bin harz4 empfängerin wg behinderung! mein problem ist, durch diese behinderung bin ich mal interviewt worden, abgelichtet worden und hab dafür 50€ bekommen-blöderweise überwiesen auf mein konto. nach paar wochen hat arge dann die kontoauszüge lückenlos verlangt und alles in frage gestellt. ich sagte,ich habe nichts schriftliches, sondern es war eine schenkung. und dann fragte er, ob die schenkung bzw das geld zur freien verfügung stand! dann antwortete ich mit ja. wusste nicht das er mir dadurch eine rein würgen kann. nun kam post an das ich zuviel argeleistungen bezogen hätte und ich doch die 50 euro wieder abdrücken sollt was die mir da zu viel gezahlt haben! ist das rechtens? wie soll ich mich verhalten? stellungnahme? danke für zahlreiches angagement!
lg susanne
Hallo
bin ich mal interviewt worden, abgelichtet worden und hab dafür 50€ bekommen-blöderweise überwiesen auf mein konto.
Ob man Geld aufs Konto oder bar in die Hand bekommt, ist ja nebensächlich: Einkommen, die einem zufließen, muss man dem Jobcenter mitteilen (im eigenen Interesse: Immer nachweislich mitteilen. ) Das geht aus dem Merkblatt hervor, das man beim Erstantrag bekommt, und steht in der Regel auch in jedem (Weiter)Bewilligungsbescheid.
Ob und wieviel von diesem zufließenden Einkommen dann tatsächlich angerechnet wird auf den Bedarf bzw. auf die ALG2-Leistung, ist wieder eine ganz andere Geschichte. Aber mitteilen muss man es, so oder so.
nach paar wochen hat arge dann die kontoauszüge lückenlos verlangt und alles in frage gestellt
Wenn du einen Weiterbewilligungsantrag gestellt hast, weil die bewilligten 6 Monate herum waren, ist es ja üblich und rechtens, dass das Jobcenter sich die Auszüge der letzten 3 Monate vorlegen lässt. Außerhalb einer Antragsstellung kann das Jobcenter sich auch Auszüge vorlegen lassen, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass Einkommen nicht (korrekt) gemeldet wurde.
ich sagte,ich habe nichts schriftliches, sondern es war eine schenkung. und dann fragte er, ob die schenkung bzw das geld zur freien verfügung stand! dann antwortete ich mit ja. wusste nicht das er mir dadurch eine rein würgen kann.
Die Anrechnung von anrechenbarem Einkommen auf den ALG2-Bedarf hat nichts mit „reinwürgen“ zu tun. Du bekommst Hilfeleistungen aus Steuermitteln, weil du hilfebedürftig bist. In einem Monat, wo dir ein Betrag X Euro zufließt, der bisher noch nicht berücksichtigt wurde, verringert sich unter Umständen deine Hilfebedürftigkeit, weil du mit diesem Geldzufluss einen Teil deines Bedarfs selber decken kannst und entsprechend weniger Leistung aus Steuermitteln benötigst.-
Ich kann mir nicht recht vorstellen, dass du für diese Interviewsache nichts Schriftliches bekommen hast (oder es dir nicht jetzt noch besorgen kannst von denjenigen, die’s dir gezahlt haben). Der dir das Geld gezahlt hat muss es ja bei sich auch irgendwo buchen.
Es ist ein Unterschied, ob dir diese 50 Euro als „Aufwandsentschädigung“ gezahlt wurden (z.B. für deine Fahrtkosten und Mittagessen etc. während des Interviewtags), oder ob dir jemand einfach so Geld „schenkt“ (das war hier aber ja anscheinend nicht der Fall, da du für das Geld eine Gegenleistung erbracht hast) - oder ob dir jemand ein einmaliges Honorar im Sinne von Lohn für dein Interview und Foto gezahlt hat.
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Hast du diese 50 Euro als Honorar/ Lohn für deinen Interview-Einsatz bekommen, dann stellt das Geld „Einkommen aus Erwerbstätigkeit“ dar. Und da gilt der Grundfreibetrag von 100 Euro , der nicht auf deine ALG2- Leistung angerechnet wird. Die 50 Euro musst du in dem Fall NICHT zurückzahlen, da sie unter den Grundfreibetrag für Erwerbseinkommen fallen. (Ausnahme: Das gilt nicht, falls du bereits anderes Erwerbseinkommen hast und dir bereits dafür die 100 Euro Freibetrag gewährt werden.)
