,
dass ich am 21. die nächste Einladung annehmen kann, also der

  1. Tag, wo ich nach der 1 AU arbeitsfähig sein würde.

Woher soll bitte ICH wissen, dass ich da wieder raus darf,
praktisch „arbeitsfähig“ laut Arzt bin?
Ich hab am 20. erstmal einen Arzttermin, wo er dann
entscheidet, ob doch in die Klinik oder weiter zuhause?

Du machst Dich anscheinend gern selbst verrückt.

Mich macht das echt sauer.
Was soll das eigentlich?

Sowohl ein anderer (für mich sehr renommierter Poster) als auch der Spiegel hat berichtet, dass z. Zt. wohl versucht wird, Sperrzeiten (=Streichungen) zu provozieren, z.B. mit kurzfristigen EInladungen zu Brückentagen etc. So könnte in deinem Fall die Berechnung dahinterstehen, dass du deinen Arzttermin erst am 21. haben und du aus Zeitgründen ev. nicht erscheinen könntest …

Ciao maxet.

Hallo Silvia,

Ja, ich hab genauso wieder jeder AN auch mal das Recht krank
zu sein und im Falle einer Arbeitslosigkeit dann eben Ag zu
erhalten.

Sicher - das ist dir ja auch unbenommen! Aber du hast eben auch die Meldepflicht (Merkblatt 1). Wärst du auf dem Arbeitsmarkt, müsstest du ja auch nach deiner Krankheit arbeiten gehen. Ist dir das neu?

Diana

1 Like

Hallo,
Arbeitslose und arbeitsunfähig , ein ständiger Problemfall in
der Praxis, den ich nur allzugut kenne.
„Arbeitsunfähig“ ist ein Arbeitsloser doch nur dann, wenn er durch
die Erkrankung so behindert ist, dass er auch nicht vermittlungsfähig
ist. Da kommte es entscheidend auf die Diagnose an.
Bei Husten,Schnupfen, Heiserkeit darf eigentlich keine Krankschreibung
durch den Arzt erfolgen, aber auch hier bestätigt die Ausnahme die
Regel.
Liegt dagegen auch keine Vermittlungsfähigkeit vor ist eine
Krankschreibung natürlich gerechtfertigt.
Fakt ist aber , wenn der Arzt schon mal eine AU-Meldung (Fachjargon)
ausstellt, dann hat das Arbeitsamt (das hier anstelle eines Arbeitgebers steht) dies zu akzeptieren. Wenn es Probleme mit
der Krankmeldung hat, kann es eine Nachuntersuchung beim Amtsarzt
oder über die Krankenkasse beim MDK veranlassen.
Genauso wie der Arbeitnehmer, steht auch der Arbeitslosengeld-
empfänger während der Dauer der Au. nicht zur Verfügung.
In dem hier geschilderten Fall denke ich mal,dass beim Arbeitsamt, oder neuerdings der Bundesagentur für Arbeit, die rechte mal wieder nicht wusste, was die linke Hand tut.

Gruss

Günter Czauderna

Danke - hab mich heute beim AA schlau gemacht …
Hallo,

danke an alle. Ich hab heute angerufen, es ist laut Paragraph Soundso, sagten sie beim AA, so, dass jeder sich nach einer Krankmeldung, wenn er wieder gesund ist, am nächsten Tag vorstellen muss - nicht mehr und nicht weniger.

Und der Rechtsbehelf wurde verschärft, weil eben viele dem nicht nachgekommen sind oder die AU’s nicht reingeschickt haben oder verspätet geschickt hatten.

Angeblich ist eine AU immer dann vonnöten, wenn man nicht „arbeitsfähig“ ist, wie eben als normaler AN auch.
Denn wenn sie mir - während ich krank bin - ein Angebot in Hamburg schicken, kann ich dort mit gebrochenem Bein schlecht zur Vorstellung gehen, oder mit Darmgrippe, ohne im Zug 150.000mal mit 39 Fieber auf die Toilette zu gehen.

Macht für mich auch Sinn. Ich handhabe es daher mit dem AA einfach so, wie mit meinem „normalen Chef“ auch - wenn ich krank bin, kriegt er seine AU und wenn ich gesund bin, dann bin ich wieder „arbeitsfähig“ und damit logischerweise auch vermittlungsfähig.

Es ist halt nur für die immer ärgerlich, die eigentlich total korrekt sind, mit denen in einen Topf geworfen zu werden, die Schindluder treiben und alles schludern lassen.

Silvia

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Tach auch,

haste dich bis zu meinem hilfreichen Hinweis hochgeackert? Prima! Ganz fein hast du das gemacht. Dein Beitrag zum Thema ist übrigens sehr spannend und mächtig hilfreich.

Diana

Tach auch,

Moin moin.

haste dich bis zu meinem hilfreichen Hinweis hochgeackert?
Prima!Ganz fein hast du das gemacht.

Ja, gut ne? War auch ganz schön viel zu lesen!Musste mich erstmal ausruhen. :stuck_out_tongue:

Ganz fein hast du das gemacht. Dein Beitrag zum Thema
ist übrigens sehr spannend und mächtig hilfreich.

Tut mir Leid das ich nicht bei dem Thema helfen kann, aber solche Kommentare wie deine finde ich einfach nur lästig,es ist ja schön und richtig das jeder seine Meinung hat, aber nur so ein Spruch abzulassen ist nicht i.O.

Diana

Christian

aber ja! Gehste denn nach einer auskurierten Krankheit nicht
wieder zur Arbeit (wenn du welche hättest)?

Die Hand aufhalten kannste aber noch, hm? Ich sehe auch
schwarz für Deutschland…

Liebe Diana,

vielleicht ist es Dir entgangen, daß der normale Arbeitnehmer einiges an Areitslosenversicherung bezahlt. Das sollte eigentlich rechtfertigen, auch die Leistungen zu beziehen, wenn ein entsprechender Versicherungsfall eingetreten ist. Von ‚Hand aufhalten‘ kann da wohl keien Rede sein. Oder verzichtest Du auf die Leistungen aus der Unfallversicherung, wenn Dir ein Bein abgerissen wird, nur weil Du damit die Gemeinschaft der Versicherten belastest?

Aber es ist ja leicht nachzuplappern, was Populisten so in die Welt posaunen.

Gruß Maid

Habt ihr auch solche Erfahrungen gemacht?

Ja, nicht mit dem Arbeitsamt aber mit anderen Behörden oder vergleichbaren großen Häusern.

Mich persönlich tröstet da überhaupt nicht, daß man diese Vorkommnisse mit Standardbriefen entschuldigt…denn genau das finde ich alarmierend. Durch die vielen Standardisierungen, die Vereinfachungen bringen sollen. passieren letzlich weitaus mehr Fehler als früher, der einzelne Bearbeiter soll austauschbar werden, was sich eben auch so auswirkt, daß er sich weniger mit der Arbeit identifiziert. Hauptsache der Formbrief ist fix erstellt und rausgeschickt.

Man wird diese Entwicklung nicht aufhalten, man kann nur in jedem Einzelfall versuchen die Bearbeiter entsprechend zu sensibilisieren.

Gruß Maid