Arbeitsamt gibt falsche Auskunft

Guten Tag,

der Vorfall ist einfach … aber schwer zu formulieren.

Meine Stiefmutter (erst 56) mußte wegen schwerer Krankheit ihre Arbeit aufgeben. Die letzten 4 Monate im Jahr 2009 bekam sie noch den Lohn vom Arbeitgeber (bis einschl. Dezember). Da der Arbeitgeber den Lohn aber RÜCKWIRKEND bezahlt, hat er ihr den letzten Lohn (für Dez. 09) Ende Dezember überwiesen … auf dem Konto war er am 2.1.10. Sie hat sich korrekt und mit allen notwendigen Unterlagen bereits Ende Dezember beim AA arbeitslos gemeldet. Nun ruft sie heute dort an wo das Arbeitslosengeld für Januar bleibt, weil es bis heute nicht da ist. Die seltsame und meiner Meinung nach völlig falsche Auskunft der AA-Mitarbeiterin: Wir rechnen immer wann das Geld eingeht,- da im Januar nochmals Geld einging, gibt es erst ab Febr. Arbeitslosengeld. Trotz einer Nachfrage und der Erklärung, dass das Geld - was im Januar einging - ja nachweislich für Dezember 09 war - blieb die Angestellte vom AA bei ihrer Auskunft und ergänzte: „So sind halt die Gesetze!“ - für mich ist diese Auskunft vollkommen falsch, denn was kann meine Stiefmutter dafür, wenn der Arbeitgeber 1. rückwirkend bezahlt und 2. durch Silvester so überweist und gebucht wird, dass das Geld für Dezember erst im Januar auf ihrem Konto gebucht wird?

Meine Fragen: 1. Ist diese Seltsame Auskunft „so sind halt die Gesetze“ wirklich richtig? 2. Wenn nein (was ich annehme) was soll sie tun um schnellstmöglich an ihr Geld zu kommen?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Grüße euer Bernd

ist. Die seltsame und meiner Meinung nach völlig falsche
Auskunft der AA-Mitarbeiterin: Wir rechnen immer wann das Geld
eingeht,- da im Januar nochmals Geld einging, gibt es erst ab
Febr. Arbeitslosengeld. Trotz einer Nachfrage und der
Erklärung, dass das Geld - was im Januar einging - ja
nachweislich für Dezember 09 war - blieb die Angestellte vom
AA bei ihrer Auskunft und ergänzte: „So sind halt die
Gesetze!“ - für mich ist diese Auskunft vollkommen falsch,
denn was kann meine Stiefmutter dafür, wenn der Arbeitgeber 1.
rückwirkend bezahlt und 2. durch Silvester so überweist und
gebucht wird, dass das Geld für Dezember erst im Januar auf
ihrem Konto gebucht wird?

Meine Fragen: 1. Ist diese Seltsame Auskunft „so sind halt die
Gesetze“ wirklich richtig? 2. Wenn nein (was ich annehme) was
soll sie tun um schnellstmöglich an ihr Geld zu kommen?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Grüße euer Bernd

Geht es um ALgG 1 oder 2 ?

Gruß H.

Hallo Herbert, es geht um ALG 2. WICHTIG! Ich muss ergänzen, dass diese Auskunft vom Sozialamt kam, die das Geld einbehalten wollen !!! Grüße v. Bernd

Die seltsame und meiner Meinung nach völlig falsche

Auskunft der AA-Mitarbeiterin: Wir rechnen immer wann das Geld
eingeht,- da im Januar nochmals Geld einging, gibt es erst ab
Febr. Arbeitslosengeld. Trotz einer Nachfrage und der
Erklärung, dass das Geld - was im Januar einging - ja
nachweislich für Dezember 09 war - blieb die Angestellte vom
AA bei ihrer Auskunft und ergänzte: „So sind halt die
Gesetze!“
Meine Fragen: 1. Ist diese Seltsame Auskunft „so sind halt die
Gesetze“ wirklich richtig? 2. Wenn nein (was ich annehme) was
soll sie tun um schnellstmöglich an ihr Geld zu kommen?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Grüße euer Bernd

Geht es um ALgG 1 oder 2 ?