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Hat dir jemand „einfach so“ 50 Euro geschenkt, handelt es sich um „sonstiges Einkommen“, das dir zugeflossen ist. Und bei sonstigem Einkommen muss dir auf jeden Fall der Versicherungsfreibetrag von 30 Euro gewährt werden. (Ausnahme: Das gilt nicht, falls du bereits Erwerbseinkommen hast und dir bereits dafür die 100 Euro Freibetrag gewährt werden.) Neben diesem 30 Euro- Freibetrag kann man (mit entsprechenden Nachweisen) außerdem auch noch folgendes vom Einkommen absetzen :
- der selbst zu zahlende Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung,
- Beiträge zur Riester-Rente,
- Beiträge zu gesetzlichen Pflichtversicherungen wie KFZ-Haftpflicht,
- und die notwendigen Aufwendungen, die man zahlen musste, um dieses Einkommen erzielen zu können .
nun kam post an das ich zuviel argeleistungen bezogen hätte und ich doch die 50 euro wieder abdrücken sollt was die mir da zu viel gezahlt haben! ist das rechtens?
Das kommt darauf an, um welche ART Einkommen es sich bei diesen 50 Euro handelt (siehe oben) - und darüber solltest du dir nach Möglichkeit noch etwas Schriftliches vom Zahler besorgen und dem Jobcenter vorlegen ! (Du kannst als Privatperson übrigens ansonsten auch dem Zahler eine private Rechnung ausstellen für dein Tageshonorar an dem Tag. In der geringen Betragshöhe musst du darauf keine Steuern o.ä. zahlen.)
SOFERN (!) du nicht bereits ANDERES Erwerbseinkommen hast , wofür dir in dem Monat 100 Euro Freibetrag gewährt wurden,
- kann das Jobcenter von dir KEINE Rückerstattung fordern, wenn es sich dabei um ein 50 Euro- Honorar/ Lohn (=Erwerbseinkommen) gehandelt hat . Da gilt der 100 Euro- Freibetrag. In dem Fall also ggf. nachweislich (!) schriftlichen Widerspruch einlegen gegen die Rückzahlungsforderung und auf den Grundfreibetrag von 100 Euro hinweisen.
- kann das Jobcenter von dir 20 Euro Rückerstattung fordern, falls es eine 50 Euro- Geldschenkung war (= sonstiges Einkommen), da von diesem Einkommen der 30 Euro-Freibetrag für Versicherungen abgezogen werden muss. (Falls du die oben genannten Beiträge für Krankenkassen-Zusatzbeitrag, Riesterrente etc. leistest, können die von dir AUCH noch abgesetzt werden.) Also maximal 20 Euro Rückzahlungspflicht für dich. Siehe oben - ggf. nachweislich schriftlich Widerspruch einlegen gegen die Rückzahlungshöhe.
LG
PS: Hier mal allgemein das Wesentliche zur Einkommensanrechnung: http://hartz.info/index.php?topic=17.0
bedanke mich ganz herzlich für die ausführliche antwort. werde widerspruch einlegen und auf den 100€ erwerbseinkommen freibetrag pledieren! eine honorarrechnung bekomm ich her,das wird nicht das thema sein. also danke nochmals sehr!
lg susanne
Hallo,
das Vorgehen ist rechtens. Wenn ein Arbeitslosengeld II - Bezieher Einkommen erhält (das ist hier der Fall), ist dieses anzurechnen und das Arbeitslosengeld II ist dementsprechend zu mindern. Du musst also das zu Unrecht erhaltene Arbeitslosengeld II zurückzahlen.
Gruß
Hallo H4NN3,
eine interessante Frage.
Ich glaube die Arge bewegt sich hier zwischen den Gesetzen. Da man die Zahlung nicht als Schenkung anerkennt, handelt es sich wohl um einen Zuverdienst.Jeder Zuverdienst ist natürlich als Einnahme auf die Bezüge anzurechnen.Hier liegt allerdings der Widerspruch ! denn es gilt meiner Meinung nach immer noch die Bestimmung bei Zuverdienst, das ein Freibetrag von 100€ nicht anrechenbar auf die Leistungen ist.
Ich empfehle in Hinsicht auf diese Bastimmung dem Bescheid auf Rückerstattung zu widersprechen und schriftlich Einspruch einzulegen.
den passenden Paragraphen findest Du bestimmt in den Hartz IV Foren.
Mfg. shd-korekt.