Gruß H.

Ja bei Alg 2 ist es tatsächlich so, das die Einkünfte für den Monat gerechnet werden, in dem Sie eingehen.
Kann man nix machen.
Gruß Herbert

Habe leider von Arbeitsrecht keine blasse Ahnung. Wie komm ich nur dazu8, solche Fragen beantworten zu müssen. Ich bin Fotograf und kein Jurist.

Hallo Herbert, danke für die Auskunft … hat echt geholfen! Da wird sich die Frau sicher „freuen“ … bei dem kleinen Einkommen. Wenn es also im Dezember eingegangen wäre, dann wäre alles normal gelaufen. Wir haben in D wirklich die tollsten Gesetze … wer sich sowas nur immer ausdenkt???
Nochmals danke und Grüße!

Ja bei Alg 2 ist es tatsächlich so, das die Einkünfte für den
Monat gerechnet werden, in dem Sie eingehen.
Kann man nix machen.
Gruß Herbert

Hallo Franz, wenn man als Suchbegriff „Arbeitsamt, falsche Auskunft“ ein gibt … kommst du als Experte … tut mir leid. Grüße

Habe leider von Arbeitsrecht keine blasse Ahnung. Wie komm ich
nur dazu8, solche Fragen beantworten zu müssen. Ich bin
Fotograf und kein Jurist.

Nichts zu Danken
Regekn sind halt Regeln
nicht immer
vom Gefühl gerecht . .

hallochen bernd

wurde mir bei dir dort die nummer der senatsverwaltung raussuchen,.abt.fam und soziales.

da rufst auf lieb und nett an,.sagst denen du wurdest vom arbeitsabt anscheinend falsch informiert,und keiner hilft dir sonst,hast auch sonst nirgends was gefunden dazu,.ob man dir doch bitte ne auskunft geben könnte,.,usw,.hier in berlin hatte ich da meistens glück,.

alles gute guido

Danke für den Tip! Gruß Bernd

Hallo Bernd.

die Auskunft der Sachbearbeiterin riecht doch sehr nach Unwissenheit oder sogar Willkür!

Selbstverständlich ist nicht der Tag oder Monat des Geldeingangs auf dem Konto ausschlaggebend, sondern der Eintritt der Arbeitslosigkeit!
Wenn deine Schwiegermutter am 1.1. arbeitslos wurde, beginnt auch mit diesem Tag der Bezug von Arbeitslosengeld…vorausgesetzt, dass alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig eingereicht wurden.
Dennoch muß sie natürlich mit einer gewissen Bearbeitungszeit für ihren Antrag rechnen und wird sicher nicht vor dem nächsten Monat ihr Arbeitslosengeld erhalten. Hier kann aber auch eine Härteregel greifen, wenn sie nachweisen kann, dass sie z.B. ihren letzten Lohn nicht erhalten hat. Das ist aber in diesem Fall nicht relevant, da dieses Geld bereits auf ihrem Konto ist.
Ich würde noch einmal mit der Sachbearbeiterin reden und sie bitten das zitierte Gesetz einsehen zu dürfen! Es dürfte ihr nicht möglich sein ihre Behauptung nachzuweisen!
Ich jedenfalls habe davon noch nie etwas gehört und wäre sehr dankbar, wenn ihr mich informieren könntet, falls ich da ein Defizit an Informationen haben sollte.

Hallo,

leider muss ich der Auskunft der AA-Mitarbeiterin recht geben. Im Falle des Leistungsbezuges gilt das Zufluss- bzw. Zugangsprinzinp. Das heiß, es ist egal für welchen Monat das Geld gezahlt wurde. Es zählt, wann das Geld eingegangen ist. Und da das in diesem Fall der Januar ist, wird für diesen Monat kein Arbeitslosengeld gezahlt. Da das Einkommen aus Sicht der Arbeitsagentur im Januar verbraucht wird.

Es tut mir leid, Ihnen keine positivere Antwort geben zu könnnen.

Hallo und vielen Dank! Ich glaube inzwischen auch, dass es dieses seltsame Gesetz so gibt. Grüße v. Bernd